Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Die Europäische Kommission erhält die Befugnis zur Bewertung der Verfahren von Behörden, die EU-Typgenehmigungen erteilt haben. Sie erstellt eine Zusammenfassung der Ergebnisse und veröffentlicht sie. Darüber hinaus wird sie anhand von Prüfungen und Kontrollen von Fahrzeugen die Einhaltung der Vorschriften nachprüfen und umgehend auf Unregelmäßigkeiten reagieren können. Hierdurch wird die Unabhängigkeit und Leistungsfähigkeit des EU-Typgenehmigungssystems verstärkt.

Die EU verschärft die Auflagen zur Sicherheit von Kraftfahrzeugen und verabsäumt seit 15 Jahren, tragende Teile eines Kraftfahrzeuges wie riesige Glaspanoramadächer gesetzlich zu regeln, obwohl sie tragender Teil einer Karosserie sind. Fahrlässig und nicht im Sinne von Verkehrssicherheit für Lenker dieser Kraftfahrzeuge.

Sowie im VW Skandal gibt es auch hier Autohersteller, welche Unbedenklichkeitsbescheinigungen für die Reparatur dieser Dächer ausstellen, obwohl es keine Reparaturfreigabe für diese Dächer gibt. Ohne technischem Datenblatt, lediglich mit einem Link zur Windschutzscheibenreparatur unter der Fahrgestellnummer.

Warum wird hier weder die Justiz noch die zuständiges Stelle im "Verkehrsministerium" aktiv? Weil hier a la Blümel Telefonate geführt werden, wurden um kriminellen Machenschaften der Auto Lobby zu unterstützen auf Kosten der Sicherheit von Verkehrsteilnehmern?

Bitte um Übermittlung aller Unterlagen welche bestätigen im Sinne der Verkehrssicherheit, dass Glaspanoramadächer mit Glastyp V ident zu reparieren sind wie Windschutzscheiben Glastyp II. Für Windschutzscheiben gibt es sehr viele Vorschriften, diese muss es daher auch für Glasdächer geben! Aber, angepasst an die Form und Belastung des Daches, alles andere wäre unsinnig.

Wer hat hier Seine Pflicht verabsäumt, dass diese Dächer gesetzlich nicht geregelt sind?
Dass möglicher Betrug von den zuständigen Behörden noch nicht untersucht wurde?
Wer hat hier die Verantwortung sich darum zu kümmern?
Muss ich mich als Bürger wirklich darum kümmern?

Ich möchte keine Information was ich schon alles unternommen habe, sonder warum SIE im Sinne für alle Autolenker eine Fahrzeuges mit riesigen Glaspanoramadächern NOCH NICHTS UNTERNOMMEN HABEN.

Inmitten eines VW Skandals darf nicht weiterer Betrug nurch kollektives Wegsehen der Behörden möglich sein!!!!!!!!!!!!!!!

In der Hoffnung auf eine unabhängige Justiz deren Interesse es auch ist, möglichen Betrug zu untersuchen und NICHT zu unterstützen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    22. Februar 2021
  • Frist
    19. April 2021
  • 0 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Bundesministerium für Justiz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen [#2203]
Datum
22. Februar 2021 14:12
An
Bundesministerium für Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Die Europäische Kommission erhält die Befugnis zur Bewertung der Verfahren von Behörden, die EU-Typgenehmigungen erteilt haben. Sie erstellt eine Zusammenfassung der Ergebnisse und veröffentlicht sie. Darüber hinaus wird sie anhand von Prüfungen und Kontrollen von Fahrzeugen die Einhaltung der Vorschriften nachprüfen und umgehend auf Unregelmäßigkeiten reagieren können. Hierdurch wird die Unabhängigkeit und Leistungsfähigkeit des EU-Typgenehmigungssystems verstärkt. Die EU verschärft die Auflagen zur Sicherheit von Kraftfahrzeugen und verabsäumt seit 15 Jahren, tragende Teile eines Kraftfahrzeuges wie riesige Glaspanoramadächer gesetzlich zu regeln, obwohl sie tragender Teil einer Karosserie sind. Fahrlässig und nicht im Sinne von Verkehrssicherheit für Lenker dieser Kraftfahrzeuge. Sowie im VW Skandal gibt es auch hier Autohersteller, welche Unbedenklichkeitsbescheinigungen für die Reparatur dieser Dächer ausstellen, obwohl es keine Reparaturfreigabe für diese Dächer gibt. Ohne technischem Datenblatt, lediglich mit einem Link zur Windschutzscheibenreparatur unter der Fahrgestellnummer. Warum wird hier weder die Justiz noch die zuständiges Stelle im "Verkehrsministerium" aktiv? Weil hier a la Blümel Telefonate geführt werden, wurden um kriminellen Machenschaften der Auto Lobby zu unterstützen auf Kosten der Sicherheit von Verkehrsteilnehmern? Bitte um Übermittlung aller Unterlagen welche bestätigen im Sinne der Verkehrssicherheit, dass Glaspanoramadächer mit Glastyp V ident zu reparieren sind wie Windschutzscheiben Glastyp II. Für Windschutzscheiben gibt es sehr viele Vorschriften, diese muss es daher auch für Glasdächer geben! Aber, angepasst an die Form und Belastung des Daches, alles andere wäre unsinnig. Wer hat hier Seine Pflicht verabsäumt, dass diese Dächer gesetzlich nicht geregelt sind? Dass möglicher Betrug von den zuständigen Behörden noch nicht untersucht wurde? Wer hat hier die Verantwortung sich darum zu kümmern? Muss ich mich als Bürger wirklich darum kümmern? Ich möchte keine Information was ich schon alles unternommen habe, sonder warum SIE im Sinne für alle Autolenker eine Fahrzeuges mit riesigen Glaspanoramadächern NOCH NICHTS UNTERNOMMEN HABEN. Inmitten eines VW Skandals darf nicht weiterer Betrug nurch kollektives Wegsehen der Behörden möglich sein!!!!!!!!!!!!!!! In der Hoffnung auf eine unabhängige Justiz deren Interesse es auch ist, möglichen Betrug zu untersuchen und NICHT zu unterstützen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesministerium für Justiz
Sehr geehrtAntragsteller/in diese Frage fällt nicht in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Justiz, weil…
Von
Bundesministerium für Justiz
Betreff
Antwort: Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen [#2203]
Datum
22. Februar 2021 15:56
Status
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105 Bytes


Sehr geehrtAntragsteller/in diese Frage fällt nicht in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Justiz, weil in der Angelegenheit keine Aufsichtsbefugnisse von Justizbehörden angesprochen werden. Die Justiz ist lediglich zur gerichtlichen Klärung zivilrechtlicher Streitigkeiten (zB. Schadenersatzklagen oder Vertragsverletzungen) bzw zur Verfolgung von Straftaten nach dem Strafgesetzbuch im Einzelfall zuständig. Mit freundlichen Grüßen
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in die Anfrage läuft noch, nachdem weder ein BMK noch eine EU dafür die richtigen Anspr…
An Bundesministerium für Justiz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Re: Antwort: Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen [#2203]
Datum
17. Juni 2021 20:26
An
Bundesministerium für Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in die Anfrage läuft noch, nachdem weder ein BMK noch eine EU dafür die richtigen Ansprechpartner sind. Auch nicht die Justiz. Typisch Österreich! ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 2203 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>