Masernfälle Österreich

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Wieviele der 2019 bestätigten Masernfälle hatten

Keine Impfung ?
1ne Impfung?
Oder 2 Impfungen?

Vielen Dank

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. April 2019
  • Frist
    10. Juni 2019
  • Ein:e Follower:in
Anfragesteller/in
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Masernfälle Österreich [#1708]
Datum
15. April 2019 09:12
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Wieviele der 2019 bestätigten Masernfälle hatten Keine Impfung ? 1ne Impfung? Oder 2 Impfungen? Vielen Dank
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage an das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundhe…
Von
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
Masernfälle Österreich [#1708] [20190415-092435341/20190502-101811571]
Datum
8. Juli 2019 09:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage an das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz. Mit Stand 3.7.2019 wurden im Jahr 2019 132 Masernfälle gemeldet, diese Meldungen beinhalten folgende Informationen: 66% der gemeldeten Fälle (87 Personen) waren ungeimpft. Unbekannt war der Impfstatus bei 13 Personen. 22 Personen waren laut Meldungen mit einer Dosis gegen Masern-Mumps-Röteln geimpft, 10 Personen mit 2 Dosen oder mehr. Anzumerken ist, dass wenn geimpfte Personen an Masern erkranken, die Erkrankung in der Regel mild und ohne Komplikationen verläuft und diese Personen deutlich weniger ansteckend sind. Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz Service für Bürgerinnen und Bürger Referat Bürgerinnen- und Bürgerservice für den Bereich Gesundheit +43 1 71100-862525 Radetzkystrasse 2 1031 Wien <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> www.sozialministerium.at<https://www.sozialministerium.at/> Diese Auskunft ist unverbindlich, es können daraus keine rechtlichen Ansprüche oder Schadenersatzforderungen abgeleitet werden. Informationen zur Datenschutzgrundverordnung: Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch das Team Bürgerinnen- und Bürgerservice des BMASGK erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesministeriengesetzes 1986 (BMG) sowie des Auskunftspflichtgesetzes zum Zweck der Informationstätigkeit einschließlich automatisationsunterstützt erstellter und aufbewahrter Textdokumente in diesen Angelegenheiten. Wir weisen Sie darauf hin, dass Dokumente bzw. Daten, die im Rahmen der Tätigkeit des Teams Bürgerinnen- und Bürgerservice des BMASGK verarbeitet werden, gesetzlich festgelegten Aufbewahrungsfristen unterliegen. Ihre Daten werden daher für den Zeitraum von zehn Jahren ab dem letzten Bearbeitungsvorgang bei uns gespeichert. Sie können ohne Rechtsnachteil frei entscheiden, ob Sie an der Datenerhebung mitwirken; eine Verpflichtung zur Bereitstellung der Daten besteht nicht. Darüber hinaus möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Sie ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung ihrer gespeicherten Daten sowie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung gemäß den Bestimmungen der DSGVO und des Datenschutzgesetzes (DSG) haben. Rechtlich verpflichtende Aufbewahrungsfristen und Verwendungszwecke werden dadurch nicht berührt. Sie haben ferner ein Beschwerderecht betreffend der vorliegenden Datenverarbeitung. Dieses können Sie bei der Aufsichtsbehörde (Österreichische Datenschutzbehörde; www.dsb.gv.at<http://www.dsb.gv.at/>) ausüben. Datenschutzbeauftragter des BMASGK ist Mag. Florian Reininger, Stubenring 1, 1010 Wien; <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>>). Die gesamte Verordnung finden Sie im Webangebot der Europäischen Union unter folgendem Link: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32016R0679&from=DE Mit besten Grüßen