Masterplan Radoffensive 2030 – Marburger Straße – Fahrradstraße

Anfrage an: Stadt Graz

Mit der Umwandlung der Marburger Straße in eine Fahrradstraße ist diese Straße für die Grazer nicht mehr vollständig nutzbar. Und das obwohl die Grazer Einwohner grundsätzlich die Eigentümer der Straße bzw. des Straßennetzes sind.

1. Auf welcher Grundlage ist dies gemacht worden?
2. Sind für dieses Projekt vorher die Eigentümer (sprich die Einwohner, zumindest im Bezirk) gefragt worden bzw. ist abgestimmt worden? Wenn nicht, auf welcher Grundlage ist das nicht gemacht worden?
3. Wer ist für die Erhaltung dieser Straße zuständig? Wenn es die Stadt ist, auf welcher Grundlage sollen Bürger, die diese Straße nicht vollständig nutzen können, dafür aufkommen?
4. Die Marburger Straße hat zumindest in Stoßzeiten die St. Peter Hauptstraße entlastet. Auf welcher Grundlage rechtfertigt die Beruhigung der einen die Überlastung der anderen?
5. Einer Umwidmung zu einer Privatstraße (Verkauf an eine Eigentümergemeinschaft der Anrainer/Nutzer mit deren Zuständigkeit für die Erhaltung) mit zusätzlich öffentlichem Radweg (Erhaltung durch die Stadt) wäre eine korrekte Vorgehensweise. Auf welcher Grundlage ist das nicht gemacht worden?
6. Sind noch weitere Einschränkungen (bzw. eine Art Enteignung) der Einwohner zugunsten des Radverkehrs geplant? Wenn ja, auf welcher Grundlage?

Abschließend zum „Masterplan Radoffensive 2030“:
7. In diesem liefert das Wort „Fahrradstraße“ kein einziges Suchergebnis. Dies kann einerseits daran liegen, dass dieses Wort entweder nicht verwendet wird oder dieses Dokument in einem sehr fragwürdigen und zweifelhaften Stil erstellt worden ist, sodass es kein korrekt funktionierendes „searchable PDF“ ist. Wie kann das sein bzw. warum wird so etwas akzeptiert?
8. Wie viel hat die Erstellung dieses Masterplans gekostet?
9. Wie teilen sich diese Kosten auf die einzelnen Unternehmen auf?
10. Auf welcher Grundlage sind die einzelnen Unternehmen überhaupt beauftragt worden?
11. In diesem Masterplan wird mit ‚*‘ gegendert. Dies ist nicht Teil des deutschen Rechtschreibregelwerks. Auf welcher Grundlage wird ein orthografisch so peinliches Textdokument akzeptiert?

Ergebnis der Anfrage

Was die Bewohner der Gegend wollen, das ist egal. Wem interessiert das schon ... und mit den gültigen Vorgaben der Stadt Graz gegendert, also werden hier Rechtschreibfehler angeordnet ... nicht zu laut lachen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. August 2025
  • Frist
    2. Oktober 2025
  • 2 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in Hiermit beantrage ich gem §§ 2,3 Steiermärkisches Auskunftspflichtgesetz die Erteilu…
An Stadt Graz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Masterplan Radoffensive 2030 – Marburger Straße – Fahrradstraße [#3481]
Datum
7. August 2025 17:35
An
Stadt Graz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Hiermit beantrage ich gem §§ 2,3 Steiermärkisches Auskunftspflichtgesetz die Erteilung folgender Auskunft:
Mit der Umwandlung der Marburger Straße in eine Fahrradstraße ist diese Straße für die Grazer nicht mehr vollständig nutzbar. Und das obwohl die Grazer Einwohner grundsätzlich die Eigentümer der Straße bzw. des Straßennetzes sind. 1. Auf welcher Grundlage ist dies gemacht worden? 2. Sind für dieses Projekt vorher die Eigentümer (sprich die Einwohner, zumindest im Bezirk) gefragt worden bzw. ist abgestimmt worden? Wenn nicht, auf welcher Grundlage ist das nicht gemacht worden? 3. Wer ist für die Erhaltung dieser Straße zuständig? Wenn es die Stadt ist, auf welcher Grundlage sollen Bürger, die diese Straße nicht vollständig nutzen können, dafür aufkommen? 4. Die Marburger Straße hat zumindest in Stoßzeiten die St. Peter Hauptstraße entlastet. Auf welcher Grundlage rechtfertigt die Beruhigung der einen die Überlastung der anderen? 5. Einer Umwidmung zu einer Privatstraße (Verkauf an eine Eigentümergemeinschaft der Anrainer/Nutzer mit deren Zuständigkeit für die Erhaltung) mit zusätzlich öffentlichem Radweg (Erhaltung durch die Stadt) wäre eine korrekte Vorgehensweise. Auf welcher Grundlage ist das nicht gemacht worden? 6. Sind noch weitere Einschränkungen (bzw. eine Art Enteignung) der Einwohner zugunsten des Radverkehrs geplant? Wenn ja, auf welcher Grundlage? Abschließend zum „Masterplan Radoffensive 2030“: 7. In diesem liefert das Wort „Fahrradstraße“ kein einziges Suchergebnis. Dies kann einerseits daran liegen, dass dieses Wort entweder nicht verwendet wird oder dieses Dokument in einem sehr fragwürdigen und zweifelhaften Stil erstellt worden ist, sodass es kein korrekt funktionierendes „searchable PDF“ ist. Wie kann das sein bzw. warum wird so etwas akzeptiert? 8. Wie viel hat die Erstellung dieses Masterplans gekostet? 9. Wie teilen sich diese Kosten auf die einzelnen Unternehmen auf? 10. Auf welcher Grundlage sind die einzelnen Unternehmen überhaupt beauftragt worden? 11. In diesem Masterplan wird mit ‚*‘ gegendert. Dies ist nicht Teil des deutschen Rechtschreibregelwerks. Auf welcher Grundlage wird ein orthografisch so peinliches Textdokument akzeptiert?
Sollte keine oder nur teilweise Antwort gewährt werden, beantrage ich hiermit die Ausstellung eines Bescheids nach § 7 Steiermärkisches Auskunftspflichtgesetz. Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 3481 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3481/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Anfragesteller/in
Guten Tag, meine Anfrage "Masterplan Radoffensive 2030 – Marburger Straße – Fahrradstraße" vom 07.08.2025 (#3481)…
An Stadt Graz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: Masterplan Radoffensive 2030 – Marburger Straße – Fahrradstraße [#3481]
Datum
28. Oktober 2025 08:43
An
Stadt Graz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Anfrage "Masterplan Radoffensive 2030 – Marburger Straße – Fahrradstraße" vom 07.08.2025 (#3481) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 26 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Wird es noch Antworten zu diesen konkreten Fragen geben? Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in Wird es jemals Antworten zu diesen Fragen geben? Mit freundlichen Grüßen, Antragste…
An Stadt Graz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: Masterplan Radoffensive 2030 – Marburger Straße – Fahrradstraße [#3481]
Datum
9. Dezember 2025 10:05
An
Stadt Graz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Wird es jemals Antworten zu diesen Fragen geben? Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in
Stadt Graz
Sehr geehrtAntragsteller/in bitte entschuldigen Sie die verspätete Rückmeldung. Nachfolgend darf ich Ihre Frage…
Von
Stadt Graz
Betreff
AW: [von EXTERN] AW: Masterplan Radoffensive 2030 – Marburger Straße – Fahrradstraße [#3481]
Datum
10. Dezember 2025 08:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
image002.png
229,6 KB
image001.jpg
16,7 KB
image003.png
166 Bytes
image004.png
2,0 KB
image005.png
2,2 KB
image006.png
3,1 KB
image007.png
1,4 KB
image008.png
727 Bytes


Sehr geehrtAntragsteller/in bitte entschuldigen Sie die verspätete Rückmeldung. Nachfolgend darf ich Ihre Fragen beantworten: 1. Auf welcher Grundlage ist dies gemacht worden? Auf Grundlage der StVO, siehe §67. 2. Sind für dieses Projekt vorher die Eigentümer (sprich die Einwohner, zumindest im Bezirk) gefragt worden bzw. ist abgestimmt worden? Wenn nicht, auf welcher Grundlage ist das nicht gemacht worden? Im straßenpolizeilichen Verfahren haben Privatpersonen keine Parteistellung. In §44 StVO wird auf Parteien im Sinne des §8 AVG verwiesen. Die Bezirksvorstehung war stellvertretend für die Bevölkerung im betroffenen Bezirk St. Peter in das straßenpolizeiliche Verfahren involviert. 3. Wer ist für die Erhaltung dieser Straße zuständig? Wenn es die Stadt ist, auf welcher Grundlage sollen Bürger, die diese Straße nicht vollständig nutzen können, dafür aufkommen? Die Stadt Graz (Holding Graz Stadtraum) ist für die Erhaltung zuständig. In einer Fahrradstraße ist lediglich das Durchfahren verboten. Das Befahren zum Zwecke des Zu- und Abfahrens ist erlaubt. Zudem wurden die unterschiedlichen Abschnitte mit zusätzlichen Ausnahmen versehen. 4. Die Marburger Straße hat zumindest in Stoßzeiten die St. Peter Hauptstraße entlastet. Auf welcher Grundlage rechtfertigt die Beruhigung der einen die Überlastung der anderen? Die Marburger Straße ist eine untergeordnete Straße im Gmeindestraßennetz der Stadt Graz. Die St.-Peter Hauptstraße ist eine Vorrangstraße. Auf Vorrangstraßen gelten gem. StVO verschiedene hervorgehobene Rechte ggü. untergeordneten Straßen (z.B. „Fahrzeuge, die auf einer Vorrangstraße fahren, haben den Vorrang gegenüber Fahrzeugen auf kreuzenden oder einmündenden Straßen.“). Daher wurden Vorrangstraßen derart ausgebaut, dass der Hauptteil des Fließverkehrs mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet abgewickelt werden kann. 5. Einer Umwidmung zu einer Privatstraße (Verkauf an eine Eigentümergemeinschaft der Anrainer/Nutzer mit deren Zuständigkeit für die Erhaltung) mit zusätzlich öffentlichem Radweg (Erhaltung durch die Stadt) wäre eine korrekte Vorgehensweise. Auf welcher Grundlage ist das nicht gemacht worden? Die Straße hat im Gemeindestraßennetz eine Bedeutung als Teil des untergeordneten Straßennetzes und kann als solche nicht entfallen. Unteranderem dient diese zur Abwicklung des öffentlichen Personen Nahverkehrs. 6. Sind noch weitere Einschränkungen (bzw. eine Art Enteignung) der Einwohner zugunsten des Radverkehrs geplant? Wenn ja, auf welcher Grundlage? Das Projekt Fahrradstraße Marburgerstraße ist fertig verordnet und sind aus heutiger Sicht keine weiteren Maßnahmen geplant. Unserer Grundlagen sind und bleiben auch weiterhin die aktuell gültigen Gesetze, Verordnungen und Richtlinien sowie politische Beschlüsse. Abschließend zum „Masterplan Radoffensive 2030“: 7. In diesem liefert das Wort „Fahrradstraße“ kein einziges Suchergebnis. Dies kann einerseits daran liegen, dass dieses Wort entweder nicht verwendet wird oder dieses Dokument in einem sehr fragwürdigen und zweifelhaften Stil erstellt worden ist, sodass es kein korrekt funktionierendes „searchable PDF“ ist. Wie kann das sein bzw. warum wird so etwas akzeptiert? Hier gab es scheinbar bei der Erstellung des PDF’s für die Website einen technischen Mangel, dieser wurde bereits behoben. 8. Wie viel hat die Erstellung dieses Masterplans gekostet? Der Masterplan wurde gemeinsam mit dem Land Steiermark zu je 50 % beauftragt und hat in Summe € 107.956,80 brutto gekostet. 9. Wie teilen sich diese Kosten auf die einzelnen Unternehmen auf? Die oben angeführten Kosten für die Erstellung des Masterplans entfallen zur Gänze auf das Büro Artgineering ZT GmbH. 10. Auf welcher Grundlage sind die einzelnen Unternehmen überhaupt beauftragt worden? Es wurde auf Basis der gemeinsamen Expertise von Land Steiermark und Stadt Graz sowie einer Recherche von vergleichbaren Städten ein Unternehmen mit der entsprechenden europaweiten Kompetenz gesucht und mit der Erarbeitung mittels Direktvergabe beauftragt. 11. In diesem Masterplan wird mit ‚*‘ gegendert. Dies ist nicht Teil des deutschen Rechtschreibregelwerks. Auf welcher Grundlage wird ein orthografisch so peinliches Textdokument akzeptiert? Es wurde auf Basis der damals gültigen Vorgaben der Stadt Graz gegendert. Ich hoffe Sie mit diesen Zeilen ausreichend informiert zu haben. Freundliche Grüße