Masterplan Radoffensive 2030 – Marburger Straße – Fahrradstraße

Anfrage an: Stadt Graz

Mit der Umwandlung der Marburger Straße in eine Fahrradstraße ist diese Straße für die Grazer nicht mehr vollständig nutzbar. Und das obwohl die Grazer Einwohner grundsätzlich die Eigentümer der Straße bzw. des Straßennetzes sind.

1. Auf welcher Grundlage ist dies gemacht worden?
2. Sind für dieses Projekt vorher die Eigentümer (sprich die Einwohner, zumindest im Bezirk) gefragt worden bzw. ist abgestimmt worden? Wenn nicht, auf welcher Grundlage ist das nicht gemacht worden?
3. Wer ist für die Erhaltung dieser Straße zuständig? Wenn es die Stadt ist, auf welcher Grundlage sollen Bürger, die diese Straße nicht vollständig nutzen können, dafür aufkommen?
4. Die Marburger Straße hat zumindest in Stoßzeiten die St. Peter Hauptstraße entlastet. Auf welcher Grundlage rechtfertigt die Beruhigung der einen die Überlastung der anderen?
5. Einer Umwidmung zu einer Privatstraße (Verkauf an eine Eigentümergemeinschaft der Anrainer/Nutzer mit deren Zuständigkeit für die Erhaltung) mit zusätzlich öffentlichem Radweg (Erhaltung durch die Stadt) wäre eine korrekte Vorgehensweise. Auf welcher Grundlage ist das nicht gemacht worden?
6. Sind noch weitere Einschränkungen (bzw. eine Art Enteignung) der Einwohner zugunsten des Radverkehrs geplant? Wenn ja, auf welcher Grundlage?

Abschließend zum „Masterplan Radoffensive 2030“:
7. In diesem liefert das Wort „Fahrradstraße“ kein einziges Suchergebnis. Dies kann einerseits daran liegen, dass dieses Wort entweder nicht verwendet wird oder dieses Dokument in einem sehr fragwürdigen und zweifelhaften Stil erstellt worden ist, sodass es kein korrekt funktionierendes „searchable PDF“ ist. Wie kann das sein bzw. warum wird so etwas akzeptiert?
8. Wie viel hat die Erstellung dieses Masterplans gekostet?
9. Wie teilen sich diese Kosten auf die einzelnen Unternehmen auf?
10. Auf welcher Grundlage sind die einzelnen Unternehmen überhaupt beauftragt worden?
11. In diesem Masterplan wird mit ‚*‘ gegendert. Dies ist nicht Teil des deutschen Rechtschreibregelwerks. Auf welcher Grundlage wird ein orthografisch so peinliches Textdokument akzeptiert?

Warte auf Antwort

  • Datum
    7. August 2025
  • Frist
    2. Oktober 2025
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in Hiermit beantrage ich gem §§ 2,3 Steiermärkisches Auskunftspflichtgesetz die Erteilu…
An Stadt Graz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Masterplan Radoffensive 2030 – Marburger Straße – Fahrradstraße [#3481]
Datum
7. August 2025 17:35
An
Stadt Graz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Hiermit beantrage ich gem §§ 2,3 Steiermärkisches Auskunftspflichtgesetz die Erteilung folgender Auskunft:
Mit der Umwandlung der Marburger Straße in eine Fahrradstraße ist diese Straße für die Grazer nicht mehr vollständig nutzbar. Und das obwohl die Grazer Einwohner grundsätzlich die Eigentümer der Straße bzw. des Straßennetzes sind. 1. Auf welcher Grundlage ist dies gemacht worden? 2. Sind für dieses Projekt vorher die Eigentümer (sprich die Einwohner, zumindest im Bezirk) gefragt worden bzw. ist abgestimmt worden? Wenn nicht, auf welcher Grundlage ist das nicht gemacht worden? 3. Wer ist für die Erhaltung dieser Straße zuständig? Wenn es die Stadt ist, auf welcher Grundlage sollen Bürger, die diese Straße nicht vollständig nutzen können, dafür aufkommen? 4. Die Marburger Straße hat zumindest in Stoßzeiten die St. Peter Hauptstraße entlastet. Auf welcher Grundlage rechtfertigt die Beruhigung der einen die Überlastung der anderen? 5. Einer Umwidmung zu einer Privatstraße (Verkauf an eine Eigentümergemeinschaft der Anrainer/Nutzer mit deren Zuständigkeit für die Erhaltung) mit zusätzlich öffentlichem Radweg (Erhaltung durch die Stadt) wäre eine korrekte Vorgehensweise. Auf welcher Grundlage ist das nicht gemacht worden? 6. Sind noch weitere Einschränkungen (bzw. eine Art Enteignung) der Einwohner zugunsten des Radverkehrs geplant? Wenn ja, auf welcher Grundlage? Abschließend zum „Masterplan Radoffensive 2030“: 7. In diesem liefert das Wort „Fahrradstraße“ kein einziges Suchergebnis. Dies kann einerseits daran liegen, dass dieses Wort entweder nicht verwendet wird oder dieses Dokument in einem sehr fragwürdigen und zweifelhaften Stil erstellt worden ist, sodass es kein korrekt funktionierendes „searchable PDF“ ist. Wie kann das sein bzw. warum wird so etwas akzeptiert? 8. Wie viel hat die Erstellung dieses Masterplans gekostet? 9. Wie teilen sich diese Kosten auf die einzelnen Unternehmen auf? 10. Auf welcher Grundlage sind die einzelnen Unternehmen überhaupt beauftragt worden? 11. In diesem Masterplan wird mit ‚*‘ gegendert. Dies ist nicht Teil des deutschen Rechtschreibregelwerks. Auf welcher Grundlage wird ein orthografisch so peinliches Textdokument akzeptiert?
Sollte keine oder nur teilweise Antwort gewährt werden, beantrage ich hiermit die Ausstellung eines Bescheids nach § 7 Steiermärkisches Auskunftspflichtgesetz. Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 3481 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3481/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in