Mindestsicherung für Studenten
Ich ersuche um Übermittlung einer Kopie der internen Entscheidungsrichtlinien für die Bedarfsorientierte Mindestsicherung, speziell jener Grundlagen, welche für Antragsteller die nebenher einem Studium nachgehen gelten.
Das WMG ist mir bekannt und öffentlich über das Rechtsinformationssystem (RIS) einsehbar, meine Anfrage zielt speziell auf jene Informationen ab, die sich nicht aus Durchsicht des WMG ergeben.
Meine Anfrage betrifft diese Fragen im Speziellen kann aber auch mit einer Übermittlung einer Kopie der relevanten internen Richtlinien erledigt werden:
- Existieren interne Richtlinien für die MA40-Sachbearbeiter bzgl. studentischer Antragsstellern ?
- Wenn ja, wie lauten diese internen Richtlinien für Studenten, nach denen die MA40 Bescheide erlässt?
(exklusive der ohnehin bekannten, und im WMG §4 Abs. 3 normierten Bedingung (auszugsweise "... und ihre Arbeitskraft allein deshalb nicht voll einsetzen können ...)
- Ist allen lokalen MA40-Sachbearbeitern das VwGH-Urteil VGW-141/023/7775/2015 und der sich daraus ergebende Rechtssatz zur Kenntnis gebracht worden bzw. wurden die internen Richtlinien basierend darauf angepasst ?
Aufgrund der bisher unklaren Rechtslage bzw. Rechtsauslegung - weshalb auch ein VwGH-Urteil notwendig war - ist meine Anfrage von öffentlichem Interesse.
Anfrage wurde zurückgezogen
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Datum20. September 2017
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15. November 2017
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