Nationalratswahl Überblick leichte Sprache.

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen meiner Proseminararbeit über leichte Sprache bin in auf dass von Ihnen ausgestellte Dokument bezüglich der Nationalratswahlen gestoßen.(https://www.bmi.gv.at/412/nationalratswahlen/files/Ueberblick.pdf)
Im Rahmen dessen erbiete ich Auskunft über zwei Fragen:
1. Wurde dieses Dokument von Menschen mit Lernschwierigkeiten geprüft/gelesen vor der Veröffentlichung?
2. Warum sind die weiterführenden Links nicht ebenfalls in leichter Sprache verfügbar.
Über eine Auskunft/Rückmeldung würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen!
Philipp Taschner

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. Juni 2018
  • Frist
    13. August 2018
  • 0 Follower:innen
Philipp Taschner
Sehr geehrte Damen und Herren, im Rahmen meiner Proseminararbeit über leichte Sprache bin in auf dass von Ihnen a…
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
Philipp Taschner
Betreff
Nationalratswahl Überblick leichte Sprache. [#1582]
Datum
18. Juni 2018 08:52
An
Bundesministerium für Inneres
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, im Rahmen meiner Proseminararbeit über leichte Sprache bin in auf dass von Ihnen ausgestellte Dokument bezüglich der Nationalratswahlen gestoßen.(https://www.bmi.gv.at/412/nationalratswahlen/files/Ueberblick.pdf) Im Rahmen dessen erbiete ich Auskunft über zwei Fragen: 1. Wurde dieses Dokument von Menschen mit Lernschwierigkeiten geprüft/gelesen vor der Veröffentlichung? 2. Warum sind die weiterführenden Links nicht ebenfalls in leichter Sprache verfügbar. Über eine Auskunft/Rückmeldung würde ich mich freuen. Mit freundlichen Grüßen! Philipp Taschner
Philipp Taschner <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Philipp Taschner << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Inneres
Sehr geehrter Herr Taschner! Unter Bezugnahme auf Ihre Anfrage an das BMI vom 18. Juni 2018 wird mitgeteilt: …
Von
Bundesministerium für Inneres
Betreff
AW: Nationalratswahl Überblick leichte Sprache. [#1582]
Datum
25. Juni 2018 12:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Taschner! Unter Bezugnahme auf Ihre Anfrage an das BMI vom 18. Juni 2018 wird mitgeteilt: <<1. Wurde dieses Dokument von Menschen mit Lernschwierigkeiten geprüft/gelesen vor der Veröffentlichung?>> Die in Rede stehenden Texte wurden nicht von Menschen mit Lernschwierigkeiten gelesen. Das BMI hat sich bewusst dazu entschieden, möglichst viele Texte in "Leichter Sprache" zur Verfügung zu stellen und nur einzelne davon von einer Prüfgruppe kontrollieren und dann in weiterer Folge zertifizieren zu lassen. So wurden zum Beispiel die Informationen über das "Zentrale Personenstandsregister" mit dem Capito-Gütesiegel zertifiziert. Der Vorgang einer Zertifizierung nimmt sehr viel Zeit in Anspruch. Gerade bei anlässlich der zurückliegenden Nationalratswahl mussten die Texte sehr schnell zur Verfügung gestellt werden. Nichtsdestotrotz werden alle Texte stets, gleichgültig ob überprüft oder nicht, sehr gewissenhaft und genau von den dazu zertifiziert ausgebildeten Mitarbeiterinnen des BMI übersetzt. <<2. Warum sind die weiterführenden Links nicht ebenfalls in leichter Sprache verfügbar?>> Bei weiterführenden Links handelt es sich um weitere und genauere Informationen. In manchen Bereichen – und gerade im Bereich des Wahlrecht – sind diese oft so komplex, dass es manchmal einfach nicht möglich ist, diese Seiten auch zu übersetzen und dabei alle Informationen richtig und vollständig zu erklären. Daher hat man sich dazu entschieden, nur die wichtigsten Informationen in "Leichter Sprache" weiterzugeben. Die werden angeboten, um niemandem eine Information vorzuenthalten. Für den Fall, dass jemand diese Seiten nicht versteht und sie oder er mehr wissen möchte, steht natürlich eine Ansprechperson im BMI, zum Beispiel die Hotline vor den Wahlen, zur Verfügung. Gesetzestexte werden nicht übersetzt, der Vollständigkeit halber wird natürlich darauf verlinkt. Mit freundlichen Grüßen