Nebentätigkeiten, FollowUp

Anfrage an: Villach
Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

mit IFG-Anfrage von 26.1.2026 stellte ich folgende Fragen:

"1. Welche Personen wurden bzw. werden von der Stadt Villach in Unternehmen, Gesellschaften, Vereine, Verbände, Stiftungen oder sonstige Organisationen entsendet (z. B. als Aufsichtsratsmitglieder, Beiräte, Vorstandsmitglieder, Kuratoriumsmitglieder oder vergleichbare Funktionen)?

2. Für welche dieser Tätigkeiten erhalten die entsendeten Personen eine finanzielle Vergütung (z. B. Sitzungsgelder, pauschale Aufwandsentschädigungen oder laufende Zahlungen)?

3. Wie hoch sind die jeweiligen Vergütungen pro Person und Funktion (bitte nach Art der Vergütung und – sofern möglich – jährlich ausgewiesen)?

4. Wer trägt die Kosten der jeweiligen Vergütungen (z. B. das entsendete Unternehmen/die Organisation selbst oder die Stadt Villach)?"

in der Antwort wurde ihrerseits darauf verwiesen, es seien keine "gesamthaften Auflistungen" zu allen Entsendungen im Sinne §2 Abs.1 IFG vorhanden.

Ich stelle nun folgende Anfrage:

1. Geben Sie eine möglichst vollständige Liste an, entsprechend nachfolgender Frage, wie es nach IFG möglich und geboten ist. Welche Personen wurden bzw. werden von der Stadt Villach in Unternehmen, Gesellschaften, Vereine, Verbände, Stiftungen oder sonstige Organisationen entsendet (z. B. als Aufsichtsratsmitglieder, Beiräte, Vorstandsmitglieder, Kuratoriumsmitglieder oder vergleichbare Funktionen)?

2. Geben Sie eine möglichst vollständige Liste an, entsprechend nachfolgender Frage, wie es nach IFG möglich und geboten ist. Für welche dieser Tätigkeiten erhalten die entsendeten Personen eine finanzielle Vergütung (z. B. Sitzungsgelder, pauschale Aufwandsentschädigungen oder laufende Zahlungen)?

3. Geben Sie eine möglichst vollständige Liste an, entsprechend nachfolgender Frage, wie es nach IFG möglich und geboten ist. Wie hoch sind die jeweiligen Vergütungen pro Person und Funktion (bitte nach Art der Vergütung und – sofern möglich – jährlich ausgewiesen)?

4. Geben Sie eine möglichst vollständige Liste an, entsprechend nachfolgender Frage, wie es nach IFG möglich und geboten ist. Wer trägt die Kosten der jeweiligen Vergütungen (z. B. das entsendete Unternehmen/die Organisation selbst oder die Stadt Villach)?

5. Welche Informationen liegen der Stadt Villach zum angefragten Sachverhalt (welche politischen Mandatare als Vertretung der Stadt Villach in Organisationen entsendet worden sind) nicht vor?

Ich möchte noch einmal deutlich auf den folgenden Antrag auf Bescheid verweisen.

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    20. April 2026
  • Frist
    18. Mai 2026
  • Ein:e Follower:in
Lennart Schaffert
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung …
An Villach Details
Von
Lennart Schaffert
Betreff
Nebentätigkeiten, FollowUp [#4734]
Datum
20. April 2026 11:16
An
Villach
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
mit IFG-Anfrage von 26.1.2026 stellte ich folgende Fragen: "1. Welche Personen wurden bzw. werden von der Stadt Villach in Unternehmen, Gesellschaften, Vereine, Verbände, Stiftungen oder sonstige Organisationen entsendet (z. B. als Aufsichtsratsmitglieder, Beiräte, Vorstandsmitglieder, Kuratoriumsmitglieder oder vergleichbare Funktionen)? 2. Für welche dieser Tätigkeiten erhalten die entsendeten Personen eine finanzielle Vergütung (z. B. Sitzungsgelder, pauschale Aufwandsentschädigungen oder laufende Zahlungen)? 3. Wie hoch sind die jeweiligen Vergütungen pro Person und Funktion (bitte nach Art der Vergütung und – sofern möglich – jährlich ausgewiesen)? 4. Wer trägt die Kosten der jeweiligen Vergütungen (z. B. das entsendete Unternehmen/die Organisation selbst oder die Stadt Villach)?" in der Antwort wurde ihrerseits darauf verwiesen, es seien keine "gesamthaften Auflistungen" zu allen Entsendungen im Sinne §2 Abs.1 IFG vorhanden. Ich stelle nun folgende Anfrage: 1. Geben Sie eine möglichst vollständige Liste an, entsprechend nachfolgender Frage, wie es nach IFG möglich und geboten ist. Welche Personen wurden bzw. werden von der Stadt Villach in Unternehmen, Gesellschaften, Vereine, Verbände, Stiftungen oder sonstige Organisationen entsendet (z. B. als Aufsichtsratsmitglieder, Beiräte, Vorstandsmitglieder, Kuratoriumsmitglieder oder vergleichbare Funktionen)? 2. Geben Sie eine möglichst vollständige Liste an, entsprechend nachfolgender Frage, wie es nach IFG möglich und geboten ist. Für welche dieser Tätigkeiten erhalten die entsendeten Personen eine finanzielle Vergütung (z. B. Sitzungsgelder, pauschale Aufwandsentschädigungen oder laufende Zahlungen)? 3. Geben Sie eine möglichst vollständige Liste an, entsprechend nachfolgender Frage, wie es nach IFG möglich und geboten ist. Wie hoch sind die jeweiligen Vergütungen pro Person und Funktion (bitte nach Art der Vergütung und – sofern möglich – jährlich ausgewiesen)? 4. Geben Sie eine möglichst vollständige Liste an, entsprechend nachfolgender Frage, wie es nach IFG möglich und geboten ist. Wer trägt die Kosten der jeweiligen Vergütungen (z. B. das entsendete Unternehmen/die Organisation selbst oder die Stadt Villach)? 5. Welche Informationen liegen der Stadt Villach zum angefragten Sachverhalt (welche politischen Mandatare als Vertretung der Stadt Villach in Organisationen entsendet worden sind) nicht vor? Ich möchte noch einmal deutlich auf den folgenden Antrag auf Bescheid verweisen.
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Lennart Schaffert Anfragenr: 4734 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4734/ Postanschrift Lennart Schaffert << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Lennart Schaffert
Villach
Ihr Informationsbegehren gem. § 7 IFG vom 20.04.2026 - Entsendungen und Entschädigungen - Fristverlängerung Sehr g…
Von
Villach
Betreff
Ihr Informationsbegehren gem. § 7 IFG vom 20.04.2026 - Entsendungen und Entschädigungen - Fristverlängerung
Datum
18. Mai 2026 13:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schaffert, wir haben Ihren Antrag auf Zugang zu Informationen betreffend „Entsendungen und Entschädigungen“ am 20.04.2026 erhalten. Wir teilen Ihnen mit, dass die Bearbeitung Ihres Informationsbegehrens aufgrund des Umfangs der begehrten Informationen mehr als vier Wochen in Anspruch nehmen wird. Gemäß § 8 Abs. 1 IFG ist der Zugang zu Informationen ohne Aufschub, spätestens aber binnen vier Wochen nach Einlangen des Antrags beim zuständigen Organ zu gewähren. Gemäß § 8 Abs. 2 IFG kann diese Frist um weitere vier Wochen verlängert werden, wenn der Zugang zu Informationen aus besonderen Gründen oder im Fall des § 10 IFG nicht innerhalb der Frist des § 8 Abs. 1 IFG gewährt werden kann. Wir machen aus den oben angeführten Gründen von dem Recht auf Verlängerung der Frist gemäß § 8 Abs. 2 IFG Gebrauch. Mit freundlichen Grüßen