Neue Vorgaben des Arbeitsministers an das AMS bezüglich Arbeitsvermittlung

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Am 6.7.2021 per E-Mail an Mag. Roland Sauer, Abteilungsleiter für Arbeitsmarktpolitik im Arbeitsministerium geschickt. Keine Rückmeldung, daher wegen Möglichkeit eines Urlaubs zur Erinnerung auch über Frag den Staat:

Sehr geehrter Herr Mag. Roland Sauer,

wir bitten um Übermittlung der in den Medien von Arbeitsminister Martin Kocher angekündigten neuen AMS-Zielvorgaben sowie um das Protokoll der Sitzung des Verwaltungsrates in dem das beschlossen worden ist (als NGO haben wir nach VwGH und EuGH ja auch Recht auf Originaldokumente).

Weiter bitten wir um die aktuell gültigen Dienstanweisungen / Beschlüsse des Vewaltungsrates bezüglich den Coronaregeln und der aktuellen Arbeitsmarktpolitik.

Weiters bitten wir um die Richtlinien für Förderung von (Arbeitslosens)Selbsthilfeeinrichtungen. Aktuell arbeite ich an der Dritten Auflage des "Erste Hilfe Handbuchs für Arbeitslose" und finde, dass diese wertvolle Arbeit auch einmal gezahlt gehört, ebenso wie unsere Beratungstätigkeiten.

Wir wollen auch kleinere Forschungsprojekte starten und bitten auch diesbezüglich um Bekanntgabe allfälliger Richtlinien für AMS-Förderungen.

Sollten Sie unerwarteterweise uns keine Auskunft geben wollen, dann beantragen wir entsprechend dem Auskunftspflichtgesetz einen Bescheid.

Als Obmann für "Aktive Arbeitslose Österreich"

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Juli 2021
  • Frist
    13. September 2021
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Martin Mair (Aktive Arbeitslose Österreich)
Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender …
An Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft Details
Von
Martin Mair (Aktive Arbeitslose Österreich)
Betreff
Neue Vorgaben des Arbeitsministers an das AMS bezüglich Arbeitsvermittlung [#2333]
Datum
19. Juli 2021 17:50
An
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft: Am 6.7.2021 per E-Mail an Mag. Roland Sauer, Abteilungsleiter für Arbeitsmarktpolitik im Arbeitsministerium geschickt. Keine Rückmeldung, daher wegen Möglichkeit eines Urlaubs zur Erinnerung auch über Frag den Staat: Sehr geehrt<< Anrede >> wir bitten um Übermittlung der in den Medien von Arbeitsminister Martin Kocher angekündigten neuen AMS-Zielvorgaben sowie um das Protokoll der Sitzung des Verwaltungsrates in dem das beschlossen worden ist (als NGO haben wir nach VwGH und EuGH ja auch Recht auf Originaldokumente). Weiter bitten wir um die aktuell gültigen Dienstanweisungen / Beschlüsse des Vewaltungsrates bezüglich den Coronaregeln und der aktuellen Arbeitsmarktpolitik. Weiters bitten wir um die Richtlinien für Förderung von (Arbeitslosens)Selbsthilfeeinrichtungen. Aktuell arbeite ich an der Dritten Auflage des "Erste Hilfe Handbuchs für Arbeitslose" und finde, dass diese wertvolle Arbeit auch einmal gezahlt gehört, ebenso wie unsere Beratungstätigkeiten. Wir wollen auch kleinere Forschungsprojekte starten und bitten auch diesbezüglich um Bekanntgabe allfälliger Richtlinien für AMS-Förderungen. Sollten Sie unerwarteterweise uns keine Auskunft geben wollen, dann beantragen wir entsprechend dem Auskunftspflichtgesetz einen Bescheid. Als Obmann für "Aktive Arbeitslose Österreich" Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Martin Mair Aktive Arbeitslose Österreich <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Martin Mair Aktive Arbeitslose Österreich << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
2021-0.518.632-1-A - Antwortschreiben Anfrage n. Auskunftspflichtgesetz Sehr geehrter Herr Mair, im Anhang dürft…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Betreff
2021-0.518.632-1-A - Antwortschreiben Anfrage n. Auskunftspflichtgesetz
Datum
20. September 2021 11:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Mair, im Anhang dürften wir Ihnen das Antwortschreiben zu Ihrer Anfrage nach dem Auskunftspflichtgesetz vom 19. Juli 2021 ("Neue Vorgaben des Arbeitsministers an das AMS bezüglich Arbeitsvermittlung") übermitteln. Mit freundlichen Grüßen,