Nicht erfolgte Kontrolle einer Mülldeponie in Hohenweiler / Glend durch die BH-Bregenz

Verwendetes Gesetz: Vorarlberger Auskunftsgesetz

In der Gemeinde Hohenweiler / Glend GrundstücksNr 1150 / 1167 wurde eine sog. "Aushubdeponie" durch den Betreiber J.H. im Ausmaß von 3000 Quatratmeter errichtet. (siehe Bescheid II-6101-0116/1996 - Bregenz am 21.8.1997 - ausgestellt durch die Bezirkshauptmannschaft Bregenz). "Das Deponievolumen beträgt ca. 4000 Quadratmeter".
Die Endabnahme der Deponie hätte somit durch Bezirkshauptmannschaft-Bregenz erfolgen sollen.
1.) Warum ist diese Endabnahme bis heute trotz mehrfacher Ansuchen, welche u.a. durch die Herren R.B. sowie H.E. gestellt wurden, nicht erfolgt?
2.) Warum hat der Obmann der Güterweggenossenschaft trotz schriftlicher Zusage keine Akteneinsicht erhalten?
3.) (Das Ausmaß der Deponie führte zwangsläufig zu einer finanziellen Abgabe / Kubikmeter durch den Mülldeponiebetreiber H.J. an die Güterweggenossenschaft. Da keine Endabnahme durch die Bezirkshauptmannschaft Bregenz / Agrarbezirksbehörde erfolgte, konnte diese Abgabe nicht korrekt ermittelt werden.) Wurden die Bestimmungen o.g. Bescheides eingehalten? Durch die Nichtabnahme der Deponie durch Vbg. Landesbehörden könnte auch ein wirtschaftlicher Verlust für die Güterweggenossenschaft Glend entstanden sein.
4.) Auch die Gemeinde Hohenweiler hat (lt. Mitteilung des Bürgermeisters vom 28.2.16) eine Anfrage an die zuständigen Behörden gestellt. Warum ist diese bisher nicht beantwortet worden?
5.) Welche der Vbg. Landesregierung unterstellte Behörde ist für die Endabnahme der Deponie verantwortlich: Agrarbezirksbehörde, Bezirkshauptmannschaft Bregenz?
6.) Die Staatsanwaltschaft Feldkirch stellt im Bescheid 928-007 St 50/51p fest, dass auf Basis von vier von mir verfassten Sachverhaltsdarstellungen die darin "angeschriebenen Behörden gemäß § 73AVG verpflichtet gewesen wären" einen Bescheid auszustellen. Warum verweigern die Behörden weiterhin die Ausstellung von Bescheiden? Stellt dies nicht einen Gesetzesbruch dar?
7.) In eben diesem Bescheid wird festgehalten, dass laut Befragung der ehemaligen Vbg. Volksanwältin S. diese selbst in pkto "Mülldeponie nicht tätig geworden sei, weil es sich um eine Bundesangelegenheit handle". Demgegenüber wurde ich aber in einem Schreiben der Bundesvolksanwaltschaft (VA-BD-U/0014-C/1/2013 vom 26.6.2013) zum wiederholten Male auf die "Unzuständigkeit der Bundesvolksanwalt= schaft" und wiederum auf die Landesvolksanwältin verwiesen.
Ist pkto o.g. Endabnahme der Deponie nun die Republik Österreich (wenn ja: Welche Behörde / welches Ministerium?) oder aber das Land Vorarlberg (Welche Behörde?) zuständig?
8.) Auf der Deponie durfte "nur reines, nicht kontaminiertes Material (Grenzwerte Tabelle 1 und 2) abgelagert werden". Da bisher keine behördliche Endabnahme erfolgte: Können Sie sicherstellen, dass auf der Deponie keine gefährlichen, umwelt-und gesundheitsschädlichen Stoffe abgelagert wurden? Warum wurden die Behörden trotz meiner Sachverhaltsdarstellung sowie zahlreicher Anfragen von R.B. sowie H.E. nicht tätig?
Jede Imbissstube wird genauer kontrolliert als diese Deponie. Stellt dieser Umstand nicht eklatant eine Verletzung der Verhältnismäßigkeit dar?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Februar 2016
  • Frist
    24. April 2016
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Anfragesteller/in
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem Auskunftsgesetz die Erteilung folgender Auskunft: I…
An Landesregierung Vorarlberg Details
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Betreff
Nicht erfolgte Kontrolle einer Mülldeponie in Hohenweiler / Glend durch die BH-Bregenz [#592]
Datum
28. Februar 2016 19:04
An
Landesregierung Vorarlberg
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem Auskunftsgesetz die Erteilung folgender Auskunft:
In der Gemeinde Hohenweiler / Glend GrundstücksNr 1150 / 1167 wurde eine sog. "Aushubdeponie" durch den Betreiber J.H. im Ausmaß von 3000 Quatratmeter errichtet. (siehe Bescheid II-6101-0116/1996 - Bregenz am 21.8.1997 - ausgestellt durch die Bezirkshauptmannschaft Bregenz). "Das Deponievolumen beträgt ca. 4000 Quadratmeter". Die Endabnahme der Deponie hätte somit durch Bezirkshauptmannschaft-Bregenz erfolgen sollen. 1.) Warum ist diese Endabnahme bis heute trotz mehrfacher Ansuchen, welche u.a. durch die Herren R.B. sowie H.E. gestellt wurden, nicht erfolgt? 2.) Warum hat der Obmann der Güterweggenossenschaft trotz schriftlicher Zusage keine Akteneinsicht erhalten? 3.) (Das Ausmaß der Deponie führte zwangsläufig zu einer finanziellen Abgabe / Kubikmeter durch den Mülldeponiebetreiber H.J. an die Güterweggenossenschaft. Da keine Endabnahme durch die Bezirkshauptmannschaft Bregenz / Agrarbezirksbehörde erfolgte, konnte diese Abgabe nicht korrekt ermittelt werden.) Wurden die Bestimmungen o.g. Bescheides eingehalten? Durch die Nichtabnahme der Deponie durch Vbg. Landesbehörden könnte auch ein wirtschaftlicher Verlust für die Güterweggenossenschaft Glend entstanden sein. 4.) Auch die Gemeinde Hohenweiler hat (lt. Mitteilung des Bürgermeisters vom 28.2.16) eine Anfrage an die zuständigen Behörden gestellt. Warum ist diese bisher nicht beantwortet worden? 5.) Welche der Vbg. Landesregierung unterstellte Behörde ist für die Endabnahme der Deponie verantwortlich: Agrarbezirksbehörde, Bezirkshauptmannschaft Bregenz? 6.) Die Staatsanwaltschaft Feldkirch stellt im Bescheid 928-007 St 50/51p fest, dass auf Basis von vier von mir verfassten Sachverhaltsdarstellungen die darin "angeschriebenen Behörden gemäß § 73AVG verpflichtet gewesen wären" einen Bescheid auszustellen. Warum verweigern die Behörden weiterhin die Ausstellung von Bescheiden? Stellt dies nicht einen Gesetzesbruch dar? 7.) In eben diesem Bescheid wird festgehalten, dass laut Befragung der ehemaligen Vbg. Volksanwältin S. diese selbst in pkto "Mülldeponie nicht tätig geworden sei, weil es sich um eine Bundesangelegenheit handle". Demgegenüber wurde ich aber in einem Schreiben der Bundesvolksanwaltschaft (VA-BD-U/0014-C/1/2013 vom 26.6.2013) zum wiederholten Male auf die "Unzuständigkeit der Bundesvolksanwalt= schaft" und wiederum auf die Landesvolksanwältin verwiesen. Ist pkto o.g. Endabnahme der Deponie nun die Republik Österreich (wenn ja: Welche Behörde / welches Ministerium?) oder aber das Land Vorarlberg (Welche Behörde?) zuständig? 8.) Auf der Deponie durfte "nur reines, nicht kontaminiertes Material (Grenzwerte Tabelle 1 und 2) abgelagert werden". Da bisher keine behördliche Endabnahme erfolgte: Können Sie sicherstellen, dass auf der Deponie keine gefährlichen, umwelt-und gesundheitsschädlichen Stoffe abgelagert wurden? Warum wurden die Behörden trotz meiner Sachverhaltsdarstellung sowie zahlreicher Anfragen von R.B. sowie H.E. nicht tätig? Jede Imbissstube wird genauer kontrolliert als diese Deponie. Stellt dieser Umstand nicht eklatant eine Verletzung der Verhältnismäßigkeit dar?
Für den Fall der Verweigerung der Erteilung der beantragten Auskunft beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 Auskunftsgesetz. Sollten Kosten anfallen, bitte ich um vorherige Absprache. Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Landesregierung Vorarlberg
Bodenaushubdeponie Hohenweiler, Glend Absender:Amt der Vorarlberger LandesregierungA…
Von
Landesregierung Vorarlberg
Betreff
Bodenaushubdeponie Hohenweiler, Glend
Datum
15. April 2016 12:41
Status
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Absender:Amt der Vorarlberger LandesregierungAbt. Abfallwirtschaft (VIe)Aktenzahl: VIe-6339.001-91Betreff:Bodenaushubdeponie Hohenweiler, GlendEmpfänger:Antragsteller/in ForsterFreitext:Sehr geehrte Damen und Herren,bitte beachten Sie das beiliegende Dokument/die beiliegenden Dokumente.Rechtsverbindlichen Schriftverkehr (Anträge, Rechtsmittel) richten Sie bitte an:Amt der Vorarlberger LandesregierungAbt. Abfallwirtschaft (VIe)E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> +43(0)5574/511-920095
Anfragesteller/in
AW: Bodenaushubdeponie Hohenweiler, Glend [#592] Sehr geehrte Damen und Herren, haben Sie besten Dank für Bean…
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Betreff
AW: Bodenaushubdeponie Hohenweiler, Glend [#592]
Datum
16. April 2016 08:15
An
Landesregierung Vorarlberg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, haben Sie besten Dank für Beantwortung meiner Anfrage, nachdem Sie das österr. Justizministerium (per Bescheid BMJ-99004548/0001-III 1/2016 vom 9.3.2016) dazu verpflichtet hat! Ich präzisiere: Pkt1./3./6.) Lt. Bescheid (II-6101-0116/1996 vom 21.8.97 / BH-Bregenz) hätte die Deponie bis 3.6.2006 abgeschlossen sein sollen; dann wurde (laut Tonbandaufnahme nach § 14Abs5AVG vom 31.12.2004 durch die Vbg. Agrarbezirksbehörde / D. Klaus Nigsch) eine letzte Frist 31.12.2010 erteilt. Seither sind fast 6 Jahre vergangen! Eine ausführliche Sachverhaltsdarstellung von mir wurde von mir am 6.5.2013 verfasst und erging als Einschreiben an diverse Vbg. Behörden...Die Verwaltung der Vbg. Landesbehörden ist international für deren Effizient bekannt. Warum dauert ein Verfahren diesbezüglich fast 6 Jahre, bis die Behörde aktiv wird - und auch dass erst, nach permanenter Urgenz Dritter? 2.) Der Obmann der Güterweggenossenschaft, Herr. E., stellte u.a. per Mail vom 10.12.2010/19´49´16 eine Anfrage diesbezüglich an <<E-Mail-Adresse>> weil der Mülldeponiebetreiber nach Ablauf der Frist zur Auskunft verpflichtet gewesen wäre (siehe erwähntes Bescheid sowie Tonbandaufnahme); auch unser ehemaliger Bevollmächtigter, Herr R. B., hat solche nachweislich gestellt... Wurden diese Anfragen nicht beantwortet? Liegt etwa sogar Behördenversagen vor? 4.) Der Hohenweiler Bürgermeister hat seine Anfrage per Mail am 15.2.16/12´17 an <<E-Mail-Adresse>> gestellt. Kann es sein, dass Mails von diversen Vbg. Behörden nicht zur Kenntnis genommen werden? 8.) Uns liegen keine Protokolle bezügl. "zahlreicher Überprüfungen" der Deponie vor. Ich ersuche deshalb dringend um Vorlage derselben! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 592 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landesregierung Vorarlberg
Bodenaushubdeponie Hohenweiler, Glend Absender:Amt der Vorarlberger LandesregierungA…
Von
Landesregierung Vorarlberg
Betreff
Bodenaushubdeponie Hohenweiler, Glend
Datum
10. Juni 2016 09:06
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Absender:Amt der Vorarlberger LandesregierungAbt. Abfallwirtschaft (VIe)Aktenzahl: VIe-6339.001-94Betreff:Bodenaushubdeponie Hohenweiler, GlendEmpfänger:Antragsteller/in ForsterFreitext:Sehr geehrte Damen und Herren,bitte beachten Sie das beiliegende Dokument/die beiliegenden Dokumente.Rechtsverbindlichen Schriftverkehr (Anträge, Rechtsmittel) richten Sie bitte an:Amt der Vorarlberger LandesregierungAbt. Abfallwirtschaft (VIe)E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> +43(0)5574/511-920095
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Josef Hinderegger, Hohenweiler, Änderung der Aushubdeponie auf den GST-Nrn 1150 und 1167, beide GB Hohenweiler
Von
Landesregierung Vorarlberg
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Briefpost
Betreff
Josef Hinderegger, Hohenweiler, Änderung der Aushubdeponie auf den GST-Nrn 1150 und 1167, beide GB Hohenweiler
Datum
22. Juni 2016
Status
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Anfragesteller/in
AW: Bodenaushubdeponie Hohenweiler, Glend [#592]
Sehr geehrte Damen und Herren, Deponie-Fertigstellungs-Termin …
An Landesregierung Vorarlberg Details
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Anfragesteller/in
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AW: Bodenaushubdeponie Hohenweiler, Glend [#592]
Datum
23. Juli 2016 12:28
An
Landesregierung Vorarlberg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Deponie-Fertigstellungs-Termin war der 30.6.2006 (BHB II-6101-0116/1996 vom 21.8.97) sowie per Verlängerung (ZL II-6101-0116/1996 vom 10.12.01) der 31.12.2010. Mittlerweile liegt ein BH-Abschlussbericht vor, welcher sehr viele Unregelmäßigkeiten (u.a. fehlende Dokumente) beinhaltet: 1.) Per 22.6.16 liegt ein Abschluss-Bescheid durch die BH-Bregenz (II-6101-0116/1996) vor, welchen ich nur zufällig erhalten habe. Warum wurde ein solcher weder mir (als Eigentümer der GW 56/1 verfüge ich über Parteienstellung) noch Herrn E. zugestellt? Mit der Zustellung verbunden sind auch Einspruchsfristen! Liegt hier Versagen der BH-Bregenz vor? Ist der Tatbestand einer „Säumnisklage“ erfüllt. 2.) Herr H. teilte der BH-Bregenz am 15.3.2011 das Ende der Deponie-Aufschüttung mit, Ich ersuche um Vorlage des Abschlussberichts! Es soll (lt. BH-Bescheid 22.6.2016“) eine „Schlussüberprüfung der Anlage durch den abfalltechnischen Amtssachverständigen am 21.10.2010“ stattgefunden haben. Ich ersuche um Vorlage des diesbezüglichen Berichts, sowie Nennung des Namens der ausführenden Person! 3.) Herr H. (erwähnt in seiner Stellungsnahme vom 15.3.2011“ ein „Schreiben vom 25.11.2010“. Ich ersuche um Vorlage des Schreibens! 4.) Zwischen dem abschließenden BH-Bescheid BHBR-II-6101-1996/0116-69 vom 22.6.2016 und dem Herrn Hinderegger vorgeschriebenen Deponie-Fertigstellungstermin per 31.12.2010 liegen ganze 5,5 Jahre! Sie schreiben: „Die Endabnahme der Deponie per Bescheid ist noch nicht erfolgt, da es bei der Ausführung der Deponie zu Änderungen gekommen und das entsprechende Änderungsverfahren bei der Bezirkshauptmannschaft Bregenz noch nicht abgeschlossen ist.“ Mir ist kein Änderungsverfahren bekannt. Ich ersuche um Vorlage desselben! Innerhalb o.g Zeitraums erfolgten laufend urgierende Anfragen (per Mail, telefonisch durch Herrn E. sowie Herr R.B.) sowie mehrere Sachverhaltsdarstellungen durch meine Person an mehr als ein dutzend Vbg. Landesbehörden. Herr H. hat keine Akteneinsicht gewährt. Warum haben die zuständigen Behörden, inkl. BH-Bregenz, innerhalb eines so langen Zeitraumes keine Maßnahmen bezüglich Kontrollaufsicht gesetzt? Liegen eventuell juristische Tatbestände wie „Begünstigung“ „Säumnis“, „Verschleppung“, „Verdunkelung“, vor? Folgende Mail-Auszüge belegen die Untätigkeit der zuständigen Behörde. Was war der Grund dafür? Mail von Herrn E., an die BH-Bregenz vom 16. Oktober 2016: „Leider habe ich bis Dato noch keine Rückantwort erhalten. Daher bitte ich Sie nochmals darum mir über die Befüllmenge Auskunft zu erteilen. Wer ist von der BH Bregenz hier zuständig?“ Sie schreiben: „Eine schriftliche Zusage ist der Bezirkshauptmannschaft Bregenz nicht bekannt. “ Eine abschließende behördliche Zusage betr. Kontrollaufsicht betr. „Deponievolumens“ liegt vor im „Protokoll GWG vom 21.4.2006: „Die Mengenfeststellung wird durch die BH-Bregenz durchgeführt“). Ich ersuche um Vorlage eines diesbezüglich Abschlussberichts! 5.) Sie schreiben: „Bisherige Anfragen des Obmanns der Güterweggenossenschaft zum Stand des Verfahrens wurden von der Bezirkshauptmannschaft Bregenz telefonisch erledigt.“ Keine der Anfrage wurde zufriedenstellend erledigt! Herr E. kritisiert in mehreren Mails die nicht erfolgte Kontrollaufsicht durch die BH-Bregenz sowie gravierende Unregelmäßigkeiten: Mail an <<E-Mail-Adresse>> vom 10.11.2010 12:49:16 „Warum wurden mir (...) die Daten nicht per Mail zugesandt? (…) Das „Deponievolumen von 4000m³ (...)“ stimmt nicht überein“ „Ich möchte (...) eine Bestätigung von der BH Bregenz (...).“ Das Deponievolumen soll lt. Telefon. Auskunft von Frau K.und lt.Kontrolleur Herr S. „weit über der vereinbarten 4000m³ liegen“(...) Mail an BH-Bregenz von Tue, 12 Oct 2010 05:42:08 +0200 „Hr. H.“ hat für „die von ihm befüllte Menge“ (...) keine genauen Angaben machen können. Hiermit bitten wir Sie uns die Daten bis spätestens 15.10 bekannt zu geben (...)“ Niederschrift Aushubdeponie auf den GST-NR1150 vom 3.12.2004 (...)“ Mail von Mittwoch, 11. September 2013 13:04 an Frau W.S. betreff Zahl: ABB-502.01.039/1010 GWG Telefonat vom 2.9.2013: Herr „K. – Abteilungsleiter der BH“ teilte nach einem Telefonat am 19.11.10 mit, „dass wir keine Daten der Befüllmenge von Ihnen erhalten werden.“ Herr E. Kritisiert, dass der ausführende Beamte der Agrarbezirksbehörde, „Herr M., in Kontakt mit Hr. H.“ steht. Weiters ist er Mitglied der Jagdgesellschaft in dem betr. Gebiet. Weiters: „Die BH hat nicht prüfen lassen, ob“ für den GW 56/1 eine Fahrbewilligung besteht.“ Herr H. verweigert bis heute die Vorlage einer solchen. Ich ersuche um Vorlage! „Meiner Meinung nach hat die BH hier wahrscheinlich auch keine Kontrolle gemacht.“(Mail von Herrn E.)   6.) Die von Herrn H. vorgelegten Mengenabgaben sind nicht nachprüfbar. Ich ersuche um evidente Nachweise! 7.) Ich ersuche um Vorlage eines entsprechenden evidenten Abschlussberichts betr. der Vorgabe (Bewilligungsbescheid vom 21.08.1997 - II-6101-0116/1996) wonach „nur reines, nicht kontaminiertes Aushubmaterial abgelagert werden“ darf. 8.) Lt. BH-Abschlussbescheid vom 22.6.16 hat Herr H. diverse Soll-Vorgaben („Profile“ sowie „Böschungsneigungen“) nicht eingehalten. Herr H. gibt selbst zu, dass er (Schreiben vom 15.3.2011an Frau K.) die geforderte Entwässerung nicht fristgerecht vorgenommen hat. Hat die Behörde diesbezüglich rechtliche Schritte gesetzt? 9.) Sie schreiben: „Es fanden über die Jahre zahlreiche Überprüfungen der Bodenaushubdeponie durch den abfalltechnischen Amtssachverständigen sowie das Erhebungsorgan der Bezirkshauptmannschaft Bregenz statt. Dabei konnten keine konsenswidrigen Ablagerungen festgestellt werden. “ Ich ersuche um Vorlage dieser Untersuchungsergebnisse! 10.) In o.g. BH-Bescheid wir eine Eingabe durch Hinderegger vom 11.5.2016 erwähnt. Ich ersuche um Vorlage derselben! ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 592 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landesregierung Vorarlberg
Beschwerde von Mag Dr Elmar Antragsteller/in, Ungarn, gegen den Bescheid vom 22.06.2016, Zl BHBR-II-6101-1996/0116…
Von
Landesregierung Vorarlberg
Via
Briefpost
Betreff
Beschwerde von Mag Dr Elmar Antragsteller/in, Ungarn, gegen den Bescheid vom 22.06.2016, Zl BHBR-II-6101-1996/0116-69, in dem Josef Hinderegger die Genehmigung nach dem Abfallwirtschaftsgesetz 2002 und die Bewilligung nach dem Gesetz über
Datum
26. Juli 2016
Status
Anfrage abgeschlossen
Bezirkshauptmannschaft Bregenz Bahnhofstraße 41 A-6901 Bregenz www.vorarlberg.at/bh DVR 0058777 Tel: +43(0)5574/4951-0 Fax: +43(0)5574/511-952095 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Zahl:BHBR-II-6101-1996/0116-71 Bregenz, am 26.07.2016 (Beim Antwortschreiben bitte anführen) Landesverwaltungsgericht (LVwG) Intern Auskunft: Dr. Michael Keßler Tel: +43(0)5574/4951-52211 Betreff: Beschwerde von Mag Dr Elmar Antragsteller/in, Ungarn, gegen den Bescheid vom 22.06.2016, Zl BHBR-II-6101-1996/0116-69, in dem Josef Hinderegger die Genehmigung nach dem Abfallwirtschaftsgesetz 2002 und die Bewilligung nach dem Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung für die Änderung der Aushubdeponie auf den GST-Nrn. 1150 und 1167 erteilt wurde Anlage: Akt gegen Rückschluss (folgt per Post) Sehr geehrte Damen und Herren, der beigeschlossene Verwaltungsakt wird zur Entscheidung vorgelegt. Auf die Durchführung einer mündlichen Verhandlung bzw Teilnahme an dieser wird verzichtet. Mit freundlichen Grüßen
Landesregierung Vorarlberg
Bodenaushubdeponie Hohenweiler, Glend Absender:Amt der Vorarlberger LandesregierungA…
Von
Landesregierung Vorarlberg
Betreff
Bodenaushubdeponie Hohenweiler, Glend
Datum
17. August 2016 11:24
Status
Warte auf Antwort
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Absender:Amt der Vorarlberger LandesregierungAbt. Abfallwirtschaft (VIe)Aktenzahl: VIe-6339.001-98Betreff:Bodenaushubdeponie Hohenweiler, GlendEmpfänger:Antragsteller/in ForsterFreitext:Sehr geehrte Damen und Herren,bitte beachten Sie das beiliegende Dokument/die beiliegenden Dokumente.Rechtsverbindlichen Schriftverkehr (Anträge, Rechtsmittel) richten Sie bitte an:Amt der Vorarlberger LandesregierungAbt. Abfallwirtschaft (VIe)E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> +43(0)5574/511-920095
Anfragesteller/in
AW: Bodenaushubdeponie Hohenweiler, Glend [#592] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anfrage "Nicht erfolgte Ko…
An Landesregierung Vorarlberg Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: Bodenaushubdeponie Hohenweiler, Glend [#592]
Datum
9. Oktober 2016 08:57
An
Landesregierung Vorarlberg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anfrage "Nicht erfolgte Kontrolle einer Mülldeponie in Hohenweiler / Glend durch die BH-Bregenz" vom 28.02.2016 (#592) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 168 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 592 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landesregierung Vorarlberg
AW: Bodenaushubdeponie Hohenweiler, Glend [#592] Sehr geehrter Dr Antragsteller/in, Ihre Anfrage vom 28.02.2016 …
Von
Landesregierung Vorarlberg
Betreff
AW: Bodenaushubdeponie Hohenweiler, Glend [#592]
Datum
10. Oktober 2016 09:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
SchreibenDrNAME15.04.2016.pdf
275,9 KB
Sehr geehrter Dr Antragsteller/in, Ihre Anfrage vom 28.02.2016 wurde mit dem im Anhang befindlichen Schreiben vom 15.04.2016 beantwortet. Mit freundlichen Grüßen