Notrufausfall vom 14. Oktober 2019
Betreffend des Notrufausfalls vom 14. Oktober 2019 stelle ich folgende Fragen an das BMVIT. Einige meiner Fragen hat bereits das BMI beantwortet (siehe https://fragdenstaat.at/anfrage/notrufa…), allerdings verbleiben folgende Fragen offen:
Welche Maßnahmen wurden vor und nach dem Vorfall zur Absicherung der Notrufnummern von Seiten des BMVIT (und anderer Behörden) getroffen?
2. Zu welchen Sicherungsmaßnahmen werden die Anbieter von Mobilfunkinfrastrukturen verpflichtet?
3. Hatte der Ausfall bereits bekannte Auswirkungen für die Bevölkerung (hat jemand z.B. zu späte oder keine Hilfe erhalten?)
4. Welche technischen Standards gemäß der Verlässlichkeit von Mobilfunkinfrastruktur sind für die Anbieter bindend?
5. Wie wird die Einhaltung dieser Standards überprüft und welche Stelle ist dafür verantwortlich?
Ich stelle diese Anfrage als Mitarbeiterin des Vereins epicenter.works (https://epicenter.works) und beabsichtige, die Informationen und Dokumente für weitere Analysen und Veröffentlichungen zu verwenden. Ich erfülle die vom Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung Ra 2017/03/0083-10 (29.5.2018) festgehaltenen Kriterien eines sogenannten „Social Watchdog“. In dieser Entscheidung hat der VwGH unter anderem festgestellt, dass es bei Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz geboten sein kann, dem/der AuskunftswerberIn Zugang zu den relevanten Dokumenten zu gewähren.
Anfrage erfolgreich
-
Datum13. Januar 2020
-
9. März 2020
-
0 Follower:innen