Nutzung von WhatsApp durch LehrerInnen zur Kommunikation mit Eltern und SchülerInnen
                    Anfrage an:
                    
                        Bildungsdirektion Wien
                    
                
                
                
                
                    
                        Verwendetes Gesetz:
                        Auskunftspflichtgesetz
                    
                
                
                Es gibt große Zweifel, dass die Nutzung von WhatsApp durch LehrerInnen zur Kommunikation mit Eltern und SchülerInnen DSVGO konform ist (http://www.spiegel.de/lebenundlernen/sc…) Daher ersuche ich um die Beantwortung der folgenden Fragen:
Gibt es bezüglich der Nutzung von WhatsApp Weisungen oder Handlungsempfehlungen des Stadtschulrates für Wien?
Wie beurteilen Sie die DSVGO Konformität für eine ebensolche Nutzung?
Anfrage eingeschlafen
Warte auf Antwort
            
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                Datum21. Februar 2019
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                18. April 2019
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