Öffentliche Parkplätze Arbeiterstrandbadstrasse wien

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Bitte um genaue Rechtslage bezüglich öffentlichen Parkplatz an der arbeiterstrandbadstraße auf den großen sammelparkplätzen (nicht diese am strassenrand. https://maps.app.goo.gl/KYaMrCSnpDwzKMT… )Seit März 2022 ist parkpickerl oder parkschein Pflicht. Warum wird auf einem öffentlichen grossen Parkplatz nicht ersichtlich gemacht welche nutzungsbedingungen herrschen. Wenn diese sich auch geändert haben? Warum gibt es dort keine hinweistafel?

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    14. April 2022
  • Frist
    9. Juni 2022
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Landespolizeidirektion Wien Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Öffentliche Parkplätze Arbeiterstrandbadstrasse wien [#2624]
Datum
14. April 2022 20:24
An
Landespolizeidirektion Wien
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Bitte um genaue Rechtslage bezüglich öffentlichen Parkplatz an der arbeiterstrandbadstraße auf den großen sammelparkplätzen (nicht diese am strassenrand. https://maps.app.goo.gl/KYaMrCSnpDwzKMTy6 )Seit März 2022 ist parkpickerl oder parkschein Pflicht. Warum wird auf einem öffentlichen grossen Parkplatz nicht ersichtlich gemacht welche nutzungsbedingungen herrschen. Wenn diese sich auch geändert haben? Warum gibt es dort keine hinweistafel?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 2624 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/2624/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Landespolizeidirektion Wien
PAD/22/767240 Mit freundlichen Grüßen
Von
Landespolizeidirektion Wien
Betreff
PAD/22/767240
Datum
20. April 2022 14:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
767240-NAMENAME-19.04.2022.pdf
28,9 KB
Mit freundlichen Grüßen
Landespolizeidirektion Wien
Sehr geehrteAntragsteller/in Bezugnehmend auf Ihr Auskunftsersuchen vom 14. April 2022 wird Ihnen vorerst bekannt…
Von
Landespolizeidirektion Wien
Betreff
WG: Öffentliche Parkplätze Arbeiterstrandbadstrasse wien [#2624] (MA46-ALLG-1019030/2022)
Datum
25. April 2022 12:49
Status
image003.png
2,5 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in Bezugnehmend auf Ihr Auskunftsersuchen vom 14. April 2022 wird Ihnen vorerst bekanntgegeben, dass jede Auskunftserteilung im Zusammenhang mit der Behördentätigkeit der MA 46 – entsprechend dem Wiener Auskunftspflichtgesetz, sowie nach dem Gebührengesetz und Wiener Verwaltungsabgabengesetz – gebührenpflichtig ist. Die Gesamtkosten belaufen sich auf € 18,66. In diesem Zusammenhang werden Sie ersucht, Ihre Postadresse und Ihr Geburtsdatum innerhalb von 2 Wochen bekannt zu geben. Im Anschluss daran wird Ihnen eine im Rahmen des Auskunftspflichtgesetzes mögliche Auskunft übermittelt. Bei Überschreitung dieser Frist wird angenommen, dass Sie Ihr Auskunftsbegehren zurückgezogen haben und das Auskunftsbegehren wird nicht weiter bearbeitet. Generell wäre zu bemerken, dass Privatpersonen kein Recht auf Einsichtnahme in Verordnungsakte haben. Auskünfte über die Kundmachung von Verkehrsbeschränkungen werden gegeben. Die Abteilung für Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten hofft ausreichend informiert zu haben. Mit freundlichen Grüßen,