Online-Zugriff auf das IDR - Lichtbild-Abfrage, DSGVO Art. 9 - PAD/19/00566857/001/VStV
Besteht ein Online-Zugang auf das Identitätsdokumentenregister (IDR) in Dienststellen der LPD Wien, der über die Verifizierung der Gültigkeit von Reisedokumenten hinausgeht ?
Wenn ja:
1) Welche Daten über Reisedokumente können seitens der LPD Wien abgefragt werden? Kann ein Lichtbild abgerufen werden?
Es besteht die Vermutung, dass doch eine Abfragemöglichkeit für Lichtbilder besteht, da im Protokoll PAD/19/00566857/001/VStV von einer "IDR-Lichtbildanfrage" gesprochen wird, eine solche Möglichkeit jedoch gem. Anfragebeantwortung seitens der Abteilung IV/2 vom 21.12.2018 nicht existieren sollte:
https://fragdenstaat.at/anfrage/abfrage…
Anfragebeantwortung:
"Die Abfragen schließen keine biometrischen Daten (wie Lichtbilder, Fingerabdrücke usw.) ein."
versus
PAD/19/00566857/001/VStV:
"Die durchgeführte IDR-Lichtbild Abfrage (Reisepass) konnte die Identität von Frau S. bestätigen"
2) Auf welcher Rechtsgrundlage geschieht diese automatisierte Übermittlung? Gilt diese Rechtsgrundlage nur für gerichtlich strafbare Handlungen (Kriminalpolizei) oder auch bei allgemeinen Aufgaben, z.b. Verwaltungsübertretungen?
3) Welche Dienststellen haben die Befugnis, auch biometrische Daten abzurufen?
4) Existiert ein vorgelagerter und nachgelagerter Rechtsschutz für die betroffenen Person und wenn ja, wie ist dieser ausgestaltet? (z.b. Kontrolle durch Rechtsschutzbeauftragten)
5) Wird diese Verarbeitung seitens des BMI bzw. der LPD Wien gesondert protokolliert?
(mir ist bekannt, dass in bestimmten Registern bei Zugriff über Services nicht immer direkt personenbezogene Kennungen (bPK/Portaluser) protokolliert werden, sondern teilweise generische Gruppen/Dienststellen-Kennungen und eine personenbezogene Protokollierung nur auf der Anfragerseite, also auf BMI-Seite, stattfindet)
Die Auskünfte werden in einem datenschutzrechtlichen Verfahren als Beweismittel benötigt.
Anfrage eingeschlafen
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Datum9. April 2019
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4. Juni 2019
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