Orthografische Mängel in offiziellen Schreiben

Anfrage an: Stadt Graz

Da die Sprache zur Kultur eines Landes gehört und gewisse Entwicklungen auch in diversen (Print-)Medien stattfinden, ergeht diese Anfrage an Sie.
Das „Gendern“, also das Vermischen von „Genus“ (grammatikalisches Geschlecht) und „Sexus“ (biologisches Geschlecht), ist mit seinen Schreibweisen (*, _, :, Binnen-I) in keinem offiziell gültigen Regelwerk der deutschen Sprache vorgesehen und wird mittlerweile auch vom deutschen Rechtschreibrat als Teil des Rechtschreibregelwerks abgelehnt: https://www.rechtschreibrat.com/amtlich…

Folglich ist „Gendern“, auch wenn es oft heruntergespielt wird, genau betrachtet eine durchgehende Darstellung von Rechtschreibfehlern.
* Wie kann es sein, dass von offiziellen Stellen solche Schreibweisen verwendet werden?
* Wie kann es sein, dass offizielle Schreiben mit solchen Rechtschreibfehlern durchsetzt sind?
* Die deutliche Mehrheit der Bevölkerung lehnt diese Art des Schreibens ab, da es die Lesbarkeit wesentlich beeinträchtigt und eine Aussprache so gut wie unmöglich macht. Damit wird es in der lebendigen Sprache auf natürlichem Weg niemals Verbreitung finden. Ist das bekannt?
* Wenn ja, warum wird das ignoriert?

Selbst eine Doppelnennung wie „Bürgerinnen und Bürger“ ist höchst fragwürdig, denn:
* Wieso wird der gemischtgeschlechtlichen Mehrzahl („Bürger“) die Gemischtgeschlechtlichkeit abgesprochen?
* Seit wann wird das gemacht?
* Welchen Sinn hat das Absprechen der Gemischtgeschlechtlichkeit?
* Wie ist es zu beurteilen, dass Frauen doppelt angesprochen werden, einmal in der rein weiblichen und einmal in der gemischtgeschlechtlichen Mehrzahl?

Abschließend: Das "Bürger:innenamt" stellt einen Höhepunkt dar und wirft gleich zwei Fragen auf:
* Was ist ein "innenamt"?
* Warum gibt es kein "außenamt"?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. November 2024
  • Frist
    24. Januar 2025
  • 0 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in Hiermit beantrage ich gem §§ 2,3 Steiermärkisches Auskunftspflichtgesetz die Erteilu…
An Stadt Graz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Orthografische Mängel in offiziellen Schreiben [#3252]
Datum
29. November 2024 19:47
An
Stadt Graz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Hiermit beantrage ich gem §§ 2,3 Steiermärkisches Auskunftspflichtgesetz die Erteilung folgender Auskunft:
Da die Sprache zur Kultur eines Landes gehört und gewisse Entwicklungen auch in diversen (Print-)Medien stattfinden, ergeht diese Anfrage an Sie. Das „Gendern“, also das Vermischen von „Genus“ (grammatikalisches Geschlecht) und „Sexus“ (biologisches Geschlecht), ist mit seinen Schreibweisen (*, _, :, Binnen-I) in keinem offiziell gültigen Regelwerk der deutschen Sprache vorgesehen und wird mittlerweile auch vom deutschen Rechtschreibrat als Teil des Rechtschreibregelwerks abgelehnt: https://www.rechtschreibrat.com/amtliche-deutsche-rechtschreibung-ueberarbeitetes-regelwerk-und-neufassung-woerterverzeichnis-fuer-schule-und-verwaltung-verbindlich/ Folglich ist „Gendern“, auch wenn es oft heruntergespielt wird, genau betrachtet eine durchgehende Darstellung von Rechtschreibfehlern. * Wie kann es sein, dass von offiziellen Stellen solche Schreibweisen verwendet werden? * Wie kann es sein, dass offizielle Schreiben mit solchen Rechtschreibfehlern durchsetzt sind? * Die deutliche Mehrheit der Bevölkerung lehnt diese Art des Schreibens ab, da es die Lesbarkeit wesentlich beeinträchtigt und eine Aussprache so gut wie unmöglich macht. Damit wird es in der lebendigen Sprache auf natürlichem Weg niemals Verbreitung finden. Ist das bekannt? * Wenn ja, warum wird das ignoriert? Selbst eine Doppelnennung wie „Bürgerinnen und Bürger“ ist höchst fragwürdig, denn: * Wieso wird der gemischtgeschlechtlichen Mehrzahl („Bürger“) die Gemischtgeschlechtlichkeit abgesprochen? * Seit wann wird das gemacht? * Welchen Sinn hat das Absprechen der Gemischtgeschlechtlichkeit? * Wie ist es zu beurteilen, dass Frauen doppelt angesprochen werden, einmal in der rein weiblichen und einmal in der gemischtgeschlechtlichen Mehrzahl? Abschließend: Das "Bürger:innenamt" stellt einen Höhepunkt dar und wirft gleich zwei Fragen auf: * Was ist ein "innenamt"? * Warum gibt es kein "außenamt"?
Sollte keine oder nur teilweise Antwort gewährt werden, beantrage ich hiermit die Ausstellung eines Bescheids nach § 7 Steiermärkisches Auskunftspflichtgesetz. Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 3252 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3252/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Stadt Graz
Ihr e-mail wurde an die Präsidialabteilung weitergeleitet. Freundliche Grüße
Von
Stadt Graz
Betreff
Orthografische Mängel in offiziellen Schreiben [#3252]
Datum
2. Dezember 2024 11:52
Status
Warte auf Antwort
Ihr e-mail wurde an die Präsidialabteilung weitergeleitet. Freundliche Grüße
Stadt Graz
Sehr geehrtAntragsteller/in Es ist uns bewusst, dass die Meinungen zur gendergerechten Sprache geteilt sind. Die …
Von
Stadt Graz
Betreff
Orthografische Mängel in offiziellen Schreiben [#3252]
Datum
5. Dezember 2024 13:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Es ist uns bewusst, dass die Meinungen zur gendergerechten Sprache geteilt sind. Die Verwendung gendergerechter Sprache durch offizielle Stellen erfolgt, um eine inklusive und diskriminierungsfreie Kommunikation zu fördern. Dies entspricht den Bemühungen, alle Geschlechter gleichermaßen anzusprechen und sichtbar zu machen. DIin Teresa Riedenbauer Magistratsdirektion Büroleitung Stadt Graz RATHAUS | 8011 Graz T: +43 316 872-2203 M: +43 664 60 872-2203 ––– <<E-Mail-Adresse>> graz.at/magistratsdirektion
Anfragesteller/in
Sehr geehrt<< Anrede >> Vielen Dank für Ihr rasches Antwortschreiben, jedoch beantwortet es die wesen…
An Stadt Graz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: Orthografische Mängel in offiziellen Schreiben [#3252]
Datum
5. Dezember 2024 14:19
An
Stadt Graz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> Vielen Dank für Ihr rasches Antwortschreiben, jedoch beantwortet es die wesentliche Frage nicht. Denn es ist eine Tatsache (keine Meinung), dass sogenannte "gendergerechte Sprache" einerseits vom deutschen Rechtschreibrat abgelehnt wird und andererseits auch nicht Teil des deutschen Rechtschreibregelwerks ist. Somit ist die Verwendung der sogenannten "gendergerechten Sprache" (unabhängig ob es jemand persönlich befürwortet oder auch nicht, also unabhängig der Meinung) immer ein orthographischer Mangel. Und die wesentliche Frage ist, warum das in öffentlichen Schreiben so gemacht wird. Ist das eine Entscheidung der einzelnen Mitarbeiter oder eine Vorgabe von höherer Stelle (Stadtrat, Bürgermeister)? Die weiteren Fragen betreffend der angeblich nicht mehr gemischtgeschlechtlichen Mehrzahl, der damit entstehenden Doppelnennungen oder auch die mehrheitliche Ablehnung der Bevölkerung sind logische Folgefragen auf die Grundsatzfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 3252 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3252/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Graz
Sehr geehrtAntragsteller/in der Rat für deutsche Rechtschreibung hat kundgetan, dass allen Menschen mit geschlech…
Von
Stadt Graz
Betreff
AW: [von EXTERN] AW: Orthografische Mängel in offiziellen Schreiben [#3252]
Datum
9. Dezember 2024 14:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in der Rat für deutsche Rechtschreibung hat kundgetan, dass allen Menschen mit geschlechtergerechter Sprache begegnet werden soll. Auch wenn eine Änderung des Amtlichen Regelwerks der deutschen Rechtschreibung nicht empfohlen wird, sind doch Kriterien für geschlechtergerechte Texte erstellt worden. Die Stadt Graz ist bemüht, diese Kriterien zu beachten und hat z.B. den Leitfaden „Graz verständlich“ herausgegeben und sich auf eine Schreibweise mit Doppelpunkt geeinigt, da dieser von Vorleseprogrammen erfasst werden kann. Die Diskussion um das generische Maskulinum ist tatsächlich keine orthografische, sondern eine gesellschaftspolitische Diskussion. Beste Grüße
Anfragesteller/in
Sehr geehrt<< Anrede >> Vielen Dank für die rasche Antwort! Damit betrachte ich alles als ausreichend…
An Stadt Graz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: [von EXTERN] AW: Orthografische Mängel in offiziellen Schreiben [#3252]
Datum
10. Dezember 2024 09:28
An
Stadt Graz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> Vielen Dank für die rasche Antwort! Damit betrachte ich alles als ausreichend beantwortet und lerne daraus, dass es die Stadtverwaltung Graz mit Rechtschreibung und korrekt geschriebener Sprache nicht so genau nimmt. O tempora, o mores! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 3252 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3252/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>