Österreichischer Staatsvertrag und Moskauer Memorandum

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

entspricht es der Realität, dass der österreichische Staatsvertrag und das Moskauer Memorandum nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion, zur rechtlichen Kenntnisnahme des Rechtsnachfolgers der Sowjetunion, der russischen Föderation, einseitig von der eingerichteten Republik Österreich gekündigt wurden?
Und in diesem Zusammenhang erst ein Beitritt der eingerichteten Republik Österreich zur EU möglich wurde, wie auch im Nachgang von den jeweiligen Bundespräsidenten der Maastricht, aber auch der Lissabonvertrag unterzeichnet werden konnten, in welchem die militärische Beistandspflicht vereinbart ist (nicht mehr gegebene Neutralität).

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    19. Juli 2018
  • Frist
    13. September 2018
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Wolfgang Pestl
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundesministerium für Justiz Details
Von
Wolfgang Pestl
Betreff
Österreichischer Staatsvertrag und Moskauer Memorandum [#1596]
Datum
19. Juli 2018 07:45
An
Bundesministerium für Justiz
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
entspricht es der Realität, dass der österreichische Staatsvertrag und das Moskauer Memorandum nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion, zur rechtlichen Kenntnisnahme des Rechtsnachfolgers der Sowjetunion, der russischen Föderation, einseitig von der eingerichteten Republik Österreich gekündigt wurden? Und in diesem Zusammenhang erst ein Beitritt der eingerichteten Republik Österreich zur EU möglich wurde, wie auch im Nachgang von den jeweiligen Bundespräsidenten der Maastricht, aber auch der Lissabonvertrag unterzeichnet werden konnten, in welchem die militärische Beistandspflicht vereinbart ist (nicht mehr gegebene Neutralität).
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Pestl
Bundesministerium für Justiz
Anfrage vom 19.07.2018 - via Frag den Staat Zu Ihrer Anfrage teilt das Bundesministerium mit, dass Angelegenheiten…
Von
Bundesministerium für Justiz
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage vom 19.07.2018 - via Frag den Staat
Datum
31. Juli 2018
Status
Anfrage abgeschlossen
Zu Ihrer Anfrage teilt das Bundesministerium mit, dass Angelegenheiten des Völkerrechts, die Verhandlung von Staatsverträgen und grundsätzlichen Angelgenheiten der Mitgliedsschaft ÖSterreichs bei der EU gemäß Teil 2 C. 1. der Anlage zu § 2 des Bundesministeriengesetz in den Wirkungsbereich des BM für Europa, Integration und Äußeres fallen. Ihre Anfrage kann mangels Zuständigkeit des BM Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz nicht beantwortet werden. MFG Für den BM Magister Thomas Köberl