Österreichischer Staatsvertrag und Moskauer Memorandum

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

entspricht es der Realität, dass der österreichische Staatsvertrag und das Moskauer Memorandum nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion, zur rechtlichen Kenntnisnahme des Rechtsnachfolgers der Sowjetunion, der russischen Föderation, einseitig von der eingerichteten Republik Österreich gekündigt wurden?
Und in diesem Zusammenhang erst ein Beitritt der eingerichteten Republik Österreich zur EU möglich wurde, wie auch im Nachgang von den jeweiligen Bundespräsidenten der Maastricht, aber auch der Lissabonvertrag unterzeichnet werden konnten, in welchem die militärische Beistandspflicht vereinbart ist (nicht mehr gegebene Neutralität).

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    13. Juli 2018
  • Frist
    7. September 2018
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Wolfgang Pestl
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundespräsidentschaftskanzlei Details
Von
Wolfgang Pestl
Betreff
Österreichischer Staatsvertrag und Moskauer Memorandum [#1590]
Datum
13. Juli 2018 09:33
An
Bundespräsidentschaftskanzlei
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
entspricht es der Realität, dass der österreichische Staatsvertrag und das Moskauer Memorandum nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion, zur rechtlichen Kenntnisnahme des Rechtsnachfolgers der Sowjetunion, der russischen Föderation, einseitig von der eingerichteten Republik Österreich gekündigt wurden? Und in diesem Zusammenhang erst ein Beitritt der eingerichteten Republik Österreich zur EU möglich wurde, wie auch im Nachgang von den jeweiligen Bundespräsidenten der Maastricht, aber auch der Lissabonvertrag unterzeichnet werden konnten, in welchem die militärische Beistandspflicht vereinbart ist (nicht mehr gegebene Neutralität).
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Pestl
Bundespräsidentschaftskanzlei
Ihr Schreiben an den Herrn Bundespräsidenten Sehr geehrter Herr Pestl! Ihr Schreiben wurde in der Präsidentschaft…
Von
Bundespräsidentschaftskanzlei
Betreff
Ihr Schreiben an den Herrn Bundespräsidenten
Datum
17. Juli 2018 16:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Pestl! Ihr Schreiben wurde in der Präsidentschaftskanzlei unter der Zahl S120100/246-BEV/2018 registriert. In der Beilage finden Sie das Antwortschreiben. Sollten sich noch Rückfragen ergeben, so ersuchen wir Sie zur raschen Behandlung Ihres Anliegens diese Zahl anzugeben. Herzlichen Dank! Mit freundlichen Grüßen