Outing des Impfstatus durch selektive Einladungsbriefe zur Corona-Impfung
Guten Tag,
wie den Medien zu entnehmen ist [1], plant die ÖGK Briefe an alle Ungeimpften mit Informationen, möglicherweise auch Terminen zur Impfung zu versenden bzw. versendet diese bereits. Aufgrund der Binarität der Information (geimpft/ungeimpft) und dem selektiven Versand der Einladungen (Brief/kein Brief) ist ein Öffnen des Briefes nicht erforderlich, um den auf den Impfstatus einer Person zu schließen: Der Impfstatus geht aus dem Vorhandensein oder nicht-Vorhandensein des Briefes hervor. Der Brief outet die Ungeimpften, Personen ohne Brief werden als geimpft geoutet (negatives outing).
Ich beantrage daher gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
- Auf Basis welcher gesetzlichen Grundlage erfolgte die Weitergabe sensibler medizinischer Daten (Impfstatus) aller bei der ÖGK Versicherten an die Österreichische Post AG bzw. andere/weitere mit dem Versand betrauten Dienstleister?
- Auf Basis welcher gesetzlichen Grundlage erfolgte die Weitergabe sensibler medizinischer Daten (Impfstatus) von Menschen in Mehrpersonenhaushalten an die anderen Bewohner*innen im gleichen Haushalt?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG.
Dies ist eine Anfrage im Auftrag der Piratenpartei Österreichs, demnach agiere ich als Social Watchdog im Sinne der VwGH Entscheidung Ra 2017/03/0083-6.
[1] https://www.kleinezeitung.at/politik/in…
Information nicht vorhanden
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Datum29. November 2021
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24. Januar 2022
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