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Outing des Impfstatus durch selektive Einladungsbriefe zur Corona-Impfung

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Guten Tag,

wie den Medien zu entnehmen ist [1], plant die ÖGK Briefe an alle Ungeimpften mit Informationen, möglicherweise auch Terminen zur Impfung zu versenden bzw. versendet diese bereits. Aufgrund der Binarität der Information (geimpft/ungeimpft) und dem selektiven Versand der Einladungen (Brief/kein Brief) ist ein Öffnen des Briefes nicht erforderlich, um den auf den Impfstatus einer Person zu schließen: Der Impfstatus geht aus dem Vorhandensein oder nicht-Vorhandensein des Briefes hervor. Der Brief outet die Ungeimpften, Personen ohne Brief werden als geimpft geoutet (negatives outing).

Ich beantrage daher gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
- Auf Basis welcher gesetzlichen Grundlage erfolgte die Weitergabe sensibler medizinischer Daten (Impfstatus) aller bei der ÖGK Versicherten an die Österreichische Post AG bzw. andere/weitere mit dem Versand betrauten Dienstleister?
- Auf Basis welcher gesetzlichen Grundlage erfolgte die Weitergabe sensibler medizinischer Daten (Impfstatus) von Menschen in Mehrpersonenhaushalten an die anderen Bewohner*innen im gleichen Haushalt?

Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG.

Dies ist eine Anfrage im Auftrag der Piratenpartei Österreichs, demnach agiere ich als Social Watchdog im Sinne der VwGH Entscheidung Ra 2017/03/0083-6.

[1] https://www.kleinezeitung.at/politik/in…

Information nicht vorhanden

  • Datum
    29. November 2021
  • Frist
    24. Januar 2022
  • Ein:e Follower:in
Anfragesteller/in
Guten Tag, wie den Medien zu entnehmen ist [1], plant die ÖGK Briefe an alle Ungeimpften mit Informationen, mögl…
An Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Outing des Impfstatus durch selektive Einladungsbriefe zur Corona-Impfung [#2479]
Datum
29. November 2021 12:20
An
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, wie den Medien zu entnehmen ist [1], plant die ÖGK Briefe an alle Ungeimpften mit Informationen, möglicherweise auch Terminen zur Impfung zu versenden bzw. versendet diese bereits. Aufgrund der Binarität der Information (geimpft/ungeimpft) und dem selektiven Versand der Einladungen (Brief/kein Brief) ist ein Öffnen des Briefes nicht erforderlich, um den auf den Impfstatus einer Person zu schließen: Der Impfstatus geht aus dem Vorhandensein oder nicht-Vorhandensein des Briefes hervor. Der Brief outet die Ungeimpften, Personen ohne Brief werden als geimpft geoutet (negatives outing). Ich beantrage daher gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft: - Auf Basis welcher gesetzlichen Grundlage erfolgte die Weitergabe sensibler medizinischer Daten (Impfstatus) aller bei der ÖGK Versicherten an die Österreichische Post AG bzw. andere/weitere mit dem Versand betrauten Dienstleister? - Auf Basis welcher gesetzlichen Grundlage erfolgte die Weitergabe sensibler medizinischer Daten (Impfstatus) von Menschen in Mehrpersonenhaushalten an die anderen Bewohner*innen im gleichen Haushalt? Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Dies ist eine Anfrage im Auftrag der Piratenpartei Österreichs, demnach agiere ich als Social Watchdog im Sinne der VwGH Entscheidung Ra 2017/03/0083-6. [1] https://www.kleinezeitung.at/politik/in…
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Anfragesteller/in
Guten Tag, wie den Medien zu entnehmen war [1], hat die Stadt Wien Impftermine für alle Ungeimpften gebucht und …
An Wien Details
Von
Anfragesteller/in
Via
Briefpost
Betreff
Outing des Impfstatus durch selektive Einladungsbriefe zur Corona-Impfung
Datum
29. November 2021
An
Wien
Status
Guten Tag, wie den Medien zu entnehmen war [1], hat die Stadt Wien Impftermine für alle Ungeimpften gebucht und Betroffene per Brief darüber informiert. Aufgrund der Binarität der Information (geimpft/ungeimpft) und dem selektiven Versand der Einladungen (Brief/kein Brief) ist ein Öffnen des Briefes nicht erforderlich, um den auf den Impfstatus einer Person zu schließen: Der Impfstatus geht aus dem Vorhandensein oder nicht-Vorhandensein des Briefes hervor. Der Brief outet die Ungeimpften, Personen ohne Brief werden als geimpft geoutet (negatives outing). Ich beantrage daher gem §§ 2,3 Wiener Auskunftspflichtgesetz die Erteilung folgender Auskunft: - Auf Basis welcher gesetzlichen Grundlage erfolgte die Weitergabe sensibler medizinischer Daten (Impfstatus) aller in Wien lebenden Menschen an die Österreichische Post AG bzw. andere/weitere mit dem Versand betrauten Dienstleister? - Auf Basis welcher gesetzlichen Grundlage erfolgte die Weitergabe sensibler medizinischer Daten (Impfstatus) von Menschen in Mehrpersonenhaushalten an die anderen Bewohner*innen im gleichen Haushalt? Sollte keine oder nur teilweise Antwort gewährt werden, beantrage ich hiermit die Ausstellung eines Bescheids nach § 3 Wiener Auskunftspflichtgesetz. <Information-entfernt> <Information-entfernt> Dies ist eine Anfrage im Auftrag
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
WG: WG: Outing des Impfstatus durch selektive Einladungsbriefe zur ... [20211129-122602714/20220113-114809561] Seh…
Von
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
WG: WG: Outing des Impfstatus durch selektive Einladungsbriefe zur ... [20211129-122602714/20220113-114809561]
Datum
13. Januar 2022 11:48
Status
Warte auf Antwort
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