Outing des Impfstatus durch selektive Einladungsbriefe zur Corona-Impfung

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Guten Tag,

wie den Medien zu entnehmen ist [1], plant die ÖGK Briefe an alle Ungeimpften mit Informationen, möglicherweise auch Terminen zur Impfung zu versenden bzw. versendet diese bereits. Aufgrund der Binarität der Information (geimpft/ungeimpft) und dem selektiven Versand der Einladungen (Brief/kein Brief) ist ein Öffnen des Briefes nicht erforderlich, um den auf den Impfstatus einer Person zu schließen: Der Impfstatus geht aus dem Vorhandensein oder nicht-Vorhandensein des Briefes hervor. Der Brief outet die Ungeimpften, Personen ohne Brief werden als geimpft geoutet (negatives outing).

Ich beantrage daher gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
- Auf Basis welcher gesetzlichen Grundlage erfolgte die Weitergabe sensibler medizinischer Daten (Impfstatus) aller bei der ÖGK Versicherten an die Österreichische Post AG bzw. andere/weitere mit dem Versand betrauten Dienstleister?
- Auf Basis welcher gesetzlichen Grundlage erfolgte die Weitergabe sensibler medizinischer Daten (Impfstatus) von Menschen in Mehrpersonenhaushalten an die anderen Bewohner*innen im gleichen Haushalt?

Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG.

Dies ist eine Anfrage im Auftrag der Piratenpartei Österreichs, demnach agiere ich als Social Watchdog im Sinne der VwGH Entscheidung Ra 2017/03/0083-6.

[1] https://www.kleinezeitung.at/politik/in…

Information nicht vorhanden

  • Datum
    29. November 2021
  • Frist
    24. Januar 2022
  • Ein:e Follower:in
Peter Postmann
Guten Tag, wie den Medien zu entnehmen ist [1], plant die ÖGK Briefe an alle Ungeimpften mit Informationen, mögl…
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Peter Postmann
Betreff
Outing des Impfstatus durch selektive Einladungsbriefe zur Corona-Impfung [#2479]
Datum
29. November 2021 12:20
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, wie den Medien zu entnehmen ist [1], plant die ÖGK Briefe an alle Ungeimpften mit Informationen, möglicherweise auch Terminen zur Impfung zu versenden bzw. versendet diese bereits. Aufgrund der Binarität der Information (geimpft/ungeimpft) und dem selektiven Versand der Einladungen (Brief/kein Brief) ist ein Öffnen des Briefes nicht erforderlich, um den auf den Impfstatus einer Person zu schließen: Der Impfstatus geht aus dem Vorhandensein oder nicht-Vorhandensein des Briefes hervor. Der Brief outet die Ungeimpften, Personen ohne Brief werden als geimpft geoutet (negatives outing). Ich beantrage daher gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft: - Auf Basis welcher gesetzlichen Grundlage erfolgte die Weitergabe sensibler medizinischer Daten (Impfstatus) aller bei der ÖGK Versicherten an die Österreichische Post AG bzw. andere/weitere mit dem Versand betrauten Dienstleister? - Auf Basis welcher gesetzlichen Grundlage erfolgte die Weitergabe sensibler medizinischer Daten (Impfstatus) von Menschen in Mehrpersonenhaushalten an die anderen Bewohner*innen im gleichen Haushalt? Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Dies ist eine Anfrage im Auftrag der Piratenpartei Österreichs, demnach agiere ich als Social Watchdog im Sinne der VwGH Entscheidung Ra 2017/03/0083-6. [1] https://www.kleinezeitung.at/politik/innenpolitik/6057849/Sozialversicherungstraeger_Brief-an-Ungeimpfte-ohne-konkreten
Peter Postmann <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Peter Postmann << Adresse entfernt >>
Peter Postmann
Guten Tag, wie den Medien zu entnehmen war [1], hat die Stadt Wien Impftermine für alle Ungeimpften gebucht und …
An Wien Details
Von
Peter Postmann
Via
Briefpost
Betreff
Outing des Impfstatus durch selektive Einladungsbriefe zur Corona-Impfung
Datum
29. November 2021
An
Wien
Status
Guten Tag, wie den Medien zu entnehmen war [1], hat die Stadt Wien Impftermine für alle Ungeimpften gebucht und Betroffene per Brief darüber informiert. Aufgrund der Binarität der Information (geimpft/ungeimpft) und dem selektiven Versand der Einladungen (Brief/kein Brief) ist ein Öffnen des Briefes nicht erforderlich, um den auf den Impfstatus einer Person zu schließen: Der Impfstatus geht aus dem Vorhandensein oder nicht-Vorhandensein des Briefes hervor. Der Brief outet die Ungeimpften, Personen ohne Brief werden als geimpft geoutet (negatives outing). Ich beantrage daher gem §§ 2,3 Wiener Auskunftspflichtgesetz die Erteilung folgender Auskunft: - Auf Basis welcher gesetzlichen Grundlage erfolgte die Weitergabe sensibler medizinischer Daten (Impfstatus) aller in Wien lebenden Menschen an die Österreichische Post AG bzw. andere/weitere mit dem Versand betrauten Dienstleister? - Auf Basis welcher gesetzlichen Grundlage erfolgte die Weitergabe sensibler medizinischer Daten (Impfstatus) von Menschen in Mehrpersonenhaushalten an die anderen Bewohner*innen im gleichen Haushalt? Sollte keine oder nur teilweise Antwort gewährt werden, beantrage ich hiermit die Ausstellung eines Bescheids nach § 3 Wiener Auskunftspflichtgesetz. Peter Postmann Dies ist eine Anfrage im Auftrag
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
WG: WG: Outing des Impfstatus durch selektive Einladungsbriefe zur ... [20211129-122602714/20220113-114809561] Seh…
Von
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
WG: WG: Outing des Impfstatus durch selektive Einladungsbriefe zur ... [20211129-122602714/20220113-114809561]
Datum
13. Januar 2022 11:48
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrte(r) Frau/Herr Postmann, Ihre Anfrage ist im Service für Bürgerinnen und Bürger eingelangt und wurde an die zuständige Abteilung weitergeleitet.