Paragleiten im Lockdown

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Ist es im harten Lockdown erlaubt die Wohnung zwecks eines Gleitschirmfluges zu verlassen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. November 2020
  • Frist
    18. Januar 2021
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Gerhard Reiter
Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender …
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Gerhard Reiter
Betreff
Paragleiten im Lockdown [#2126]
Datum
23. November 2020 21:53
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Ist es im harten Lockdown erlaubt die Wohnung zwecks eines Gleitschirmfluges zu verlassen?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Gerhard Reiter <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Gerhard Reiter << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Gerhard Reiter
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Sehr geehrter Herr Reiter, vielen Dank für Ihr E-Mail, das im Service für Bürgerinnen und Bürger des Bundesminist…
Von
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
RE: WG: Paragleiten im Lockdown [#2126] [20201124-072329428/20201215-135937085]
Datum
15. Dezember 2020 13:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
DSGVO_2020.pdf
213,4 KB
banner_schauaufdich_schauaufmich.png
11,7 KB


Sehr geehrter Herr Reiter, vielen Dank für Ihr E-Mail, das im Service für Bürgerinnen und Bürger des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK - Sozialministerium) eingelangt ist. Wir bedauern sehr, dass es aufgrund der großen Anzahl von Anfragen zu der überlangen Bearbeitungsdauer geführt hat. Indoor-Sportstätten bleiben für Hobbysportlerinnen und –sportler geschlossen. Individualsport im Freien ist weiterhin möglich. Auch Outdoor-Sportstätten dürfen wieder betreten werden, der Mindestabstand ist einzuhalten, Mannschafts- und Kontaktsportarten sind nicht erlaubt. Das Bundesministerium für Kunst, Kultur, Öffentlicher Dienst und Sport hat auf seiner Website Informationen zu Fragen für den Bereich Sport: Häufig gestellte Fragen zu Auswirkungen des Coronavirus auf den Bereich Sport https://www.bmkoes.gv.at/Themen/Corona/… Mit 7. Dezember 2020 ist die 2. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung in Kraft getreten und ist bis inklusive 23. Dezember 2020 gültig. Die Ausgangsregeln gelten ab 7. Dezember 2020 bis vorerst inkl. 16. Dezember 2020. https://www.sozialministerium.at/Inform… Detaillierte Informationen zu den aktuellen Maßnahmen finden Sie hier: https://www.sozialministerium.at/Inform… Aufgrund der vielen einlangenden Schreiben ist es uns leider nicht möglich auf die einzelnen Fragestellungen im Detail einzugehen. Mit dieser Antwort geben wir Ihnen allgemeine Informationen zu Ihrem Anliegen. Die angegebenen Webseiten und Links dienen als weitere Hinweise für Ihre Fragestellung. Die FAQs zu den Screenings (Massentestung) sind online abrufbar: https://www.sozialministerium.at/Inform… In Bezug auf Fragen zu Covid-19 dürfen wir Sie auf unsere Website verweisen, wo Sie tagesaktuelle Informationen, häufig gestellte Fragen (Zahlen, Daten Fakten; Österreich; das Virus; Vorbeugung etc.) und weitere Detailinformationen finden: https://www.sozialministerium.at/ https://www.sozialministerium.at/Inform… https://corona-ampel.gv.at/ https://www.sozialministerium.at/Inform… https://www.sozialministerium.at/Inform… https://www.sozialministerium.at/en/Cor… https://www.sozialministerium.at/Themen… Die Website wird entsprechend den Informationen der offiziellen Gesundheitsbehörden (WHO, ECDC etc.) laufend an die aktuellen Entwicklungen angepasst (und ggf. mehrmals täglich aktualisiert).. Informationen zu den derzeitigen Einreisebestimmungen, sowie Regelungen zur Einreise aus berücksichtigungswürdigen Gründen finden Sie hier: https://www.sozialministerium.at/Inform… Bei Fragen zur Einreise in ein anderes Land als Österreich, wenden Sie sich direkt an die dortigen Behörden. Die Ausreise aus Österreich ist grundsätzlich immer möglich. Informationen für Schulen bzw. Studierende, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Universitäten sowie Forschende finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung: www.bmbwf.gv.at/Ministerium/Information… Alle derzeit geltenden Regelungen in Beherbergungs- und sonstigen Gastronomiebetrieben finden Sie unter https://www.sichere-gastfreundschaft.at… Wir hoffen Ihnen mit dieser Auskunft geholfen zu haben. Im Anhang finden Sie auch die Benachrichtigung nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).