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PCR

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Welche dieser evidenzbasierten Erkenntnisse sind dem Gesundheitsministerium bekannt?
A) Die PCR ist kein diagnostisches Verfahren.
B) Aus dem Ergebnis eines positiven PCR Tests kann man nicht ablesen, ob die getestete Person infektös ist.
C) Aus dem Ergebnis eines positiven PCR Tests kann man nicht ablesen, ob die getestete Person erkrankt ist.
D) Ein positives Testergebnis lässt keinen Schluss über die Viruslast des positiv Getesteten zu.
E) Im Zuge eines Abstriches und anschließender PCR werden lediglich Nucleinsäurefragmente eines Genabschnittes erkannt.
F) Der CT Wert ist für weiterführende Untersuchungen von entscheidender Bedeutung und muss in jedem Testergebnis ausgewiesen werden.

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    22. Oktober 2020
  • Frist
    17. Dezember 2020
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
PCR [#2071]
Datum
22. Oktober 2020 21:16
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Welche dieser evidenzbasierten Erkenntnisse sind dem Gesundheitsministerium bekannt? A) Die PCR ist kein diagnostisches Verfahren. B) Aus dem Ergebnis eines positiven PCR Tests kann man nicht ablesen, ob die getestete Person infektös ist. C) Aus dem Ergebnis eines positiven PCR Tests kann man nicht ablesen, ob die getestete Person erkrankt ist. D) Ein positives Testergebnis lässt keinen Schluss über die Viruslast des positiv Getesteten zu. E) Im Zuge eines Abstriches und anschließender PCR werden lediglich Nucleinsäurefragmente eines Genabschnittes erkannt. F) Der CT Wert ist für weiterführende Untersuchungen von entscheidender Bedeutung und muss in jedem Testergebnis ausgewiesen werden.
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage wird umgehend bearbeitet.
Von
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
WG: WG: PCR [#2071] [20201023-073928815/20201023-130833747]
Datum
23. Oktober 2020 13:08
Status
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Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage wird umgehend bearbeitet.
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