PCR Test für Frisöre

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Meine Mutter ist Frisörin in Lech am Arlberg. Als sie heute Morgen beim Tourismusbüro angerufen hat, bekam sie die Auskunft, sie müsse sich ab 08. Februar 2021 wöchentlich testen lassen. Jedoch müsse sie für diesen Test bei der Teststraße die Kosten selbst übernehmen: 85€. Wenn sie aber zum Arzt gehe und sich dort testen lasse, müsse sie "nur" 35-40€ bezahlen.

Ihr wurde die Information gegeben, dass sie den Test zahlen müsse, weil sie eine Selbstzahlerin sei. Die Mitarbeiter der Tourismusbranche dürften gratis dort hingehen und sich testen lassen.

Zur Frage: Stimmt das nun wirklich, dass Frisöre in Österreich fast 100€ wöchentlich zahlen müssen, um sich testen zu lassen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Februar 2021
  • Frist
    30. März 2021
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Johanna Moser
Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender …
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Johanna Moser
Betreff
PCR Test für Frisöre [#2180]
Datum
2. Februar 2021 11:06
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Meine Mutter ist Frisörin in Lech am Arlberg. Als sie heute Morgen beim Tourismusbüro angerufen hat, bekam sie die Auskunft, sie müsse sich ab 08. Februar 2021 wöchentlich testen lassen. Jedoch müsse sie für diesen Test bei der Teststraße die Kosten selbst übernehmen: 85€. Wenn sie aber zum Arzt gehe und sich dort testen lasse, müsse sie "nur" 35-40€ bezahlen. Ihr wurde die Information gegeben, dass sie den Test zahlen müsse, weil sie eine Selbstzahlerin sei. Die Mitarbeiter der Tourismusbranche dürften gratis dort hingehen und sich testen lassen. Zur Frage: Stimmt das nun wirklich, dass Frisöre in Österreich fast 100€ wöchentlich zahlen müssen, um sich testen zu lassen?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Johanna Moser <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Johanna Moser << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Johanna Moser
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Sehr geehrte Frau Moser, für die Berufsgruppentestung ist ein negatives Testergebnis eines Antigen-Tests auf SARS…
Von
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
RE: WG: PCR Test für Frisöre [#2180] [20210202-111109312/20210305-120820588]
Datum
5. März 2021 12:08
Status
Anfrage abgeschlossen
213,4 KB
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Sehr geehrte Frau Moser, für die Berufsgruppentestung ist ein negatives Testergebnis eines Antigen-Tests auf SARS-CoV-2 oder eines molekularbiologischen Tests auf SARS-CoV-2 erforderlich. In Österreich gibt es ein flächendeckendes Angebot von kostenlosen Testmöglichkeiten (z.B. Teststraßen der Bundesländer und Gemeinden, Apotheken). Dieses kann auch für einen Nachweis im Sinne der Berufsgruppentestung in Anspruch genommen werden. Die Testung von Frisören ist daher auch ohne Kostenaufwand durchführbar. Die Anmeldung zu den kostenlosen Testmöglichkeiten finden Sie unter www.oesterreich-testet.at<http://www.oesterreich-testet.at> . Wir verbleiben mit den besten Wünschen für Ihre Gesundheit!