Pflegestützpunkt-Modell: Gesamtkosten, Umsetzungsstand und Beraterhonorare

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Es geht um Kosten und Umsetzung des Pflegestützpunkt-Modells. Ich ersuche um folgende Unterlagen und Informationen:

1. Unterlagen dazu, ob das Land insgesamt mit höheren, gleichbleibenden oder niedrigeren öffentlichen Gesamtkosten rechnet, samt zugrunde liegender Zahlen.

2. Anzahl und jährliche Personalkosten der neuen Leitungs- und Steuerungsstellen, die nicht unmittelbar am Klienten arbeiten (etwa Regionsleitungen, Stützpunktleitungen, Verwaltung), im Vergleich zum früheren System.

3. Eine Liste aller 71 Pflegestützpunkte mit jeweils dem Datum des Baustarts und dem Datum der tatsächlichen Inbetriebnahme (erfolgt oder geplant).

4. Die Honorare und Verträge mit der EPIG GmbH (Studie und Planung) sowie mit den für die Ausschreibung beauftragten Rechtsexperten, samt den Kosten der eingesetzten Expertenkommission.

5. Die Mehrkosten, die durch den Widerruf der ersten Ausschreibung (2023) und die anschließende Neuausschreibung entstanden sind.

Hinweis: Verträge ab 100.000 Euro sind nach dem IFG jedenfalls von allgemeinem Interesse.

Bei Geschäftsgeheimnissen bitte um eine geschwärzte Fassung statt einer vollständigen Ablehnung.

Ergebnis der Anfrage

Gefragt habe ich, ob das neue System insgesamt teurer oder billiger ist, wie viele reine Verwaltungs- und Leitungsstellen neu geschaffen wurden, wann die 71 Pflegestützpunkte wirklich in Betrieb gehen und wie viel an Berater und Anwälte geflossen ist. Herausgekommen ist, dass für Berater und Anwälte (EPIG, BDO und eine Anwaltskanzlei) von 2021 bis 2025 im Schnitt rund 172.000 Euro pro Jahr ausgegeben wurden, und dass das Land selbst einräumt, ein direkter Kostenvergleich zum alten System sei kaum möglich. Ob es unterm Strich günstiger ist, blieb also offen. Nicht beantwortet wurden außerdem die Gesamtzahl und die Kosten der neuen Verwaltungsstellen, die Standortliste mit echten Eröffnungsterminen, die Aufschlüsselung der Honorare je Firma samt Verträgen und die Mehrkosten der abgebrochenen und neu gestarteten Ausschreibung. Ich habe einen förmlichen Bescheid verlangt.

Warte auf Antwort

  • Datum
    18. Juni 2026
  • Frist
    8. September 2026
  • Ein:e Follower:in
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung fo…
An Landesregierung Burgenland Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Pflegestützpunkt-Modell: Gesamtkosten, Umsetzungsstand und Beraterhonorare [#4999]
Datum
18. Juni 2026 00:49
An
Landesregierung Burgenland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Es geht um Kosten und Umsetzung des Pflegestützpunkt-Modells. Ich ersuche um folgende Unterlagen und Informationen: 1. Unterlagen dazu, ob das Land insgesamt mit höheren, gleichbleibenden oder niedrigeren öffentlichen Gesamtkosten rechnet, samt zugrunde liegender Zahlen. 2. Anzahl und jährliche Personalkosten der neuen Leitungs- und Steuerungsstellen, die nicht unmittelbar am Klienten arbeiten (etwa Regionsleitungen, Stützpunktleitungen, Verwaltung), im Vergleich zum früheren System. 3. Eine Liste aller 71 Pflegestützpunkte mit jeweils dem Datum des Baustarts und dem Datum der tatsächlichen Inbetriebnahme (erfolgt oder geplant). 4. Die Honorare und Verträge mit der EPIG GmbH (Studie und Planung) sowie mit den für die Ausschreibung beauftragten Rechtsexperten, samt den Kosten der eingesetzten Expertenkommission. 5. Die Mehrkosten, die durch den Widerruf der ersten Ausschreibung (2023) und die anschließende Neuausschreibung entstanden sind. Hinweis: Verträge ab 100.000 Euro sind nach dem IFG jedenfalls von allgemeinem Interesse. Bei Geschäftsgeheimnissen bitte um eine geschwärzte Fassung statt einer vollständigen Ablehnung.
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 4999 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4999/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Landesregierung Burgenland
Beantwortung IFG - Pflegestützpunkt-Modell Gesamtkosten Umsetzungsstand und Beraterhonorare [#4999] ([geschwärzt…
Von
Landesregierung Burgenland
Betreff
Beantwortung IFG - Pflegestützpunkt-Modell Gesamtkosten Umsetzungsstand und Beraterhonorare [#4999] ([geschwärzt])
Datum
7. Juli 2026 14:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], bitte beachten Sie das beiliegende Dokument/die beiliegenden Dokumente.
Anfragesteller/in
AW: Beantwortung IFG - Pflegestützpunkt-Modell Gesamtkosten Umsetzungsstand und Beraterhonorare [#4999] ([geschw…
An Landesregierung Burgenland Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: Beantwortung IFG - Pflegestützpunkt-Modell Gesamtkosten Umsetzungsstand und Beraterhonorare [#4999] ([geschwärzt]) [#4999]
Datum
8. Juli 2026 20:01
An
Landesregierung Burgenland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], aufgrund der unvollständigen Beantwortung meines Informationsbegehrens bleibt mein Antrag auf Erlassung eines Bescheides gemäß § 11 IFG aufrecht. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 4999 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]