Pläne die Freifläche St. Marx zu begrünen
Anfrage an:
Wien
Verwendetes Gesetz:
Informationsfreiheitsgesetz
Pläne oder Konzepte die Freifläche St. Marx zu begrünen sowie alle Untersuchungen oder Gutachten zu den ökologischen Konsequenzen so eine riesige Fläche zu entsiegeln
Anfrage muss klassifiziert werden
-
Datum14. April 2026
-
12. Mai 2026
-
Ein:e Follower:in
-
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in
hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung fo…
An
Wien
Details
- Von
- Anfragesteller/in
- Betreff
- Pläne die Freifläche St. Marx zu begrünen [#4707]
- Datum
- 14. April 2026 17:22
- An
- Wien
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in
hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Pläne oder Konzepte die Freifläche St. Marx zu begrünen sowie alle Untersuchungen oder Gutachten zu den ökologischen Konsequenzen so eine riesige Fläche zu entsiegeln
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG.
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in
Anfragenr: 4707
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:
https://fragdenstaat.at/a/4707/
Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>
[… Zeige kompletten Anfragetext]
Mit freundlichen Grüßen
Anfragesteller/in
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Wien
INC000006130765: Auskunft gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrtAntragsteller/in
hiermit möchten wir…
- Von
- Wien
- Betreff
- INC000006130765: Auskunft gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz
- Datum
- 15. April 2026 13:22
- Status
- Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
email12237327875531614967.eml
6,5 KB
e10-3902358318201472291.png
3,7 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in
hiermit möchten wir Sie darüber informieren, dass Ihr gestellter Antrag auf Informationszugang (Informationsbegehren) nach dem Informationsfreiheitsgesetz an die WSE – Wiener Standortentwicklung GmbH abgetreten wurde.
E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>
Rückantworten an das Stadtservice Wien bitte immer per „Antworten“ Funktion senden, damit automatisch die erforderliche TAS- bzw. INC-Nummer in die Betreffzeile übernommen wird.
Mit freundlichen Grüßen
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Anfragesteller/in
AW: INC000006130765: Auskunft gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz [#4707] Guten Tag,
meine Anfrage "Pläne die…
- Von
- Anfragesteller/in
- Betreff
- AW: INC000006130765: Auskunft gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz [#4707]
- Datum
- 15. Mai 2026 14:47
- An
- Empfängername
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag,
meine Anfrage "Pläne die Freifläche St. Marx zu begrünen" vom 14.04.2026 (#4707) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.
Mit freundlichen Grüßen,
Antragsteller/in Antragsteller/in
Zeige die zitierte Nachricht an-------- Weitergeleitete Nachricht --------
> Betreff: Pläne die Freifläche St. Marx zu begrünen [#4707]
> Datum: 14. April 2026, 15:22
> Von: "Antragsteller/in Antragsteller/in" <<Name und E-Mail-Adresse>>
> An: "Wien" <<Name und E-Mail-Adresse>>
>
> Sehr geehrteAntragsteller/in
>
> hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
>
> Pläne oder Konzepte die Freifläche St. Marx zu begrünen sowie alle Untersuchungen oder Gutachten zu den ökologischen Konsequenzen so eine riesige Fläche zu entsiegeln
>
> Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG.
>
>
> Mit freundlichen Grüßen
>
> Antragsteller/in Antragsteller/in
>
>
>
>
> Anfragenr: 4707
> Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
>
> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:
> https://fragdenstaat.at/a/4707/
>
> Postanschrift
> Antragsteller/in Antragsteller/in
> << Adresse entfernt >>
> << Adresse entfernt >>
>
> --
> Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.at versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.at/hilfe/fuer-beho…
>
Anfragenr: 4707
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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https://fragdenstaat.at/a/4707/
Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>
--
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.at versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.at/hilfe/fuer-beho…
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Wien
Auskunft gemäß §7ff Informationsfreiheitsgesetz - Anfrage #4703/#4705/#4706/#4707/#4708 Sehr geehrtAntragsteller/i…
- Von
- Wien
- Betreff
- Auskunft gemäß §7ff Informationsfreiheitsgesetz - Anfrage #4703/#4705/#4706/#4707/#4708
- Datum
- 18. Mai 2026 18:29
- Status
- Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in
wir nehmen Bezug auf Ihre Anfragen #4703, #4705, #4706, #4707, #4708 nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 14.4.2026 betreffend die "WH Arena".
Die Fleischmarkt St. Marx Liegenschaftsentwicklung GmbH (FML) ist als Projektgesellschaft der Wien Holding GmbH informationspflichtige Stelle im Sinne des IFG und nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Ihre Fragen beziehen sich auf den Vertragsstatus mit CTS Eventim sowie diversen Planungen zum Projekt WH Arena, insbesondere auf Verkehrsfragen, Umweltaspekte, Baupläne etc..
Hierzu ist festzuhalten, dass sich das Projekt in der Projektvorbereitungsphase befindet und vertragliche und planerische Grundlagen definiert werden.
Eine Offenlegung entsprechender Informationen ist insbesondere aus folgenden Gründen ausgeschlossen:
* Schutz laufender Vertragsverhandlungs- und Planungsprozesse
* Wahrung von Geschäfts und Betriebsgeheimnissen
* Schutz der Verhandlungspositionen der Projektgesellschaft und ihrer Vertragspartner
* vertragliche Verschwiegenheitspflichten
Diese Gründe stellen wohlbegründete überwiegende Interessen im Sinne des IFG dar, die einer Informationsgewährung entgegenstehen.
Allgemein zugängliche Informationen zum Projektstand finden Sie auf Wien Holding Arena - Konzerthalle und Events - Stadt Wien.
Mit freundlichen Grüßen
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•
27. Mai 2026 23:20
Diese Nachricht lag leider ein paar Tage im Spam-Ordner. Bitte um Entschuldigung für die verspätete Zustellung!
Wien
Auskunft gemäß §7ff Informationsfreiheitsgesetz - Anfrage #4707 Sehr geehrtAntragsteller/in
wir nehmen Bezug auf …
- Von
- Wien
- Betreff
- Auskunft gemäß §7ff Informationsfreiheitsgesetz - Anfrage #4707
- Datum
- 26. Mai 2026 10:55
- Status
- Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in
wir nehmen Bezug auf Ihre Anfragen #4707 nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 14.4.2026 betreffend die "WH Arena".
Die Fleischmarkt St. Marx Liegenschaftsentwicklung GmbH (FML) ist als Projektgesellschaft der Wien Holding GmbH informationspflichtige Stelle im Sinne des IFG und nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Ihre Fragen beziehen sich auf den Vertragsstatus mit CTS Eventim sowie diversen Planungen zum Projekt WH Arena, insbesondere auf Verkehrsfragen, Umweltaspekte, Baupläne etc..
Hierzu ist festzuhalten, dass sich das Projekt in der Projektvorbereitungsphase befindet und vertragliche und planerische Grundlagen definiert werden.
Eine Offenlegung entsprechender Informationen ist insbesondere aus folgenden Gründen ausgeschlossen:
* Schutz laufender Vertragsverhandlungs- und Planungsprozesse
* Wahrung von Geschäfts und Betriebsgeheimnissen
* Schutz der Verhandlungspositionen der Projektgesellschaft und ihrer Vertragspartner
* vertragliche Verschwiegenheitspflichten
Diese Gründe stellen wohlbegründete überwiegende Interessen im Sinne des IFG dar, die einer Informationsgewährung entgegenstehen.
Allgemein zugängliche Informationen zum Projektstand finden Sie auf Wien Holding Arena - Konzerthalle und Events - Stadt Wien.
Mit freundlichen Grüßen
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Anfragesteller/in
AW: Auskunft gemäß §7ff Informationsfreiheitsgesetz - Anfrage #4707 [#4707] Guten Tag,
Bitte lesen Sie die Frage …
An
Wien
Details
- Von
- Anfragesteller/in
- Betreff
- AW: Auskunft gemäß §7ff Informationsfreiheitsgesetz - Anfrage #4707 [#4707]
- Datum
- 28. Mai 2026 11:48
- An
- Wien
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag,
Bitte lesen Sie die Frage die hier gestellt wurde und antworten Sie auf diese, was Sie hier schreiben ergibt leider wenig Sinn, ich stelle die Anfrage gerne nochmal:
"Hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Pläne oder Konzepte die Freifläche St. Marx zu begrünen sowie alle Untersuchungen oder Gutachten zu den ökologischen Konsequenzen so eine riesige Fläche zu entsiegeln"
Da dies lediglich eine Auskunft über derzeit wohl der Vergangenheit angehörenden Pläne betrifft, bitte ich Sie diese einfach zu beantworten, wie das Gesetz sie schließlich verpflichtet. Danke!
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in
Anfragenr: 4707
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:
https://fragdenstaat.at/a/4707/
Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>
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Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.at versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.at/hilfe/fuer-beho…
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Wien
AW: Auskunft gemäß §7ff Informationsfreiheitsgesetz - Anfrage #4707 [#4707] Sehr geehrtAntragsteller/in
unter Bez…
- Von
- Wien
- Betreff
- AW: Auskunft gemäß §7ff Informationsfreiheitsgesetz - Anfrage #4707 [#4707]
- Datum
- 22. Juni 2026 13:32
- Status
Sehr geehrtAntragsteller/in
unter Bezugnahme auf Ihre weiteren Schreiben vom 28.05.2026 zu Ihren Anträgen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) nehmen wir ergänzend wie folgt Stellung:
Es wird erneut klargestellt, dass sich das gegenständliche Projekt sowie die damit verbundenen vertraglichen und planerischen Prozesse derzeit in einem fortgeschrittenen, jedoch noch nicht abgeschlossenen Stadium befinden. In dieser Phase sind wesentliche Entscheidungs- und Abstimmungsprozesse noch offen und Gegenstand laufender Verhandlungen.
Die von Ihnen begehrten Informationen wurden einer erneuten Prüfung unterzogen. Dabei wurde insbesondere geprüft, inwieweit eine vollständige oder teilweise Offenlegung im Sinne des IFG zulässig ist.
Soweit Informationen bereits vorliegen, betreffen diese überwiegend Inhalte aus laufenden Vertragsverhandlungen sowie nicht abgeschlossene Planungs- und Abstimmungsprozesse. Eine Offenlegung würde die unbeeinträchtigte Durchführung des Verfahrens sowie die Verhandlungsposition der beteiligten Gesellschaften und ihrer Vertragspartner konkret beeinträchtigen.
Nach Durchführung der gesetzlich gebotenen Interessenabwägung überwiegen daher die Schutzinteressen, insbesondere im Hinblick auf
* die unbeeinträchtigte Vorbereitung von Entscheidungen,
* die Wahrung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen sowie
* den Schutz wirtschaftlicher Interessen der beteiligten Parteien.
Ein Teilzugang zu den begehrten Informationen wurde geprüft. Eine isolierte Offenlegung einzelner Inhalte wäre jedoch nicht praktikabel, da entweder keine aussagekräftigen Informationen verbleiben würden oder weiterhin Rückschlüsse auf geschützte Inhalte möglich wären.
Hinsichtlich Ihrer Anfragen zum Vertragsstatus wird nochmals klargestellt, dass bislang keine rechtswirksamen, abgeschlossenen Verträge vorliegen, aus denen sich ein Anspruch auf weitergehende Offenlegung ableiten ließe.
Soweit Sie in Ihren Schreiben ausführen, dass kein Wettbewerb vorliege und daher kein Geheimhaltungsinteresse bestehe, wird darauf hingewiesen, dass auch unabhängig davon ein schutzwürdiges Interesse an der Vertraulichkeit laufender Verhandlungs- und Entscheidungsprozesse besteht, insbesondere zur Wahrung der wirtschaftlichen Interessen der beteiligten Gesellschaften.
Auch im Hinblick auf von Ihnen angesprochene Planungen und Konzepte (insbesondere Verkehr, Bau, Umwelt) wird klargestellt, dass derzeit keine finalisierten oder entscheidungsreifen Unterlagen vorliegen, die eine belastbare Grundlage für eine Informationsgewährung darstellen würden.
Die bereits erteilten Auskünfte werden daher aufrechterhalten.
Für allgemein zugängliche Informationen zum Projektstand verweisen wir auf die öffentlich verfügbaren Informationen der Wien Holding.
Mit freundlichen Grüßen
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