Polizei Ordnungsstörung
Anfrage an:
Bundesministerium für Inneres
Verwendetes Gesetz:
Auskunftspflichtgesetz
Gibt es bei einer Ordnungsstörung eine Verwarnung genau so wie bei der Ruhestörung bevor es zu einer Strafe kommt?
Bei einer Ruhestörung kann die Polizei ja nicht schon beim ersten Mal 40€ verlangen sondern erst wenn sie ein zweites Mal kommen müssen. Ist das bei einer Ordnungsstörung genau so oder gibt es erst eine Verwarnung oder einen Platzverweis?
Anfrage erfolgreich
-
Datum10. April 2021
-
5. Juni 2021
-
0 Follower:innen