Polizei Ordnungsstörung

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Gibt es bei einer Ordnungsstörung eine Verwarnung genau so wie bei der Ruhestörung bevor es zu einer Strafe kommt?
Bei einer Ruhestörung kann die Polizei ja nicht schon beim ersten Mal 40€ verlangen sondern erst wenn sie ein zweites Mal kommen müssen. Ist das bei einer Ordnungsstörung genau so oder gibt es erst eine Verwarnung oder einen Platzverweis?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. April 2021
  • Frist
    5. Juni 2021
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Polizei Ordnungsstörung [#2251]
Datum
10. April 2021 15:00
An
Bundesministerium für Inneres
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Gibt es bei einer Ordnungsstörung eine Verwarnung genau so wie bei der Ruhestörung bevor es zu einer Strafe kommt? Bei einer Ruhestörung kann die Polizei ja nicht schon beim ersten Mal 40€ verlangen sondern erst wenn sie ein zweites Mal kommen müssen. Ist das bei einer Ordnungsstörung genau so oder gibt es erst eine Verwarnung oder einen Platzverweis?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesministerium für Inneres
Re-2021-0.265.212 ANDRE Antragsteller/in; Antwort Erled. II(002).docx Mit freundlichen Grüßen
Von
Bundesministerium für Inneres
Betreff
Re-2021-0.265.212 ANDRE Antragsteller/in; Antwort Erled. II(002).docx
Datum
14. April 2021 12:57
Status
Anfrage abgeschlossen