Polizeiliche Videoüberwachung und die Verwendung von Gesichtserkennungssoftware

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Die Videoüberwachung im öffentlichen Raum und bei größeren Zusammenkünften von Individuen und Gruppen hat das Potential die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger massiv einzuschränken. Diese Maßnahme ist daher nur mit großer Zurückhaltung einzusetzen. Die Befugnisse zur Videoüberwachung wurden jedoch in den letzten Jahren stetig erweitert, zuletzt im Rahmen der Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes und zusätzliche technische Möglichkeiten sind in den letzten Jahren hinzugekommen, die die Überwachung erleichtern, z.B. die automatisierte Gesichtserkennung.
Daher stelle ich folgende Anfrage:
1. Welche genehmigten Standorte zur Videoüberwachung nach § 54 Abs 6 SPG gab es mit Stichtag 1.1.2024 in Österreich (Aufschlüsselung nach Bundesländern)?

2. Welche genehmigten Standorte zur Videoüberwachung nach § 12 Abs 2 GrekoG gab es mit Stichtag 1.1.2024 in Österreich (Aufschlüsselung nach Bundesländern)?

3. Wie viele Bildaufzeichnungen (Videoüberwachung) nach §53 Abs 5, § 54 Abs 2a, Abs 4, Abs 4a, Abs 5, Abs 7, Abs 7a und Abs 8 SPG wurden durch die Polizei in den Jahren 2019–2023 durchgeführt? (Aufschlüsselung jeweils nach Jahren, Rechtsgrundlagen und Bundesländern)?

4. Wie hoch waren die Anschaffungskosten, für den Kauf und Installation von Videoüberwachungssystemen an den jeweiligen Standorten zur Videoüberwachung nach § 54 Abs 6 SPG und § 12 Abs 2 GrekoG? Wie viele weitere Videokameras und -überwachungssysteme sollen im Jahr 2024 angekauft werden?

5. An welchen Standorten der Videoüberwachung wurden in den Jahren 2019-2023 Modernisierungsmaßnahmen (z.B. Austausch der Videokameras und Videoüberwachungssysteme mit einer höheren Auflösung) durchgeführt? Wie hoch waren die Kosten für diese Maßnahmen?

6. An welchen Standorten der Videoüberwachung wurden in den Jahren 2019-2023 Videoüberwachungssysteme wieder abmontiert? Wieso wurden diese abmontiert und wie hoch waren die Kosten für diese Maßnahmen?

7. Wie hoch waren in den Jahren 2019–2023 die laufenden Kosten für alle Standorte der Videoüberwachung monatlich (Aufschlüsselung nach Jahren sowie Standorten)?

8. Wie hoch waren in den Jahren 2019–2023 die Personalkosten für alle Standorte der Videoüberwachung monatlich (Aufschlüsselung nach Jahren sowie Standorten)?

9. In welchen genehmigten videoüberwachten Gebieten, Örtlichkeiten, Gebäuden bzw. Straßen gab es in den Jahren 2022 und 2023 dadurch einen nachweisbaren Rückgang von Straftaten (ersuche um detaillierte Darstellung sowie Aufschlüsselung nach Jahren)? Ist aus Sicht des Ressorts eine präventive Wirkung nachweisbar?

10. Wie oft wurden in den Jahren 2019-2023 Bildaufzeichnungen mit Body-Cams nach § 13a Abs 3 SPG durchgeführt?

11. Welche öffentlichen, sowie privaten Rechtsträger mit öffentlichem Auftrag wurden von der Landespolizeidirektion aufgefordert, bekannt zu geben, ob sie einen öffentlichen Ort aus ihrem Wirkungsbereich mittels Videokamera überwachen? (Bitte um genaue Auflistung der einzelnen Rechtsträger.)

12. Welche Rechtsträger wurden in den Jahren 2019-2023 gemäß § 93a SPG dazu verpflichtet, Videomaterial aufzubewahren? Bitte um namentliche Aufschlüsselung. Welche öffentlichen Orte werden von diesen Videokameras überwacht? Für wie lange wurde jeweils eine derartige Aufbewahrungspflicht auferlegt? Wurde den Sicherheitsbehörden bisher aufgrund dieser Bestimmung ein Livestream zugänglich gemacht?

13. Wie viele Videokameras betreiben diese Rechtsträger jeweils? Bei welchen dieser Rechtsträgern wurden Schnittstellen eingerichtet, um Zugriff auf die Livebilder dieser Anlagen zu erhalten? Wo ist es geplant, in Zukunft derartige Schnittstellen einzurichten?

14. In wie vielen Fällen wurde in welchem Zusammenhang eine Gesichtserkennungssoftware in den Jahren 2019-2023 eingesetzt? Bitte aufgelistet nach Anzahl der Einsätze, dem Delikt sowie Anzahl der überprüften Personen.

15. Im Zuge des Einsatzes der Gesichtserkennungssoftware werden Bilder eines Gesichtes, wie zum Beispiel Fotos aus Überwachungskameras, mit den Fotos einer Referenzdatenbank der Sicherheitsbehörden („Zentrale Erkennungsdienstliche Evidenz") abgeglichen. Diese umfasste zum Stichtag 30.06.2021 638.693 Personen (7114/AB XXVII. GP). Wie viele Bilder sind aktuell in der Referenzdatenbank abgespeichert?

Ich stelle diese Anfrage als Forscher des sozialwissenschaftlichen Forschungsinstituts VICESSE Research GmbH und beabsichtige, die Informationen und Dokumente für weitere Analysen und Veröffentlichungen zu verwenden. Ich erfülle die vom Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung Ra 2017/03/0083-10 (29.5.2018) festgehaltenen Kriterien.

Ich bedanke mich herzlich für Ihre Bemühungen rund um die Bearbeitung meiner Anfrage!
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (z. B.: Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem. § 4 AuskunftspflichtG.

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    15. Januar 2024
  • Frist
    11. März 2024
  • 3 Follower:innen
Roger von Laufenberg
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
Roger von Laufenberg
Betreff
Polizeiliche Videoüberwachung und die Verwendung von Gesichtserkennungssoftware [#2999]
Datum
15. Januar 2024 17:23
An
Bundesministerium für Inneres
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Die Videoüberwachung im öffentlichen Raum und bei größeren Zusammenkünften von Individuen und Gruppen hat das Potential die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger massiv einzuschränken. Diese Maßnahme ist daher nur mit großer Zurückhaltung einzusetzen. Die Befugnisse zur Videoüberwachung wurden jedoch in den letzten Jahren stetig erweitert, zuletzt im Rahmen der Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes und zusätzliche technische Möglichkeiten sind in den letzten Jahren hinzugekommen, die die Überwachung erleichtern, z.B. die automatisierte Gesichtserkennung. Daher stelle ich folgende Anfrage: 1. Welche genehmigten Standorte zur Videoüberwachung nach § 54 Abs 6 SPG gab es mit Stichtag 1.1.2024 in Österreich (Aufschlüsselung nach Bundesländern)? 2. Welche genehmigten Standorte zur Videoüberwachung nach § 12 Abs 2 GrekoG gab es mit Stichtag 1.1.2024 in Österreich (Aufschlüsselung nach Bundesländern)? 3. Wie viele Bildaufzeichnungen (Videoüberwachung) nach §53 Abs 5, § 54 Abs 2a, Abs 4, Abs 4a, Abs 5, Abs 7, Abs 7a und Abs 8 SPG wurden durch die Polizei in den Jahren 2019–2023 durchgeführt? (Aufschlüsselung jeweils nach Jahren, Rechtsgrundlagen und Bundesländern)? 4. Wie hoch waren die Anschaffungskosten, für den Kauf und Installation von Videoüberwachungssystemen an den jeweiligen Standorten zur Videoüberwachung nach § 54 Abs 6 SPG und § 12 Abs 2 GrekoG? Wie viele weitere Videokameras und -überwachungssysteme sollen im Jahr 2024 angekauft werden? 5. An welchen Standorten der Videoüberwachung wurden in den Jahren 2019-2023 Modernisierungsmaßnahmen (z.B. Austausch der Videokameras und Videoüberwachungssysteme mit einer höheren Auflösung) durchgeführt? Wie hoch waren die Kosten für diese Maßnahmen? 6. An welchen Standorten der Videoüberwachung wurden in den Jahren 2019-2023 Videoüberwachungssysteme wieder abmontiert? Wieso wurden diese abmontiert und wie hoch waren die Kosten für diese Maßnahmen? 7. Wie hoch waren in den Jahren 2019–2023 die laufenden Kosten für alle Standorte der Videoüberwachung monatlich (Aufschlüsselung nach Jahren sowie Standorten)? 8. Wie hoch waren in den Jahren 2019–2023 die Personalkosten für alle Standorte der Videoüberwachung monatlich (Aufschlüsselung nach Jahren sowie Standorten)? 9. In welchen genehmigten videoüberwachten Gebieten, Örtlichkeiten, Gebäuden bzw. Straßen gab es in den Jahren 2022 und 2023 dadurch einen nachweisbaren Rückgang von Straftaten (ersuche um detaillierte Darstellung sowie Aufschlüsselung nach Jahren)? Ist aus Sicht des Ressorts eine präventive Wirkung nachweisbar? 10. Wie oft wurden in den Jahren 2019-2023 Bildaufzeichnungen mit Body-Cams nach § 13a Abs 3 SPG durchgeführt? 11. Welche öffentlichen, sowie privaten Rechtsträger mit öffentlichem Auftrag wurden von der Landespolizeidirektion aufgefordert, bekannt zu geben, ob sie einen öffentlichen Ort aus ihrem Wirkungsbereich mittels Videokamera überwachen? (Bitte um genaue Auflistung der einzelnen Rechtsträger.) 12. Welche Rechtsträger wurden in den Jahren 2019-2023 gemäß § 93a SPG dazu verpflichtet, Videomaterial aufzubewahren? Bitte um namentliche Aufschlüsselung. Welche öffentlichen Orte werden von diesen Videokameras überwacht? Für wie lange wurde jeweils eine derartige Aufbewahrungspflicht auferlegt? Wurde den Sicherheitsbehörden bisher aufgrund dieser Bestimmung ein Livestream zugänglich gemacht? 13. Wie viele Videokameras betreiben diese Rechtsträger jeweils? Bei welchen dieser Rechtsträgern wurden Schnittstellen eingerichtet, um Zugriff auf die Livebilder dieser Anlagen zu erhalten? Wo ist es geplant, in Zukunft derartige Schnittstellen einzurichten? 14. In wie vielen Fällen wurde in welchem Zusammenhang eine Gesichtserkennungssoftware in den Jahren 2019-2023 eingesetzt? Bitte aufgelistet nach Anzahl der Einsätze, dem Delikt sowie Anzahl der überprüften Personen. 15. Im Zuge des Einsatzes der Gesichtserkennungssoftware werden Bilder eines Gesichtes, wie zum Beispiel Fotos aus Überwachungskameras, mit den Fotos einer Referenzdatenbank der Sicherheitsbehörden („Zentrale Erkennungsdienstliche Evidenz") abgeglichen. Diese umfasste zum Stichtag 30.06.2021 638.693 Personen (7114/AB XXVII. GP). Wie viele Bilder sind aktuell in der Referenzdatenbank abgespeichert? Ich stelle diese Anfrage als Forscher des sozialwissenschaftlichen Forschungsinstituts VICESSE Research GmbH und beabsichtige, die Informationen und Dokumente für weitere Analysen und Veröffentlichungen zu verwenden. Ich erfülle die vom Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung Ra 2017/03/0083-10 (29.5.2018) festgehaltenen Kriterien. Ich bedanke mich herzlich für Ihre Bemühungen rund um die Bearbeitung meiner Anfrage! Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (z. B.: Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem. § 4 AuskunftspflichtG.
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Roger von Laufenberg Anfragenr: 2999 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/2999/ Postanschrift Roger von Laufenberg << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Roger von Laufenberg