Predictive Policing
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich gem. §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
In der parlamentarischen Anfrage 12834/J vom 27.4.2017 (https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX… ) wurde Bundesminister für Inneres Wolfgang Sobotka zur Anwendung von „Predictive-Policing“-Methoden in Österreich befragt. Frage 6 lautete:
„Inwieweit nutzt die österreichische Polizei andere Softwareprogramme als Hilfestellung zur Prävention von Einbrüchen und Vorbereitung/Planung von Streifenfahrten?“
Diese Frage wurde in der Beantwortung 12318/AB vom 27.6.2017 (https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX… ) folgendermaßen beantwortet:
„Das österreichische Bundeskriminalamt widmet sich in enger Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Instituten seit 10 Jahren diesem Thema. Bis dato ist eine Methode, gemeinsam entwickelt mit dem Joanneum Research Graz, im Einsatz. Weiterführende Forschungen und Entwicklungen gemeinsam mit österreichischen und europäischen Partnern sind im Laufen.“
1. Wie heißt diese Methode?
2. Wie, wo und durch wen wird diese Methode eingesetzt?
3. Auf welcher Rechtsgrundlage wird diese Methode eingesetzt?
4. Welche Daten werden für den Einsatz dieser Methode verarbeitet?
5. Werden für diese Methode auch personenbezogene Daten verarbeitet?
6. Gibt es Belege für die Wirksamkeit dieser Methode?
7. Kann ausgeschlossen werden, dass diese Methode sich diskriminierend auswirkt?
8. Wurden für diese Methode außer Joanneum Research Graz noch weitere externe Diensteanbieter beauftragt? Wenn ja, wie heißen diese und mit welchen Aufträgen wurden sie beauftragt?
9. Welcher Preis wurde Joanneum Research Graz und etwaigen weiteren DienstleisterInnen gezahlt?
10. Wie viel kostet der laufende Betrieb dieser Methode?
11. Ich beantrage die Übermittlung des Wortlautes des Vertrags, der zur Entwicklung dieser Software mit Joanneum Research Graz geschlossen wurde, insbesondere der Teile, aus denen die technischen Spezifikationen der Software und mögliche Einsatzbereiche hervorgehen (gegebenenfalls mit Unkenntlichmachung von Aspekten, für die überwiegende Geheimhaltungsgründe vorliegen).
12. Weiters beantrage ich Auskunft, nach welchen Kriterien und über welchen Mechanismus der Auftrag vergeben wurden (Direktvergabe, Ausschreibung, etc.).
13. Wie ist der Wortlaut der Ausschreibungsunterlagen?
14. Welche weiterführenden Forschungen und Entwicklungen gab es seit der Anfrage 2017?
15. Gibt es inzwischen noch weitere Methoden des „Predictive Policing“ im Einsatz? Wenn ja, wie heißen diese und zu welchem Zweck werden sie angewandt?
Ich stelle diese Anfrage als Policy Advisor des Vereins epicenter.works (https://epicenter.works) und beabsichtige, die Informationen und Dokumente für weitere Analysen und Veröffentlichungen zu verwenden. Ich erfülle die vom Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung Ra 2017/03/0083-10 (29.5.2018) festgehaltenen Kriterien eines sogenannten „Social Watchdog“. In dieser Entscheidung hat der VwGH unter anderem festgestellt, dass es bei Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz geboten sein kann, dem/der AuskunftswerberIn Zugang zu den relevanten Dokumenten zu gewähren.
Ich bedanke mich herzlich für Ihre Bemühungen rund um die Bearbeitung meiner Anfrage!
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (z. B.: Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem. § 4 AuskunftspflichtG.
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum25. Juli 2019
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19. September 2019
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