Pressereisen in der aktuellen Legislaturperiode

Anfrage an: Parlamentsdirektion
Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

- Eine Liste aller Reisen, bei denen ihr Haus Reisekosten für Vertreterinnen und Vertreter der Presse, Journalisten und Fotografen, übernommen hat, in einem Zeitraum von Jänner 2020 bis heute.

Ich bitte darum die Angaben aufzuschlüsseln nach: Reisedatum, Reiseziel, eingeladene Medien, übernommene Kosten pro mitreisenden Medium

Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. August 2023
  • Frist
    27. September 2023
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Yilmaz Gülüm
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Parlamentsdirektion Details
Von
Yilmaz Gülüm
Betreff
Pressereisen in der aktuellen Legislaturperiode [#2919]
Datum
2. August 2023 16:22
An
Parlamentsdirektion
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
- Eine Liste aller Reisen, bei denen ihr Haus Reisekosten für Vertreterinnen und Vertreter der Presse, Journalisten und Fotografen, übernommen hat, in einem Zeitraum von Jänner 2020 bis heute. Ich bitte darum die Angaben aufzuschlüsseln nach: Reisedatum, Reiseziel, eingeladene Medien, übernommene Kosten pro mitreisenden Medium Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG.
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Yilmaz Gülüm Anfragenr: 2919 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/2919/ Postanschrift Yilmaz Gülüm << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Yilmaz Gülüm
Parlamentsdirektion
Sehr geehrter Herr Gülüm,   Sie haben mit Eingabe vom 2. August 2023 um Auskunft betreffend „Pressereisen in der a…
Von
Parlamentsdirektion
Betreff
TicketNr.11386/2023-1 Pressereisen in der aktuellen Legislaturperiode [#2919]
Datum
25. September 2023 16:16
Status
Anfrage abgeschlossen
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2,5 KB


Sehr geehrter Herr Gülüm,   Sie haben mit Eingabe vom 2. August 2023 um Auskunft betreffend „Pressereisen in der aktuellen Legislaturperiode“ ersucht.   Das AuskunftspflichtG regelt die Auskunftspflicht der Verwaltungsorgane des Bundes. Der Präsidentin bzw. dem Präsidenten des Nationalrates kommt in einem bestimmten Umfang auch die Funktion eines Verwaltungsorgans zu. Dieser Umfang bemisst sich nach Art. 30 Abs. 3 bis 6 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), meist in Verbindung mit einfachgesetzlichen Vorschriften. Nur soweit die Präsidentin bzw. der Präsident des Nationalrates als oberstes Verwaltungsorgan Verwaltungsaufgaben wahrnimmt, ist sie bzw. er gemäß Art. 20 Abs. 4 B-VG und § 1 AuskunftspflichtG zur Erteilung von Auskünften verpflichtet (dies jedoch nur, soweit dem nicht eine gesetzliche Verschwiegenheitspflicht entgegensteht). Betrifft das Auskunftsersuchen hingegen nicht den beschriebenen Bereich der Verwaltung, sondern den Bereich der Gesetzgebung, besteht keine Auskunftspflicht nach dem AuskunftspflichtG (vgl. dazu die Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofes vom 11. November 1998, 98/01/0152 und vom 11. Dezember 2012, 2012/05/0199).   Der Präsidentin bzw. dem Präsidenten des Nationalrates obliegt gemäß § 13 Abs. 6 zweiter Satz Geschäftsordnungsgesetz 1975 die Vertretung des Nationalrates und seiner Ausschüsse nach außen einschließlich der Wahrnehmung internationaler parlamentarischer Beziehungen. Im Rahmen der Außenvertretungsbefugnis nimmt sie:er insbesondere Repräsentationsaufgaben für den Nationalrat wahr. Diese Aktivitäten sind allesamt dem Bereich der Gesetzgebung zuzurechnen.   Dennoch wird Ihr Auskunftsersuchen wie folgt beantwortet:   Nachstehend finden Sie eine Ihrem Auskunftsbegehren entsprechende Liste aller Reisen, bei denen die Parlamentsdirektion Reisekosten für Vertreter:innen der Presse, Journalist:innen und Fotograf:innen in dem von Ihnen genannten Zeitraum (Jänner 2020 bis 2. August 2023) übernommen hat:   Polen, 20.-21. Jänner 2020 Kronen Zeitung 732,50 Euro Kurier 732,50 Euro Rom, 29.-30. Jänner 2020 Die Presse 584,55 Euro Kurier 600,55 Euro Kairo, 29. Februar- 3.März 2020 Die Presse 1277,97 Euro APA 1277,97 Euro Skopje, Tirana, 4.-5. März 2020 Kurier 1502,16 Euro Bern, 25.-26. Juni 2020 Kurier 1925,83 Euro Kleine Zeitung 1925,83 Euro Lissabon, 28.-30. April 2021 Kameramann ORF 2113,29 Euro ORF 3260,56 Euro Kurier 3260,56 Euro Stockholm, 13.-15. September 2021 Kronen Zeitung 1556 Euro Kurier 1634,15 Euro ORF 1261,86 Euro ORF 1261,86 Euro Sarajewo, 17.-18. Oktober 2021 ORF 953,92 Euro Kameramann ORF 953,92 Euro Paris, 2.-4. November 2021 Die Presse 1195,92 Euro Kronen Zeitung 1195,92 Euro Berlin, 24. - 25. Jänner 2022 Kleine Zeitung 675,57 Euro Kurier 675,57 Euro Kronen Zeitung 675,57 Euro Indien, 12. - 17. März 2022 Die Presse 3211,88 Euro Kurier 4407,12 Euro ORF 4407,12 Euro Kameramann ORF 4407,12 Euro Kronen Zeitung 4407,12 Euro Rom, 02. - 03. Mai 2022 Die Presse 975,66 Euro Kurier 1009,66 Euro Tel Aviv, 15. - 17. Mai 2022 ORF 2320,60 Euro Kurier Stornokosten: 290 Euro Kameramann ORF 2260,60 Euro Krone 2320,60 Euro London, 22. - 24. Mai 2022 Kurier 1384,72 Euro OÖN 1316,55 Euro Kurier Stornokosten: 358 Euro Ankara/Istanbul, 27. - 28. Juni 2022 Die Presse 992,56 Euro Kleine Zeitung 992,56 Euro Krone Stornokosten: 57 Euro Pristina-Podgorica-Belgrad, 8.-10. Mai 2023 APA 2605,54 Euro Kameramann ORF 2406,93 Euro ORF 2406,93 Euro Kronen Zeitung 2406,93 Euro   Mit freundlichen Grüßen