Quarantäne bei Auslandsaufenthalt

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Aufgrund welcher Rechtsgrundlage verhängt der Staat die Quarantäne über einzelne Personen die sich im Ausland (bloß) aufgehalten haben? Also nicht vorsätzlich an Aktivitäten teilgenommen haben, welche eine Ansteckung mit übertragbaren Krankheiten, offensichtlich ermöglichen würden!

Wie verträgt sich dieser Ansatz mit der EU Freizügigkeit? Welches Recht erlaubt es den Staaten Leuten die Bewegungsfreiheit zu nehmen ohne konkreten Beweis einer Infektion?

Wieso wird der geforderte Test nicht kostenlos, oder zumindest deutlich günstiger, zur Verfügung gestellt und durch die ÖGK übernommen?

Warum sind Tests im Vergleich zu Nachbarländern, oder besonders anderen Staaten (Kanada) generell so teuer und grenzen an Wucher? Wieso wird hier nicht regulierend eingegriffen?

Konkret geht es darum, dass ich im EU Ausland einen Arzttermin wahrnehmen muss! Ich, als zu behandelnde Person, muss somit nicht Quarantäne. Wenn ich aber von jemanden gefahren werde (da ich nach der Behandlung nicht selber fahren darf), muss diese Person in Quarantäne?

Danke für die Auskunft.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Dezember 2020
  • Frist
    6. Februar 2021
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Quarantäne bei Auslandsaufenthalt [#2147]
Datum
12. Dezember 2020 21:28
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Aufgrund welcher Rechtsgrundlage verhängt der Staat die Quarantäne über einzelne Personen die sich im Ausland (bloß) aufgehalten haben? Also nicht vorsätzlich an Aktivitäten teilgenommen haben, welche eine Ansteckung mit übertragbaren Krankheiten, offensichtlich ermöglichen würden! Wie verträgt sich dieser Ansatz mit der EU Freizügigkeit? Welches Recht erlaubt es den Staaten Leuten die Bewegungsfreiheit zu nehmen ohne konkreten Beweis einer Infektion? Wieso wird der geforderte Test nicht kostenlos, oder zumindest deutlich günstiger, zur Verfügung gestellt und durch die ÖGK übernommen? Warum sind Tests im Vergleich zu Nachbarländern, oder besonders anderen Staaten (Kanada) generell so teuer und grenzen an Wucher? Wieso wird hier nicht regulierend eingegriffen? Konkret geht es darum, dass ich im EU Ausland einen Arzttermin wahrnehmen muss! Ich, als zu behandelnde Person, muss somit nicht Quarantäne. Wenn ich aber von jemanden gefahren werde (da ich nach der Behandlung nicht selber fahren darf), muss diese Person in Quarantäne? Danke für die Auskunft.
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ist im Service für Bürgerinnen und Bürger eingelangt und wird so rasch w…
Von
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
WG: WG: Quarantäne bei Auslandsaufenthalt [#2147] [20201214-084419600/20201218-143705018]
Datum
18. Dezember 2020 14:37
Status
Warte auf Antwort
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11,7 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ist im Service für Bürgerinnen und Bürger eingelangt und wird so rasch wie möglich beantwortet. Wir bedauern sehr, dass es aufgrund der großen Anzahl von Anfragen zu der überlangen Bearbeitungsdauer geführt hat.
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Sehr geehrtAntragsteller/in gerne beantworten wir Ihnen Ihre Anfrage. Die Rechtsgrundlage der Beschränkungen zur…
Von
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
WG: Quarantäne bei Auslandsaufenthalt [#2147] [20201214-084419600/20201218-143704784]
Datum
18. Dezember 2020 16:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
ANLAGEC.pdf
706,5 KB
ANLAGED.pdf
706,4 KB
ANLAGEE.pdf
714,0 KB
ANLAGEF.pdf
714,2 KB
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4,5 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in gerne beantworten wir Ihnen Ihre Anfrage. Die Rechtsgrundlage der Beschränkungen zur Einreise nach Österreich bildet die COVID-19-Einreiseverordnung, welche ihre Grundlage wiederum im Epidemiegesetz 1950 findet. Sie gelten für alle Rechtsunterworfenen unabhängig individueller Kriterien gleichermaßen, da die Regelungen im Rahmen einer Verordnung normative Geltung erlangen und diese eine generell-abstrakte Rechtsnorm darstellt. Die Einschränkung der Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union als europäisches „Grundrecht“ findet ihre Berechtigung in der gemeinschaftlichen Entscheidung der 27 EU-Mitgliedsstaaten einer solchen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie zur Sicherung der öffentlichen Sicherheit. Wir bitten um Verständnis, dass eine umfassende Kostenübernahme der geforderten Tests vor der Einreise nach Österreich nicht möglich ist. Unter anderem deshalb, da Reisen während der COVID-19-Pandemie weitgehend vermieden werden sollten. Daher sind etwaige Kosten zur Verwirklichung von Reisen – entgegen der Empfehlungen – selbst zu tragen. Mit 19.12.2020 wird jedoch auch ein negatives Antigen-Ergebnis akzeptiert, was im Hinblick auf den wirtschaftlichen Aufwand eine Erleichterungen darstellen soll. Zu ihrem persönlichen Sachverhalt: Die Wiedereinreise nach Österreich nach einem medizinischen Eingriff im Ausland fällt unter die Ausnahme des §6 Abs. 2 COVID-19-Einreiseverordnung. Daher müssen Sie hierbei kein negatives Ergebnis vorweisen. Ihre Begleitperson jedoch muss bei der Wiedereinreise gem. §4 Abs. 3 Z. 3 COVID-19-Einreiseverordnung ein ärztliches Zeugnis (im Anhang) vorweisen, in welcher ein Arzt oder eine Ärztin ein negatives Testergebnis mittels molekularbiologischen Tests oder Antigentests bestätigt. Das Ergebnis darf jedoch nicht älter als 72 Stunden sein. Kann dies nicht vorgewiesen werden, muss sich ihre Begleitperson in eine zehntägige Quarantäne begeben, wobei frühestens nach dem 5. Tag eine Freitestung möglich ist. Wir wünschen Ihnen für Ihren Eingriff alles Gute und verbleiben mit freundlichen Grüßen
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Sehr geehrtAntragsteller/in Zuerst zu Ihrer konkreten Anfrage: Für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufent…
Von
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
WG: Quarantäne bei Auslandsaufenthalt [#2147]
Datum
11. Januar 2021 18:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Zuerst zu Ihrer konkreten Anfrage: Für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich ist eine Einreise nach erfolgter unbedingt notwendiger medizinischer Leistung im Ausland ohne Einschränkungen möglich; diese haben bei der Wiedereinreise eine Bestätigung über die unbedingte Notwendigkeit der Inanspruchnahme einer medizinischen Leistung entsprechend den Anlagen G oder H der EinreiseVO vorzuweisen. Eine Begleitperson darf bei der Einreise aus EU-/EWR-Staaten, aus der Schweiz, Andorra, Monaco, San Marino, dem Vatikan und dem Vereinigten Königreich gem. § 4 Abs 3 Z 3 EinreiseVO mit ärztlichem Zeugnis einreisen ohne eine Quarantäne anzutreten. Fehlt ein ärztliches Zeugnis, ist unverzüglich eine 10-tägige Heimquarantäne anzutreten, wobei ein währenddessen durchgeführter PCR- oder Antigen-Test die Quarantäne beendet. Bei der Einreise aus sonstigen Staaten und Gebieten ist eine Einreise gem § 5 Abs 4 Z 11 möglich, in diesem Fall ist jedenfalls eine 10-tägige Heimquarantäne anzutreten. Die Quarantäne gilt als beendet, wenn ein molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 oder Antigen-Test auf SARS-CoV-2 frühestens am fünften Tag nach der Einreise durchgeführt wird und das Testergebnis negativ ist. Die Einreisebestimmungen sind in der EinreiseVO geregelt, dessen rechtliche Grundlage § 25 Epidemiegesetz ist. Die Freizügigkeit der EU gilt nicht uneingeschränkt. Das Verhängen einer Quarantäne bzw das Verlangen eines negativen Testergebnisses bei der Einreise sind im Gegensatz zu einer Verweigerung der Einreise jedenfalls als gelinderes Mittel zu werten. Tests von symptomatische Personen, welche im Rahmen von behördlichen Untersuchungen durchgeführt werden, sind für die zu untersuchende Person kostenlos. Weiters wird laufend an einem Ausbau der behördlichen Screening-Untersuchungen gearbeitet, die ebenfalls für Teilnehmende kostenlos sind. Darüber hinausgehende Tests sind von den jeweiligen Personen selbst zu zahlen. Durch die Aufnahme der Antigen-Tests als Möglichkeit, die Quarantäne zu beenden, wurde eine günstige Alternative zum PCR-Test bei oder in Folge der Einreise zugelassen. Die Kosten von privaten (PCR-)Tests liegen nicht im Zuständigkeitsbereich des BMSGPK. Wir hoffen, wir konnten mit dieser Antwort behilflich sein. Mit freundlichen Grüßen
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in darf ich Sie nur fragen, aufgrund welcher Gesetzesgrundlage "... Verweigerung der Ein…
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Re: WG: Quarantäne bei Auslandsaufenthalt [#2147]
Datum
11. Januar 2021 20:28
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in darf ich Sie nur fragen, aufgrund welcher Gesetzesgrundlage "... Verweigerung der Einreise jedenfalls als gelinderes Mittel zu werten." bestehen würde und was das Ersatzquartiert sein soll, wenn der Hauptwohnsitz in Österreich ist? Auto an der Grenze, wird, so nehme ich an, nicht gemeint sein. Danke Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 2147 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Sehr geehrtAntragsteller/in § 25 Epidemiegesetz normiert grundsätzlich "Verkehrsbeschränkungen gegenüber dem Ausl…
Von
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
AW: WG: Quarantäne bei Auslandsaufenthalt [#2147]
Datum
12. Januar 2021 09:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in § 25 Epidemiegesetz normiert grundsätzlich "Verkehrsbeschränkungen gegenüber dem Auslande". Darin steht: "Durch Verordnung wird auf Grund der bestehenden Gesetze und Staatsverträge bestimmt, welchen Maßnahmen zur Verhütung der Einschleppung einer Krankheit aus dem Auslande der Einlaß von Seeschiffen sowie anderer dem Personen- oder Frachtverkehre dienenden Fahrzeuge, die Ein- und Durchfuhr von Waren und Gebrauchsgegenständen, endlich der Eintritt und die Beförderung von Personen unterworfen werden." Eine Einreise für in Österreicher*innen, EU-/EWR-Bürger*innen, Personen die mit diesen im gemeinsamen Haushalt leben oder Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich/ EU- bzw EWR-Staaten ist gem. Einreiseverordnung jedenfalls möglich, kann aber eben Beschränkungen unterliegen (zB Tests, Quarantäne). Eine Verweigerung der Einreise kommt bloß bei der Einreise aus "sonstigen Staaten" (also nicht EU-/EWR-Staaten, Schweiz, Andorra, Monaco, San Marino, Vatikan und UK), die auch nicht in Anlage A (sichere Staaten) genannt sind, in Betracht, sofern kein anderer Einreisegrund (wie eben österreichische/EU-/EWR-Staatsbürgerschaft, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich, Begleitpersonen von Personen, die zu medizinischen Gründen einreisen, zu beruflichen Zwecken Einreisende etc...) vorliegt. Die Einreiseverordnung finden Sie auch im Rechtsinformationssystem des Bundes: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011303 Wir dürfen Sie auch auf unsere FAQs verweisen, in denen die Einreisebestimmungen im Frage-Antwort-Stil die wichtigsten Punkte dargestellt werden: https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Haeufig-gestellte-Fragen/FAQ--Reisen-und-Tourismus.html Wir hoffen wir konnten hiermit zur Klärung Ihrer offenen Fragen beitragen! Beste Grüße