Quelltext der Bewertungssoftware, die im AMS zum Einsatz kommt um die Perspektiven aller Arbeitslosen in Österreich zu bewerten - Part 2

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

In meiner Anfrage vom 11.Oktober 2018 habe ich ihnen bezüglich der Kategorisierungssoftware des AMS 5 Fragen gestellt - keine davon wurde ausreichend beantwortet.

https://fragdenstaat.at/anfrage/quellte…

Das mir zugesendete PDF beantwortet auch keine der Fragen
http://www.forschungsnetzwerk.at/downlo…

Ich wiederhole nun meine Anfrage und bestehe darauf, dass mir bei Nicht-Auskunft der einzelnen Fragen darüber ein Bescheid ausgestellt wird.

Ich stelle diese Anfrage als Campaigner des Vereins epicenter.works - Plattform Grundrechtspolitik (https://www.epicenter.works) und beabsichtige, die Auskünfte und Dokumente für weitere Analysen und Veröffentlichungen zu verwenden. Ich erfülle die vom Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung Ra 2017/03/0083-10 (29. Mai 2018) festgehaltenen Kriterien eines sogenannten "social watchdog".

In dieser Entscheidung hat der VwGH unter anderem festgestellt, dass es bei Anfragen nach Auskunftspflichtgesetzen geboten sein kann, dem Auskunftswerber Zugang zu den relevanten Dokumenten zu gewähren.

1.) Ich möchte eine Kopie des Quelltext der Software haben.

2.) Gab es für diese Software einen Audit der folgende Punkte abdeckt:
a.) Wird vor Einsatz der Daten ein Daten-Integritäts-Check durchgeführt

Erklärung: Es gibt Vorurteile und Klischees, die sich negativ auf die Einstellung von Personen auswirken, wird sichergestellt, dass diese Vorhandenen Probleme zum Trainieren eines Systems herangezogen werden, das diese Probleme dann reproduziert?

b.) Was sind die Erfolgsdefinitionen der Software?
Erklärung: Sofern der Einzige Erfolgsfaktor wäre, dass die Person eine Vollzeitanstellung erreicht kann das bedeuten, dass Alleinerzieherinnen oder Personen mit Betreuungspflichten (vor allem Frauen), Personen mit Chronischen Krankheiten - niedriger gewertet werden würden und von der Software benachteiligt würden

c.) Genauigkeit der Software: Wie oft erzeugt die Software Fehler? Welche Gruppen von Personen sind besonders von Fehlern betroffen? Können Fehler gemeldet werden und wie schnell werden diese Fehler in neue Versionen eingebaut?

d.) Langzeitauswirkungen: Wenn Personen Ausbildungen verweigert werden kann dies Feedback-Loops erzeugt werden. Personen werden demotiviert, werden solche Motivationsfaktoren in der Software dargestellt und gibt es hierfür Gegenmaßnahmen?

Weitere Frage: laut https://derstandard.at/2000090540950/Vo…
berechnet der Algorithmus des AMS berechnet auch mit denselben Variablen, jedoch mit anderer Gewichtung, die langfristigen Job-Perspektiven von Arbeitssuchenden und zeigt, wie die Integrationsperspektive für die kommenden zwei Jahre aussieht. Die Annahmen für dieses Modell hat das AMS nicht veröffentlicht.

3.) Wie sehen die Vollständigen Variablen und deren Gewichtung (insbesondere die Gewichtung der Gebiete) aus, sowohl im kurzfristigen, als auch im Langfristigen Modell.

4.) Gibt es außer den beiden Modellvarianten noch weitere nicht öffentlich debattierte Modelle dieser Software - falls ja möchte ich auch diese so detailliert veröffentlicht sehen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    26. April 2019
  • Frist
    21. Juni 2019
  • 0 Follower:innen
Andreas Czák
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Andreas Czák
Betreff
Quelltext der Bewertungssoftware, die im AMS zum Einsatz kommt um die Perspektiven aller Arbeitslosen in Österreich zu bewerten - Part 2 [#1711]
Datum
26. April 2019 12:07
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
In meiner Anfrage vom 11.Oktober 2018 habe ich ihnen bezüglich der Kategorisierungssoftware des AMS 5 Fragen gestellt - keine davon wurde ausreichend beantwortet. https://fragdenstaat.at/anfrage/quelltext-der-bewertungssoftware-die-im-ams-zum-einsatz-kommt-um-die-perspektiven-aller-arbeitslosen-in-osterreich-zu-bewerten/ Das mir zugesendete PDF beantwortet auch keine der Fragen http://www.forschungsnetzwerk.at/downloadpub/arbeitsmarktchancen_methode_%20dokumentation.pdf Ich wiederhole nun meine Anfrage und bestehe darauf, dass mir bei Nicht-Auskunft der einzelnen Fragen darüber ein Bescheid ausgestellt wird. Ich stelle diese Anfrage als Campaigner des Vereins epicenter.works - Plattform Grundrechtspolitik (https://www.epicenter.works) und beabsichtige, die Auskünfte und Dokumente für weitere Analysen und Veröffentlichungen zu verwenden. Ich erfülle die vom Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung Ra 2017/03/0083-10 (29. Mai 2018) festgehaltenen Kriterien eines sogenannten "social watchdog". In dieser Entscheidung hat der VwGH unter anderem festgestellt, dass es bei Anfragen nach Auskunftspflichtgesetzen geboten sein kann, dem Auskunftswerber Zugang zu den relevanten Dokumenten zu gewähren. 1.) Ich möchte eine Kopie des Quelltext der Software haben. 2.) Gab es für diese Software einen Audit der folgende Punkte abdeckt: a.) Wird vor Einsatz der Daten ein Daten-Integritäts-Check durchgeführt Erklärung: Es gibt Vorurteile und Klischees, die sich negativ auf die Einstellung von Personen auswirken, wird sichergestellt, dass diese Vorhandenen Probleme zum Trainieren eines Systems herangezogen werden, das diese Probleme dann reproduziert? b.) Was sind die Erfolgsdefinitionen der Software? Erklärung: Sofern der Einzige Erfolgsfaktor wäre, dass die Person eine Vollzeitanstellung erreicht kann das bedeuten, dass Alleinerzieherinnen oder Personen mit Betreuungspflichten (vor allem Frauen), Personen mit Chronischen Krankheiten - niedriger gewertet werden würden und von der Software benachteiligt würden c.) Genauigkeit der Software: Wie oft erzeugt die Software Fehler? Welche Gruppen von Personen sind besonders von Fehlern betroffen? Können Fehler gemeldet werden und wie schnell werden diese Fehler in neue Versionen eingebaut? d.) Langzeitauswirkungen: Wenn Personen Ausbildungen verweigert werden kann dies Feedback-Loops erzeugt werden. Personen werden demotiviert, werden solche Motivationsfaktoren in der Software dargestellt und gibt es hierfür Gegenmaßnahmen? Weitere Frage: laut https://derstandard.at/2000090540950/Volksanwaltschaft-prueft-AMS-Algorithmus berechnet der Algorithmus des AMS berechnet auch mit denselben Variablen, jedoch mit anderer Gewichtung, die langfristigen Job-Perspektiven von Arbeitssuchenden und zeigt, wie die Integrationsperspektive für die kommenden zwei Jahre aussieht. Die Annahmen für dieses Modell hat das AMS nicht veröffentlicht. 3.) Wie sehen die Vollständigen Variablen und deren Gewichtung (insbesondere die Gewichtung der Gebiete) aus, sowohl im kurzfristigen, als auch im Langfristigen Modell. 4.) Gibt es außer den beiden Modellvarianten noch weitere nicht öffentlich debattierte Modelle dieser Software - falls ja möchte ich auch diese so detailliert veröffentlicht sehen.
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Andreas Czák <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andreas Czák << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Andreas Czák
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
S.g. Herr Czak, sie beziehen sich in ihrer Anfrage auf eine Anfrage an das BMASGK und das AMS vom Oktober 2018 un…
Von
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
Quelltext der Bewertungssoftware, die im AMS zum Einsatz kommt um die Perspektiven aller Arbeitslosen in Österreich zu bewerten - Part 2 [#1711]
Datum
26. April 2019 14:29
Status
Warte auf Antwort
S.g. Herr Czak, sie beziehen sich in ihrer Anfrage auf eine Anfrage an das BMASGK und das AMS vom Oktober 2018 und ein pdf, das sie erhalten hätten. Im BMASGK ist eine solche Anfrage nicht bekannt und wir haben auch kein pdf verschickt. Könnten sie uns das zukommen lassen, worauf sie sich beziehen? Beste Grüße! Roland Sauer Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz Sektion VI, Arbeitsmarkt SC Mag. Roland SAUER Leiter der Sektion Stubenring 1, 1010 Wien Tel.: +43 1 71100-86 2175 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> www.sozialministerium.at<http://www.sozialministerium.at/>
Andreas Czák
Sehr geehrte Damen und Herren, Meine ursprüngliche Anfrage vom Oktober (erster Link meiner neuen Anfrage) wurde v…
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Andreas Czák
Betreff
Re: Quelltext der Bewertungssoftware, die im AMS zum Einsatz kommt um die Perspektiven aller Arbeitslosen in Österreich zu bewerten - Part 2 [#1711]
Datum
3. Mai 2019 11:32
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Meine ursprüngliche Anfrage vom Oktober (erster Link meiner neuen Anfrage) wurde von ihnen am 15. Oktober um 12:32 nur insofern beantwortet, dass sie mir mitgeteilt haben, dass sie diese Anfrage weiterleiten an das AMS (dritte Nachricht im ersten Link). https://fragdenstaat.at/anfrage/quelltext-der-bewertungssoftware-die-im-ams-zum-einsatz-kommt-um-die-perspektiven-aller-arbeitslosen-in-osterreich-zu-bewerten/ Auf Wunsch kann ich ihnen gerne mitteilen wer mir diese Nachricht zukommen lies, da ich diese Information aus Datenschutzgründen nicht öffentlich gemacht habe. Das erhaltene PDF habe ich in meiner Anfrage ebenfalls verlinkt, es handelt sich um den Link vom AMS (letzte Nachricht im 1. Thread bzw. zweiter Link der Anfrage). hier nochmals http://www.forschungsnetzwerk.at/downloadpub/arbeitsmarktchancen_methode_%20dokumentation.pdf Sollte der Grund für ihre Nachfrage sein, dass PDF Links bei ihnen automatisch entfernt werden (Virenscanner?) hier ist die Website auf der sich das PDF befindet https://www.ams-forschungsnetzwerk.at/deutsch/publikationen/Bibshow.asp?id=12630 Mit freundlichen Grüßen Andreas Czák Anfragenr: 1711 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andreas Czák << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
DSGVO-Datenschutzgrundverordnung; Quelltext der Bewertungssoftware, die im ... [20190503-113731346/20190503-142320…
Von
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
DSGVO-Datenschutzgrundverordnung; Quelltext der Bewertungssoftware, die im ... [20190503-113731346/20190503-142320745]
Datum
3. Mai 2019 14:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Czák! Ihre Anfrage ist im Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz (BMASGK) eingelangt. Die Beantwortung Ihres Anliegens ergeht gesondert. Wir nehmen den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten sehr ernst. Daher möchten wir Ihnen vorab die wichtigsten Informationen zur gegenständlichen Datenverarbeitung zukommen lassen. Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch das Team Bürgerinnen- und Bürgerservice des BMASGK erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesministeriengesetzes 1986 (BMG) sowie des Auskunftspflichtgesetzes zum Zweck der Informationstätigkeit einschließlich automatisationsunterstützt erstellter und aufbewahrter Textdokumente in diesen Angelegenheiten. Wir weisen Sie darauf hin, dass Dokumente bzw. Daten, die im Rahmen der Tätigkeit des Teams Bürgerinnen- und Bürgerservice des BMASGK verarbeitet werden, gesetzlich festgelegten Aufbewahrungsfristen unterliegen. Ihre Daten werden daher für den Zeitraum von zehn Jahren ab dem letzten Bearbeitungsvorgang bei uns gespeichert. Sie können ohne Rechtsnachteil frei entscheiden, ob Sie an der Datenerhebung mitwirken; eine Verpflichtung zur Bereitstellung der Daten besteht nicht. Darüber hinaus möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Sie ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung ihrer gespeicherten Daten sowie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung gemäß den Bestimmungen der DSGVO und des Datenschutzgesetzes (DSG) haben. Rechtlich verpflichtende Aufbewahrungsfristen und Verwendungszwecke werden dadurch nicht berührt. Sie haben ferner ein Beschwerderecht betreffend der vorliegenden Datenverarbeitung. Dieses können Sie bei der Aufsichtsbehörde (Österreichische Datenschutzbehörde; www.dsb.gv.at) ausüben. Datenschutzbeauftragter des BMASGK ist Mag. Florian Reininger, Stubenring 1, 1010 Wien; <<E-Mail-Adresse>> Die gesamte Verordnung finden Sie im Webangebot der Europäischen Union unter folgendem Link: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32016R0679&from=DE
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