Rechtsgrundlage von Sanktionen gegen Russland
Verwendetes Gesetz:
Auskunftspflichtgesetz
Gemäß Verfassung ist Österreich ein neutrales Land. Wie kann dann der Kanzler und der Außenminisster Sanktionen gegen ein anderes Land zustimmen? In der Bundesverfassung finde ich die Verpflichtung zur Neutralität. Welche Gesetzesmaterie hebt dieses Gebot auf?
Müssen Sanktionen nicht von der UNO beschlossen werden, bevor sie Länder anwenden dürfen?
Anfrage erfolgreich
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Datum9. September 2014
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4. November 2014
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