Rechtsgrundlage von Sanktionen gegen Russland

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Gemäß Verfassung ist Österreich ein neutrales Land. Wie kann dann der Kanzler und der Außenminisster Sanktionen gegen ein anderes Land zustimmen? In der Bundesverfassung finde ich die Verpflichtung zur Neutralität. Welche Gesetzesmaterie hebt dieses Gebot auf?

Müssen Sanktionen nicht von der UNO beschlossen werden, bevor sie Länder anwenden dürfen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. September 2014
  • Frist
    4. November 2014
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Anfragesteller/in
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Datum
9. September 2014 14:09
An
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Gemäß Verfassung ist Österreich ein neutrales Land. Wie kann dann der Kanzler und der Außenminisster Sanktionen gegen ein anderes Land zustimmen? In der Bundesverfassung finde ich die Verpflichtung zur Neutralität. Welche Gesetzesmaterie hebt dieses Gebot auf? Müssen Sanktionen nicht von der UNO beschlossen werden, bevor sie Länder anwenden dürfen?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
Mit freundlichen Grüssen Elisabeth Róna-Laser <<E-Mail-Adresse>> Völkerrechtsbüro Support-Center I.A/I…
Mit freundlichen Grüssen Elisabeth Róna-Laser <<E-Mail-Adresse>> Völkerrechtsbüro Support-Center I.A/I.2/I.4 Minoritenplatz 8 A-1014 Wien Tel: +43(0)501150-3300 Fax: +43(0)501159-3300