Rechtsgrundlagen und Praxis anonymer Covid-19-Impfungen bei der Exekutive
Das BMI lässt laut eigenen Angaben für Exekutivbeamte Covid-19-Impfungen anonym durchführen (siehe https://bmi.gv.at/news.aspx?id=57597045…).
Laut Auskunft des zuständigen Ministerium für Gesundheit sind alle Impfungen prinzipiell und ohne Ausnahme verpflichtend im österreichischen Impfregister einzutragen, was eine Anonymität ausschließt.
Laut GTelG sind alle österreichischen Gesundheitsdienstanbieter zur namentlichen und damit nicht anonymen Erfassung von Impfungen vepflichet um eine lückenlose Impfdokumentation zu gewährleisten (GTelG §24b, c).
Eine anonyme Durchführung von Impfungen ist in Österreich ohne Ausnahme rechtswidrig.
1) Auf welcher vermeintlichen Rechtsgrundlage wurden und werden Impfungen bei der Exekutive anonym durchgeführt?
2) Wieviele Angehörige der Exekutive wurden bisher anonym geimpft?
Anfrage erfolgreich
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Datum19. August 2021
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14. Oktober 2021
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