Rechtsgrundlagen und Praxis anonymer Covid-19-Impfungen bei der Exekutive

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Das BMI lässt laut eigenen Angaben für Exekutivbeamte Covid-19-Impfungen anonym durchführen (siehe https://bmi.gv.at/news.aspx?id=57597045…).
Laut Auskunft des zuständigen Ministerium für Gesundheit sind alle Impfungen prinzipiell und ohne Ausnahme verpflichtend im österreichischen Impfregister einzutragen, was eine Anonymität ausschließt.
Laut GTelG sind alle österreichischen Gesundheitsdienstanbieter zur namentlichen und damit nicht anonymen Erfassung von Impfungen vepflichet um eine lückenlose Impfdokumentation zu gewährleisten (GTelG §24b, c).
Eine anonyme Durchführung von Impfungen ist in Österreich ohne Ausnahme rechtswidrig.

1) Auf welcher vermeintlichen Rechtsgrundlage wurden und werden Impfungen bei der Exekutive anonym durchgeführt?
2) Wieviele Angehörige der Exekutive wurden bisher anonym geimpft?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. August 2021
  • Frist
    14. Oktober 2021
  • Ein:e Follower:in
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Rechtsgrundlagen und Praxis anonymer Covid-19-Impfungen bei der Exekutive [#2364]
Datum
19. August 2021 23:15
An
Bundesministerium für Inneres
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Das BMI lässt laut eigenen Angaben für Exekutivbeamte Covid-19-Impfungen anonym durchführen (siehe https://bmi.gv.at/news.aspx?id=57597045416B454B4C72733D). Laut Auskunft des zuständigen Ministerium für Gesundheit sind alle Impfungen prinzipiell und ohne Ausnahme verpflichtend im österreichischen Impfregister einzutragen, was eine Anonymität ausschließt. Laut GTelG sind alle österreichischen Gesundheitsdienstanbieter zur namentlichen und damit nicht anonymen Erfassung von Impfungen vepflichet um eine lückenlose Impfdokumentation zu gewährleisten (GTelG §24b, c). Eine anonyme Durchführung von Impfungen ist in Österreich ohne Ausnahme rechtswidrig. 1) Auf welcher vermeintlichen Rechtsgrundlage wurden und werden Impfungen bei der Exekutive anonym durchgeführt? 2) Wieviele Angehörige der Exekutive wurden bisher anonym geimpft?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesministerium für Inneres
Sehr geehrtAntragsteller/in unter Bezug auf Ihr Auskunftsbegehren vom 19. August 2021 darf seitens des Bundesmini…
Von
Bundesministerium für Inneres
Betreff
Rechtsgrundlagen und Praxis anonymer Covid-19-Impfungen bei der Exekutive [#2364]
Datum
24. August 2021 10:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in unter Bezug auf Ihr Auskunftsbegehren vom 19. August 2021 darf seitens des Bundesministeriums für Inneres wie folgt geantwortet werden: * Zu Frage 1: Auf welcher vermeintlichen Rechtsgrundlage wurden und werden Impfungen bei der Exekutive anonym durchgeführt? Auch die im Innenressort durchgeführten Berufsgruppenimpfungen wurden vom medizinischen Fachpersonal, das die Impfungen durchführte, natürlich im elektronischen Impfregister erfasst. Für die Dienstbehörden waren die Impfungen aber insofern „anonym“ und darauf bezieht sich der angesprochene Internet-Beitrag, als diese Daten der ärztlichen Schweigepflicht unterliegen und daher den Dienstbehörden nicht bekannt sind. * Zu Frage 2: Wieviele Angehörige der Exekutive wurden bisher anonym geimpft? Es wurden im Zuge der Berufsgruppenimpfung im BMI 18.388 Personen geimpft. Bei den statistischen Aufzeichnungen wurde keine Unterscheidung zwischen den Besoldungsgruppen getroffen. Mit freundlichen Grüßen