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Reise Dokumente ( Ausweis)

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Reise Dokument ausgelaufen. Wo muss ich hin ? Online Termin?

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  • Datum
    19. Oktober 2020
  • Frist
    14. Dezember 2020
  • 0 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrte<Information-entfernt> hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgen…
An Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Reise Dokumente ( Ausweis) [#2069]
Datum
19. Oktober 2020 14:53
An
Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Reise Dokument ausgelaufen. Wo muss ich hin ? Online Termin?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. <Information-entfernt> <Information-entfernt> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl
Sehr geehrtAntragsteller/in Für die Ausstellung eines neuen Konventionsreisepasses ist das Bundesamt für Fremdenw…
Von
Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl
Betreff
WG: Reise Dokumente ( Ausweis) [#2069]
Datum
21. Oktober 2020 11:42
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in Für die Ausstellung eines neuen Konventionsreisepasses ist das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Wien, zuständig, da sie seit 20.10.2020 in Wien mit Hauptwohnsitz aufrecht gemeldet sind. Bitte schicken sie uns ein ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular auf die Ausstellung eines Konventionsreisepasses (im Internet unter Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl – Service- Formulare abgespeichert) und eine Kopie ihres bis heute gültigen KRP per E-Mail <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>>) oder mit der Post. Die Adresse unseres Amtes ist unten angeführt. Nach Einlangen und Prüfung des Antrages werden sie danach schriftlich in unser Amt vorgeladen werden. In der Ladung wird auch stehen, was sie noch mitzubringen haben (Passfoto, Passgebühr € 75,90, etc.). Bemerkt wird, dass aufgrund der Corona-Krise und des derzeitigen Aktenrückstandes mit einer Bearbeitungsdauer von 3 Monaten zu rechnen ist. Sie können nach Einlangen des Passantrages um Übersendung einer Antragsbestätigung ersuchen. Für etwaige weitere Fragen stehe ich auch gerne telefonisch zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
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