Religionsanerkennung Islam

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Ich Bitte Sie um Auskunft, warum dem Islam die Religionsanerkennung nicht aberkannt wird, da laut Koran (viele Verse und Suren beweisen das), wie auch nach diversen Veröffentlichungen von Büchern, der Islam nach Artikel 19, Absatz 2 der EU Menschenrechte NICHT der österreichischen Bundesverfassung und geltenden Gesetzen entspricht. Ich beziehe mich inhaltlich auf die Nichtanerkennung anderer Religionen, Frauenfeindlichkeit (kein Gleichheitsgrundsatz), der erlaubten und befürworteten Gewalt gegenüber Nichtmuslimen und der übergeordneten Stellung der Scharia gegenüber geltenden Gesetzen. Ebenso wurde auf den Kairoer Konferenzen beschlossen, dass die Scharia, trotz Anerkennung der Menschenrechte, noch immer über diesen steht und im Islam als alleiniges Recht und Gesetz gilt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Oktober 2018
  • Frist
    28. November 2018
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Wolfgang Pestl
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung Details
Von
Wolfgang Pestl
Betreff
Religionsanerkennung Islam [#1628]
Datum
3. Oktober 2018 10:28
An
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Ich Bitte Sie um Auskunft, warum dem Islam die Religionsanerkennung nicht aberkannt wird, da laut Koran (viele Verse und Suren beweisen das), wie auch nach diversen Veröffentlichungen von Büchern, der Islam nach Artikel 19, Absatz 2 der EU Menschenrechte NICHT der österreichischen Bundesverfassung und geltenden Gesetzen entspricht. Ich beziehe mich inhaltlich auf die Nichtanerkennung anderer Religionen, Frauenfeindlichkeit (kein Gleichheitsgrundsatz), der erlaubten und befürworteten Gewalt gegenüber Nichtmuslimen und der übergeordneten Stellung der Scharia gegenüber geltenden Gesetzen. Ebenso wurde auf den Kairoer Konferenzen beschlossen, dass die Scharia, trotz Anerkennung der Menschenrechte, noch immer über diesen steht und im Islam als alleiniges Recht und Gesetz gilt.
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Pestl
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Sehr geehrter Herr Pestl! Ihr Begehr um Auskunft wurde an das gemäß Bundesministeriengesetz zuständige Bundeska…
Von
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Betreff
AW: Religionsanerkennung Islam [#1628]
Datum
3. Oktober 2018 13:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Pestl! Ihr Begehr um Auskunft wurde an das gemäß Bundesministeriengesetz zuständige Bundeskanzleramt/Kultusamt weitergeleitet, da die An- oder Aberkennung von gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaften nicht in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung fällt. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
BKA-KA2.000/0025-IV/11/2018-<< Adresse entfernt >> Mit freundlichen Grüßen
Von
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Betreff
BKA-KA2.000/0025-IV/11/2018-<< Adresse entfernt >>
Datum
15. Oktober 2018 15:19
Status
Anfrage abgeschlossen