Ressenig Betriebserweiterung

Anfrage an: Villach
Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Mit Amtsvortrag vom 26.8 2019 beschloss der Gemeinderat einen Grundverkauf der Stadt Villach an die Ressenig Vermietungs GmbH betreffend der Grundstücke 1197, 1194/3, 1191/5 und ein Trennstück von 1189, alle in der KG St. Martin. Als aufschiebende Bedingung ist sowohl die Umwidmung der Grundstücke als auch die Bau- und Betriebsanlagenbewilligung bis 31.12.2024 genannt.

Fragen:

- Ist der gegenständliche Kaufvertrag zwischen der Stadt Villach und Ressenig Vermietungs GmbH noch aufrecht?
- Wurde seit dem Beschluss des Kaufvertrags dieser geändert?
- Ist ein Verfahren zur Umwidmung aller gegenständlichen Grundstücke zur Zeit aktiv (bzw. anhängig und in Bearbeitung)?
- Ist ein Verfahren zur Bau- und Betriebsstättengenehmigung zur Zeit aktiv (bzw. anhängig und in Bearbeitung)?

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    12. Dezember 2025
  • Frist
    9. Januar 2026
  • Ein:e Follower:in
Lennart Schaffert
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung …
An Villach Details
Von
Lennart Schaffert
Betreff
Ressenig Betriebserweiterung [#4190]
Datum
12. Dezember 2025 13:54
An
Villach
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Mit Amtsvortrag vom 26.8 2019 beschloss der Gemeinderat einen Grundverkauf der Stadt Villach an die Ressenig Vermietungs GmbH betreffend der Grundstücke 1197, 1194/3, 1191/5 und ein Trennstück von 1189, alle in der KG St. Martin. Als aufschiebende Bedingung ist sowohl die Umwidmung der Grundstücke als auch die Bau- und Betriebsanlagenbewilligung bis 31.12.2024 genannt. Fragen: - Ist der gegenständliche Kaufvertrag zwischen der Stadt Villach und Ressenig Vermietungs GmbH noch aufrecht? - Wurde seit dem Beschluss des Kaufvertrags dieser geändert? - Ist ein Verfahren zur Umwidmung aller gegenständlichen Grundstücke zur Zeit aktiv (bzw. anhängig und in Bearbeitung)? - Ist ein Verfahren zur Bau- und Betriebsstättengenehmigung zur Zeit aktiv (bzw. anhängig und in Bearbeitung)?
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Lennart Schaffert Anfragenr: 4190 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4190/ Postanschrift Lennart Schaffert << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Lennart Schaffert
Villach
Sehr geehrter Herr Schaffert, wir haben Ihren Antrag auf Zugang zur Information zum oa. Betreff am 12. Dezember …
Von
Villach
Betreff
Ressenig Betriebserweiterung [#4190] - M3R-IFG-2025/15
Datum
23. Dezember 2025 10:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schaffert, wir haben Ihren Antrag auf Zugang zur Information zum oa. Betreff am 12. Dezember 2025 erhalten. Gerne teilen wir zu Ihrer Anfrage betreffend die Grundstücke 1197, 1194/3, 1191/5 und ein Trennstück von 1189, alle in der KG St. Martin mit wie folgt: - Ist der gegenständliche Kaufvertrag zwischen der Stadt Villach und Ressenig Vermietungs GmbH noch aufrecht? Die Stadt Villach ist Eigentümerin der Liegenschaften, bis dato erfolgte kein Verkauf der genannten Liegenschaften. - Wurde seit dem Beschluss des Kaufvertrags dieser geändert? Es wurde bis dato kein Kaufvertrag abgeschlossen. - Ist ein Verfahren zur Umwidmung aller gegenständlichen Grundstücke zur Zeit aktiv (bzw. anhängig und in Bearbeitung)? Ja, ein Verfahren zur Abänderung des Flächenwidmungsplanes für die oa. Grundstücke ist anhängig. - Ist ein Verfahren zur Bau- und Betriebsstättengenehmigung zur Zeit aktiv (bzw. anhängig und in Bearbeitung)? Nein, es sind betreffend die oa. Grundstücke derzeit keine solchen Verfahren anhängig. Bitte beachten Sie, dass Sie für eine etwaige Weiterverwendung der Information rechtlich selbst verantwortlich sind. Beste Grüße,
Lennart Schaffert
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für ihre Antwort. Allein die erste gestellte Frage ist für mich nicht eindeut…
An Villach Details
Von
Lennart Schaffert
Betreff
AW: Ressenig Betriebserweiterung [#4190] - M3R-IFG-2025/15 [#4190]
Datum
13. Januar 2026 15:04
An
Villach
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für ihre Antwort. Allein die erste gestellte Frage ist für mich nicht eindeutig entschlüsselbar, weshalb ich noch einmal die Frage präzisiere, um etwaige Missverständnisse meinerseits auszuschließen. "- Ist der gegenständliche Kaufvertrag zwischen der Stadt Villach und Ressenig Vermietungs GmbH noch aufrecht?" Wie im ursprünglichen Anschrieben erwähnt, beinhaltet(e) der genannte Vertrag die aufschiebende Bedingung, dass sowohl die Umwidmung der Grundstücke als auch die Bau- und Betriebsanlagenbewilligung bis 31.12.2024 zu erfolgen hat. Diese aufschiebende Bedingung wurde nicht bis zum genannten Stichtag erfüllt. - Ist in der Folge der Nichterfüllung der aufschiebenden Bedingungen im genannten Kaufvertrag oder anderer Gründe, eine der Parteien vom Vertrag zurückgetreten? Die zuerst gestellte Frage, ob der Kaufvertrag noch aufrecht sei, kann aus meiner Sicht ebenso wie die nun nachgestellte, mit Ja oder Nein beantwortet werden. Bitte erläutern Sie, wenn Sie anderer Auffassung sind. Vielen Dank im Vorraus für die Erläuterungen und Beantwortung der Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Lennart Schaffert
Villach
Sehr geehrter Herr Schaffert, der genannte Kaufvertrag ist bis dato nicht zustande gekommen, daher gibt/gab es a…
Von
Villach
Betreff
AW: [Signatur fehlerhaft] AW: Ressenig Betriebserweiterung [#4190] - M3R-IFG-2025/15 [#4190]
Datum
13. Januar 2026 16:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schaffert, der genannte Kaufvertrag ist bis dato nicht zustande gekommen, daher gibt/gab es auch keinen Rücktritt. Insofern sind die gestellten Fragen zu beantworten wie folgt (kursiv): - Ist der gegenständliche Kaufvertrag zwischen der Stadt Villach und Ressenig Vermietungs GmbH noch aufrecht?" Nein, und er war auch nie aufrecht. - Ist in der Folge der Nichterfüllung der aufschiebenden Bedingungen im genannten Kaufvertrag oder anderer Gründe, eine der Parteien vom Vertrag zurückgetreten? Nein, es ist kein Kaufvertrag zustande gekommen, somit gab es keine Bedingung die hätte erfüllt werden können und folglich auch keinen Rücktritt. Bitte beachten Sie, dass Sie für eine etwaige Weiterverwendung der Information rechtlich selbst verantwortlich sind. Freundliche Grüße,
Lennart Schaffert
Sehr geehrt<< Anrede >> der Kaufvertrag wurde wie beschrieben am 26.8 2019 vom Villacher Gemeinderat beschlossen.…
An Villach Details
Von
Lennart Schaffert
Betreff
AW: [Signatur fehlerhaft] AW: Ressenig Betriebserweiterung [#4190] - M3R-IFG-2025/15 [#4190]
Datum
26. Januar 2026 13:44
An
Villach
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> der Kaufvertrag wurde wie beschrieben am 26.8 2019 vom Villacher Gemeinderat beschlossen. Wieso ist entgegen dieses Beschlusses kein Kaufvertrag zustande gekommen? Mit freundlichen Grüßen Lennart Schaffert Anfragenr: 4190 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4190/ Postanschrift Lennart Schaffert << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Villach
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Villach
Betreff
Betreff versteckt
Datum
26. Januar 2026 13:44
Status

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.