Rodungen

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

ein aktueller Leserbrief in der Lokalpresse (Tips Steyr, Mike Stein, Februar 2026) hat meine Aufmerksamkeit auf die massiven Rodungsarbeiten im Bereich der Leite entlang der Unterhimmelstraße gelenkt.

Da diese Flächen im Geltungsbereich der Verordnung der oö. Landesregierung, mit der das Gebiet „Unterhimmel“ in der Stadtgemeinde Steyr als Landschaftsschutzgebiet festgestellt wird (LGBl. Nr. 61/2007) liegen, ersuche ich um Auskunft zu folgenden Punkten:

Liegt für diese über die Einzelstammentnahme hinausgehenden Maßnahmen ein rechtskräftiger Bescheid gemäß § 2 Z 1 der genannten Verordnung vor?

Wie lautet die offizielle Begründung für die Genehmigung dieses Eingriffs (insbesondere im Hinblick auf die Abgrenzung zwischen notwendiger Verkehrssicherungspflicht und betrieblichen Interessen der Museumsbahn)?

Wer ist der Bescheidadressat bzw. wer hat das Vorhaben beantragt?

Ich ersuche um Übermittlung der entsprechenden Informationen zur Klärung der Rechtslage.

Warte auf Antwort

  • Datum
    13. Februar 2026
  • Frist
    13. März 2026
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung fo…
An Steyr, Oberösterreich Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Rodungen [#4451]
Datum
13. Februar 2026 14:00
An
Steyr, Oberösterreich
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
ein aktueller Leserbrief in der Lokalpresse (Tips Steyr, Mike Stein, Februar 2026) hat meine Aufmerksamkeit auf die massiven Rodungsarbeiten im Bereich der Leite entlang der Unterhimmelstraße gelenkt. Da diese Flächen im Geltungsbereich der Verordnung der oö. Landesregierung, mit der das Gebiet „Unterhimmel“ in der Stadtgemeinde Steyr als Landschaftsschutzgebiet festgestellt wird (LGBl. Nr. 61/2007) liegen, ersuche ich um Auskunft zu folgenden Punkten: Liegt für diese über die Einzelstammentnahme hinausgehenden Maßnahmen ein rechtskräftiger Bescheid gemäß § 2 Z 1 der genannten Verordnung vor? Wie lautet die offizielle Begründung für die Genehmigung dieses Eingriffs (insbesondere im Hinblick auf die Abgrenzung zwischen notwendiger Verkehrssicherungspflicht und betrieblichen Interessen der Museumsbahn)? Wer ist der Bescheidadressat bzw. wer hat das Vorhaben beantragt? Ich ersuche um Übermittlung der entsprechenden Informationen zur Klärung der Rechtslage.
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 4451 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4451/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in