Guten Tag!
Da es im Bereich der Steyrtalbahn zwischen Lokalbahnhof und Brücke Steinbruchweg immer wieder zu umstürzenden Bäume und dadurch zu einer Gefährdung für Leib und Leben von Personen entlang der Bahnstrecke und des Steinbruchweges kam, sah sich die Österreichische Gesellschaft für Eisenbahngeschichte (ÖGEG) gezwungen, Bäume oberhalb des Gleiskörpers zu fällen.
Die betroffenen Flächen befinden sich zum Großteil in Besitz der ÖGEG und zu einem kleinen Teil in Besitz der Stadt Steyr. Da sich die ÖGEG zu dieser Tätigkeit außerstande sah, wurde zur Durchführung der Arbeiten Kontakt mit der Stadt aufgenommen und man einigte sich darauf, dass die Kommunalbetriebe Steyr die Fällungen im Auftrag der FA für Kulturangelegenheiten des Magistrates Steyr durchführen werden. Geplant wurde die Sicherung der Bahntrasse in einem Bereich von einer Baumlänge nach oben hin. Da der Eingriff gem. § 2 Z. 15 und 18 der Verordnung „Unterhimmler Au“, LGBl. Nr. 13/2018 als gestatteter Eingriff angesehen wurde, erging keine Meldung an die zuständige Behörde. Auch waren bei der Begehung im November 2025 zunächst nur Einzelstammentnahmen geplant, obwohl sehr viele Bäume betroffen waren, sodass auch Z. 9 nicht zur Anwendung gelangte.
Grundsätzlich ist anzumerken, dass sich die Arbeiten aufgrund folgender Punkte als sehr schwierig darstellten:
1. Aufgrund der mangelnden Zufahrtsmöglichkeit konnte eine Forstwinde nur eingeschränkt zum Einsatz kommen.
2. Als technisches Hilfsmittel war deshalb ein Bagger mit Greifarm im Einsatz, der auf dem Gleiskörper zur Aufstellung kam, allerdings mit sehr eingeschränkter Reichweite; der notwendige Abtransport erfolgte zum Großteil über einen alten Schienenkran der Eisenbahn.
3. Starke Hangneigung
4. Um den Gleiskörper nicht zu beschädigen, mussten die schadhaften Bäume quer zum Hang geschlägert werden. Aufgrund nicht vorhandener technischer Hilfsmittel mussten die Fällungen mittels Fällkeil durchgeführt werden. Dadurch bestand große Gefahr, dass sich die gefällten Bäume an den kleineren gesunden Bäumen „aufhängen“ und die Gefährlichkeit der Arbeiten nochmals erhöht wird.
5. Um diese schwierigen Arbeiten durchführen zu können, ist hinsichtlich Arbeitssicherheit der Arbeitsraum entsprechend freizuhalten. Bei Fällungen kann es immer wieder zu unvorhersehbaren Ereignissen kommen, sodass für den Forstarbeiter immer eine sichere Fluchtmöglichkeit gegeben sein muss.
6. Aufgrund Pkt. 4 und 5 kam es zum gegenwärtigen Erscheinungsbild der Böschung, da auch gesunde, kleinere Bäume und Sträucher entnommen werden mussten. Ansonsten wären diese auch durch den Fallbereich der großen Bäume geschädigt worden.
Es wird vorgeschlagen, dass im Zuge einer gemeinsamen Begehung im Herbst die aufgehende Naturverjüngung analysiert wird und allfällige notwendige Aufforstungsmaßnahmen besprochen werden.
Um derartige Vorkommnisse zu vermeiden, wird künftig jede Baumentnahme im Naturschutzgebiet ausschließlich nach Rücksprache mit dem Land OÖ, Abteilung Naturschutz durchgeführt.
Mit freundlichen Grüßen