Rodungen

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

ein aktueller Leserbrief in der Lokalpresse (Tips Steyr, Mike Stein, Februar 2026) hat meine Aufmerksamkeit auf die massiven Rodungsarbeiten im Bereich der Leite entlang der Unterhimmelstraße gelenkt.

Da diese Flächen im Geltungsbereich der Verordnung der oö. Landesregierung, mit der das Gebiet „Unterhimmel“ in der Stadtgemeinde Steyr als Landschaftsschutzgebiet festgestellt wird (LGBl. Nr. 61/2007) liegen, ersuche ich um Auskunft zu folgenden Punkten:

Liegt für diese über die Einzelstammentnahme hinausgehenden Maßnahmen ein rechtskräftiger Bescheid gemäß § 2 Z 1 der genannten Verordnung vor?

Wie lautet die offizielle Begründung für die Genehmigung dieses Eingriffs (insbesondere im Hinblick auf die Abgrenzung zwischen notwendiger Verkehrssicherungspflicht und betrieblichen Interessen der Museumsbahn)?

Wer ist der Bescheidadressat bzw. wer hat das Vorhaben beantragt?

Ich ersuche um Übermittlung der entsprechenden Informationen zur Klärung der Rechtslage.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Februar 2026
  • Frist
    13. März 2026
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung fo…
An Steyr, Oberösterreich Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Rodungen [#4451]
Datum
13. Februar 2026 14:00
An
Steyr, Oberösterreich
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
ein aktueller Leserbrief in der Lokalpresse (Tips Steyr, Mike Stein, Februar 2026) hat meine Aufmerksamkeit auf die massiven Rodungsarbeiten im Bereich der Leite entlang der Unterhimmelstraße gelenkt. Da diese Flächen im Geltungsbereich der Verordnung der oö. Landesregierung, mit der das Gebiet „Unterhimmel“ in der Stadtgemeinde Steyr als Landschaftsschutzgebiet festgestellt wird (LGBl. Nr. 61/2007) liegen, ersuche ich um Auskunft zu folgenden Punkten: Liegt für diese über die Einzelstammentnahme hinausgehenden Maßnahmen ein rechtskräftiger Bescheid gemäß § 2 Z 1 der genannten Verordnung vor? Wie lautet die offizielle Begründung für die Genehmigung dieses Eingriffs (insbesondere im Hinblick auf die Abgrenzung zwischen notwendiger Verkehrssicherungspflicht und betrieblichen Interessen der Museumsbahn)? Wer ist der Bescheidadressat bzw. wer hat das Vorhaben beantragt? Ich ersuche um Übermittlung der entsprechenden Informationen zur Klärung der Rechtslage.
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 4451 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4451/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Steyr, Oberösterreich
WG: IFG-Anfrage wegen Schlägerung in der Unterhimmler Au Sehr [geschwärzt]! Ihre Fragen wurden untenstehend (rot…
Von
Steyr, Oberösterreich
Betreff
WG: IFG-Anfrage wegen Schlägerung in der Unterhimmler Au
Datum
12. März 2026 13:39
Status
Warte auf Antwort
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315 Bytes
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842 Bytes
smime.p7s
2,7 KB


Sehr [geschwärzt]! Ihre Fragen wurden untenstehend (rot) beantwortet. Der dazugehörige Gemeinderatsbeschluss wird als Anhang gesendet. [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ________________________________ [geschwärzt] | [geschwärzt] [geschwärzt] / [geschwärzt] [geschwärzt] | [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] / [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> | [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [[geschwärzt]] [geschwärzt] [[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt] ________________________________ [geschwärzt] | [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] | [geschwärzt], [geschwärzt] 1 ---Ursprüngliche Nachricht----- Von: [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]<[geschwärzt]>> Gesendet: Freitag, 13. Februar 2026 14:01 An: [geschwärzt]<[geschwärzt]> Betreff: Rodungen [#4451] Sehr [geschwärzt], hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information: ein aktueller Leserbrief in der Lokalpresse (Tips Steyr, Mike Stein, Februar 2026) hat meine Aufmerksamkeit auf die massiven Rodungsarbeiten im Bereich der Leite entlang der Unterhimmelstraße gelenkt. Da diese Flächen im Geltungsbereich der Verordnung der oö. Landesregierung, mit der das Gebiet „Unterhimmel“ in der Stadtgemeinde Steyr als Landschaftsschutzgebiet festgestellt wird (LGBl. Nr. 61/2007) liegen, ersuche ich um Auskunft zu folgenden Punkten: Das ggstl. Vorhaben wurde nicht im Landschaftsschutzgebiet, sondern im Naturschutzgebiet Unterhimmler Au getätigt. Liegt für diese über die Einzelstammentnahme hinausgehenden Maßnahmen ein rechtskräftiger Bescheid gemäß § 2 Z 1 der genannten Verordnung vor? Nein Wie lautet die offizielle Begründung für die Genehmigung dieses Eingriffs (insbesondere im Hinblick auf die Abgrenzung zwischen notwendiger Verkehrssicherungspflicht und betrieblichen Interessen der Museumsbahn)? GR Beschluss v. 11. Dezember 2025 (sh. Beilage). Als Rechtsgrundlage wurde § 2 Abs. 17 in der ursprünglichen Fassung der Verordnung Unterhimmler Au LGBl. Nr. 61/2005 angeführt, obwohl in der aktuell geltenden Fassung § 2 Abs. 18. LGBl. 13/2018 einschlägig wäre. Wer ist der Bescheidadressat bzw. wer hat das Vorhaben beantragt? Da kein Bescheid erlassen wurde, gibt es weder einen Bescheidadressat noch einen zugehörigen Antrag. Seitens der Österr. Gesellschaft für Eisenbahngeschichte wurde die Stadt zur Durchführung der Areiten gebeten, die daraufhin beiliegenden Gemeinderatsbeschluss gefasst hat. Ich ersuche um Übermittlung der entsprechenden Informationen zur Klärung der Rechtslage. Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt]
Anfragesteller/in
AW: WG: IFG-Anfrage wegen Schlägerung in der Unterhimmler Au [#4451] Guten Tag, ich danke Ihnen für die Beantwort…
An Steyr, Oberösterreich Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: WG: IFG-Anfrage wegen Schlägerung in der Unterhimmler Au [#4451]
Datum
12. März 2026 15:59
An
Steyr, Oberösterreich
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich danke Ihnen für die Beantwortung meiner Fragen sowie für die Übermittlung der Unterlagen. Dass für Maßnahmen, die unter die Ausnahmebestimmung des § 2 Abs. 18 der aktuell geltenden Verordnung (LGBl. Nr. 13/2018) fallen, kein gesonderter naturschutzbehördlicher Bescheid erforderlich ist, nehme ich zur Kenntnis. Allerdings knüpft die Verordnung diese Ausnahme an den konkreten Zweck der "Sicherung der Steyrtalbahn". Das entbindet die Ausführenden nicht vom Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (Wahl des gelindesten Mittels) bei Eingriffen in einem streng geschützten Naturschutzgebiet. Da das Ausmaß der Rodungen massiv war und weit über eine punktuelle Gefahrenbeseitigung hinauszugehen scheint, ergeben sich hierzu folgende Nachfragen: Sachverständigenprüfung: Wurde im Vorfeld der Schlägerungsarbeiten durch einen Amtssachverständigen für Naturschutz oder Forsttechnik objektiv befundet und dokumentiert, welche spezifischen Bäume oder Bestände zwingend aus Sicherheitsgründen weichen mussten? Grenzen der Ausnahmebestimmung: Wie wurde seitens der Stadt (als ausführendes Organ) sichergestellt, dass die Arbeiten nicht über das für die bloße „Sicherung der Bahn“ zwingend notwendige Ausmaß hinausgingen? Gibt es dazu eine Dokumentation oder Begehungsprotokolle? Wurden im Zuge der Planung schonendere Alternativen (z. B. Baumpflege, Einzelstammentnahmen) zur flächigen Rodung geprüft? Auch wenn eine pauschale Ausnahmebestimmung zur Anwendung kommt, entfällt dadurch nicht die Pflicht der Ausführenden, nachweisbar das gelindeste Mittel zur Gefahrenabwehr zu wählen. Ich ersuche daher höflich um Auskunft, wie diese fachliche Notwendigkeit in diesem konkreten Ausmaß im Vorfeld geprüft und dokumentiert wurde. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 4451 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4451/
Steyr, Oberösterreich
WG: WG: IFG-Anfrage wegen Schlägerung in der Unterhimmler Au [#4451] Guten Tag! Da es im Bereich der Steyrtalbahn …
Von
Steyr, Oberösterreich
Betreff
WG: WG: IFG-Anfrage wegen Schlägerung in der Unterhimmler Au [#4451]
Datum
9. April 2026 14:52
Status
Anfrage abgeschlossen
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Guten Tag! Da es im Bereich der Steyrtalbahn zwischen Lokalbahnhof und Brücke Steinbruchweg immer wieder zu umstürzenden Bäume und dadurch zu einer Gefährdung für Leib und Leben von Personen entlang der Bahnstrecke und des Steinbruchweges kam, sah sich die Österreichische Gesellschaft für Eisenbahngeschichte (ÖGEG) gezwungen, Bäume oberhalb des Gleiskörpers zu fällen. Die betroffenen Flächen befinden sich zum Großteil in Besitz der ÖGEG und zu einem kleinen Teil in Besitz der Stadt Steyr. Da sich die ÖGEG zu dieser Tätigkeit außerstande sah, wurde zur Durchführung der Arbeiten Kontakt mit der Stadt aufgenommen und man einigte sich darauf, dass die Kommunalbetriebe Steyr die Fällungen im Auftrag der FA für Kulturangelegenheiten des Magistrates Steyr durchführen werden. Geplant wurde die Sicherung der Bahntrasse in einem Bereich von einer Baumlänge nach oben hin. Da der Eingriff gem. § 2 Z. 15 und 18 der Verordnung „Unterhimmler Au“, LGBl. Nr. 13/2018 als gestatteter Eingriff angesehen wurde, erging keine Meldung an die zuständige Behörde. Auch waren bei der Begehung im November 2025 zunächst nur Einzelstammentnahmen geplant, obwohl sehr viele Bäume betroffen waren, sodass auch Z. 9 nicht zur Anwendung gelangte. Grundsätzlich ist anzumerken, dass sich die Arbeiten aufgrund folgender Punkte als sehr schwierig darstellten: 1. Aufgrund der mangelnden Zufahrtsmöglichkeit konnte eine Forstwinde nur eingeschränkt zum Einsatz kommen. 2. Als technisches Hilfsmittel war deshalb ein Bagger mit Greifarm im Einsatz, der auf dem Gleiskörper zur Aufstellung kam, allerdings mit sehr eingeschränkter Reichweite; der notwendige Abtransport erfolgte zum Großteil über einen alten Schienenkran der Eisenbahn. 3. Starke Hangneigung 4. Um den Gleiskörper nicht zu beschädigen, mussten die schadhaften Bäume quer zum Hang geschlägert werden. Aufgrund nicht vorhandener technischer Hilfsmittel mussten die Fällungen mittels Fällkeil durchgeführt werden. Dadurch bestand große Gefahr, dass sich die gefällten Bäume an den kleineren gesunden Bäumen „aufhängen“ und die Gefährlichkeit der Arbeiten nochmals erhöht wird. 5. Um diese schwierigen Arbeiten durchführen zu können, ist hinsichtlich Arbeitssicherheit der Arbeitsraum entsprechend freizuhalten. Bei Fällungen kann es immer wieder zu unvorhersehbaren Ereignissen kommen, sodass für den Forstarbeiter immer eine sichere Fluchtmöglichkeit gegeben sein muss. 6. Aufgrund Pkt. 4 und 5 kam es zum gegenwärtigen Erscheinungsbild der Böschung, da auch gesunde, kleinere Bäume und Sträucher entnommen werden mussten. Ansonsten wären diese auch durch den Fallbereich der großen Bäume geschädigt worden. Es wird vorgeschlagen, dass im Zuge einer gemeinsamen Begehung im Herbst die aufgehende Naturverjüngung analysiert wird und allfällige notwendige Aufforstungsmaßnahmen besprochen werden. Um derartige Vorkommnisse zu vermeiden, wird künftig jede Baumentnahme im Naturschutzgebiet ausschließlich nach Rücksprache mit dem Land OÖ, Abteilung Naturschutz durchgeführt. Mit freundlichen Grüßen