Ruhestörung Schweizer Garten, Nähe Rudolf-Steiner-Denkmal, Freitag 2. August 2024, SJW

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Die im Betreff genannte Veranstaltung der Sozialistischen Jugend Wien wurde auf welcher Rechtsgrundlage und aus welchen Gründen genehmigt? Die MA 36 hat kein Ansuchen un d in Folge auch keine Genehmigung erteilt sowie mich im Anschluss auf Ihre Behörde verwiesen.

Wie wurden die Interessen der Anrainer berücksichtigt? Ist der Behörde bewußt, dass sich auf der Arsenalstraße kein Güterbahnhof mehr befindet, sondern hunderte Wohnungen mit Anrainern?

Für welchen Zeitraum wurde diese "Veranstaltung", die zugleich eine erhebliche Ruhestörung für die zahlreichen Anrainer darstellte, genehmigt?

Welche Auflagen wurden erteilt?

Welcher Lautstärkepegel wurde genehmigt?

Laut Auskunft soll die Veranstaltung bis 24:00 genehmigt worden sein, was waren die Gründe hierfür? Wieviele andere Veranstaltungen im Schweizergarten wurden in den letzten drei Jahren bis 24:00 genehmigt?

Ich ersuche abschließend um Übermittlung einer Kopie der Genehmigung.

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    12. August 2024
  • Frist
    7. Oktober 2024
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Landespolizeidirektion Wien Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Ruhestörung Schweizer Garten, Nähe Rudolf-Steiner-Denkmal, Freitag 2. August 2024, SJW [#3183]
Datum
12. August 2024 14:32
An
Landespolizeidirektion Wien
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Die im Betreff genannte Veranstaltung der Sozialistischen Jugend Wien wurde auf welcher Rechtsgrundlage und aus welchen Gründen genehmigt? Die MA 36 hat kein Ansuchen un d in Folge auch keine Genehmigung erteilt sowie mich im Anschluss auf Ihre Behörde verwiesen. Wie wurden die Interessen der Anrainer berücksichtigt? Ist der Behörde bewußt, dass sich auf der Arsenalstraße kein Güterbahnhof mehr befindet, sondern hunderte Wohnungen mit Anrainern? Für welchen Zeitraum wurde diese "Veranstaltung", die zugleich eine erhebliche Ruhestörung für die zahlreichen Anrainer darstellte, genehmigt? Welche Auflagen wurden erteilt? Welcher Lautstärkepegel wurde genehmigt? Laut Auskunft soll die Veranstaltung bis 24:00 genehmigt worden sein, was waren die Gründe hierfür? Wieviele andere Veranstaltungen im Schweizergarten wurden in den letzten drei Jahren bis 24:00 genehmigt? Ich ersuche abschließend um Übermittlung einer Kopie der Genehmigung.
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 3183 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3183/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Landespolizeidirektion Wien
PAD/24/1668398 Mit freundlichen Grüßen
Von
Landespolizeidirektion Wien
Betreff
PAD/24/1668398
Datum
18. September 2024 13:43
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
1668398-name18-09-2024.pdf
54,2 KB
Mit freundlichen Grüßen