Sanktionen, Versorgung mit Erdgas

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Das Mittragen von Sanktionen gegen Russland wurde offensichtlich beschlossen, BEVOR man die Versorgung der österreichischen Bevölkerung mit Erdgas sichergestellt hat. Frage: nach welchen ökonomischen und wirtschaftlichen Grundsätzen ist man dabei vorgegangen ? Frage 2: Wurden ideologische Grundsätze über Versorgungssicherheit gestellt ?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Juli 2022
  • Frist
    27. August 2022
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Sanktionen, Versorgung mit Erdgas [#2682]
Datum
2. Juli 2022 13:28
An
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Das Mittragen von Sanktionen gegen Russland wurde offensichtlich beschlossen, BEVOR man die Versorgung der österreichischen Bevölkerung mit Erdgas sichergestellt hat. Frage: nach welchen ökonomischen und wirtschaftlichen Grundsätzen ist man dabei vorgegangen ? Frage 2: Wurden ideologische Grundsätze über Versorgungssicherheit gestellt ?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 2682 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/2682/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Sehr geehrtAntragsteller/in bitte beachten Sie die Erledigung im Anhang. Es darf darauf hingewiesen werden, dass…
Von
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Betreff
Anfrage nach dem Auskunftspflichtgesetz zu „Sanktionen, Versorgung mit Erdgas [#2682]“, vom 02.07.2022
Datum
2. August 2022 11:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in bitte beachten Sie die Erledigung im Anhang. Es darf darauf hingewiesen werden, dass in eine Veröffentlichung der, in gegenständlicher Erledigung enthaltenen personenbezogenen Daten nicht eingewilligt und dementsprechend Widerspruch gemäß Art. 21 DSGVO eingelegt wird. Mit freundlichen Grüßen
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in es wird zur Veröffentlichung der Daten zugestimmt. Ich ersuche höflichst um Beantwor…
An Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: Anfrage nach dem Auskunftspflichtgesetz zu „Sanktionen, Versorgung mit Erdgas [#2682]“, vom 02.07.2022 [#2682]
Datum
8. August 2022 07:42
An
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in es wird zur Veröffentlichung der Daten zugestimmt. Ich ersuche höflichst um Beantwortung der Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 2682 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/2682/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>