Sehr geehrter Herr Ladstätter,
vielen Dank für Ihre Anfrage an das Bürger/innenservice des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung. Wir können Ihnen folgende Informationen übermtteln:
1) Wurde für Ihren Zuständigkeitsbereich ein Etappenplan Bundesbauten gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 BGStG nach Anhörung der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation bis zum 31.12.2006 erstellt?
Die Erstellung des Etappenplanes Bundesbauten fällt grundsätzlich nicht in den Zuständigkeitsbereich der einzelnen Ressorts.
Für den Bundesschulbereich wurde unter Anhörung der ÖAR im Jahr 2006 ein Etappenplan erstellt. Er beinhaltete einen von den zuständigen Landesschulräten – nunmehr Bildungsdirektionen erstellten Zeitplan für die Ausarbeitung und Umsetzung der baulichen Barrierefreiheit von rd. 580 Standorten.
2) Wurden Maßnahmen, die im „Etappenplan Bundesbauten“ gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 BGStG zum Abbau baulicher Barrieren für die genutzten Gebäude vorgesehen sind, in Ihrem Zuständigkeitsbereich noch nicht umgesetzt? Wenn ja, welche?
Die Erstellung des Etappenplanes Bundesbauten fällt grundsätzlich nicht in den Zuständigkeitsbereich der einzelnen Ressorts. Im Etappenplan für den Bundesschulbereich sind keine Einzelmaßnahmen beschrieben.
3) Wurde in Ihrem Zuständigkeitsbereich von der Möglichkeit im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes geschaffenen § 8 Abs. 2 Satz 2 BGStG Gebrauch gemacht und ein Teiletappenplan gemäß § 8 Abs. 2 Satz 2 BGStG erstellt?
Ja
4) Wann wurde ein Teiletappenplan gemäß § 8 Abs. 2 Satz 2 BGStG für Ihren Zuständigkeitsbereich erstellt?
Im Zusammenwirken mit den Bildungsdirektionen wurden Etappenpläne für den Bundesschulbereich erstellt und beginnend ab 2006 jährlich aktualisiert.
Für den Bereich Wissenschaft und Forschung wurde ein Teiletappenplan gemäß § 8 Abs. 2 Satz 2 BGStG erstmalig am 22.12.2006 erstellt. Es war zu diesem Zeitpunkt noch keine Kundmachung erforderlich. Im Zuge des Budgetbegleitgesetzes 2011 wurde § 8 Abs. 2 BGStG dahingehend ergänzt, dass eine Veröffentlichung der Teiletappenpläne vorgesehen wurde, die eine Fristverlängerung für die im Teiletappenplan vorgesehenen Maßnahmen bis 31. Dezember 2019 ermöglichte.
5) Wurde der in Ihrem Zuständigkeitsbereich erstellte Teiletappenplan gemäß § 8 Abs. 2 Satz 2 BGStG kundgemacht? Wenn ja, wann wurde der in Ihrem Zuständigkeitsbereich erstellte Teiletappenplan gemäß § 8 Abs. 2 Satz 2 BGStG kundgemacht?
Ja, Teiletappenpläne für den Bundesschulbereich wurden im Dezember 2015 und Dezember 2016 veröffentlicht. Eine Veröffentlichung des Teiletappenplans für den Bereich Wissenschaft und Forschung gemäß § 8 Abs. 2 Satz 2 BGStG erfolgte erstmalig im Dezember 2015. Ein aktualisierte Version wurde zuletzt am 8.5.2019 erstellt und am 19.7.2019 auf der Homepage des BMBWF veröffentlicht.
6) Auf welcher Internetadresse (URL) auf der Homepage Ihres Ressorts ist der erstellte Teiletappenplan gemäß § 8 Abs. 2 Satz 2 BGStG zu finden?
https://bmbwf.gv.at/das-ministerium/bar…
Die letzte Fassung des Etappenplans für die bauliche Umsetzung im Bereich Bundesschulen vom Dezember 2016 ist unter
https://bildung.bmbwf.gv.at/schulen/unt… abrufbar.
7) Wird der Teiletappenplan fristgerecht umgesetzt?
Ja, bei den Amtsgebäuden der Zentralleitung des BMBWF werden die im Etappenplan festgeschriebenen Maßnahmen fristgerecht umgesetzt. Auch die im Teiletappenplan für den Bereich Wissenschaft und Forschung enthaltenen Maßnahmen sind fertiggestellt bzw. werden – im Falle organisatorischer Maßnahmen - laufend umgesetzt.
Eine weitgehend fristgerechte Umsetzung des Etappenplans für die bauliche Umsetzung im Bereich Bundesschulen ist vorgesehen. An einzelnen Standorten, die derzeit noch in der Bauphase einer umfangreichen Sanierung/Erweiterung sind, oder eine solche vorgesehen ist, kann es zu Verzögerungen kommen. Ein barrierefreies Angebot der öffentlichen Leistung wird durch organisatorische Maßnahmen gewährleistet.
Mit freundlichen Grüßen