Schau- und Informationstafeln Ulli Sima

Anfrage an: Wien
Verwendetes Gesetz: Wiener Auskunftspflichtsgesetz

1. Wie viele Schau- bzw. Informationstafeln gibt es in Wien, auf der Ulli Sima in ihrer Funktion als Stadträtin abgebildet ist?

2. Wo befinden sich diese Schau- bzw. Informationstafeln? - Bitte um Auflistung der genauen Standorte

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    27. Oktober 2017
  • Frist
    22. Dezember 2017
  • 0 Follower:innen
David Lehner
Sehr geehrte Damen und Herren, Hiermit beantrage ich gem §§ 2,3 Wiener Auskunftspflichtgesetz die Erteilung folg…
An Wien Details
Von
David Lehner
Betreff
Schau- und Informationstafeln Ulli Sima [#855]
Datum
27. Oktober 2017 11:03
An
Wien
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, Hiermit beantrage ich gem §§ 2,3 Wiener Auskunftspflichtgesetz die Erteilung folgender Auskunft:
1. Wie viele Schau- bzw. Informationstafeln gibt es in Wien, auf der Ulli Sima in ihrer Funktion als Stadträtin abgebildet ist? 2. Wo befinden sich diese Schau- bzw. Informationstafeln? - Bitte um Auflistung der genauen Standorte
Sollte keine oder nur teilweise Antwort gewährt werden, beantrage ich hiermit die Ausstellung eines Bescheids nach § 3 Wiener Auskunftspflichtgesetz. David Lehner <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen David Lehner
GZ 919116-2017-3 Beiliegend finden Sie Informationen zu Ihrem Anliegen. Mit freundlichen Grüßen
Von
Wien
Betreff
GZ 919116-2017-3
Datum
27. Oktober 2017 15:50
Status
Warte auf Antwort
382,0 KB
Beiliegend finden Sie Informationen zu Ihrem Anliegen. Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Lehner! Bezugnehmend auf ihre Anfrage vom 27. Oktober 2017 darf ich Sie darüber informieren, d…
Von
Wien
Betreff
Schau- und Informationstafeln Ulli Sima [#855]
Datum
30. November 2017 12:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Lehner! Bezugnehmend auf ihre Anfrage vom 27. Oktober 2017 darf ich Sie darüber informieren, dass Ihre Fragen nicht beantwortet werden können, da die abgefragten Informationen nicht vorliegen und Ihre Fragen auch nicht gemäß dem Wiener Auskunftspflichtgesetz zu beantworten sind. Gemäß § 1 Absatz 1 des Wiener Auskunftspflichtgesetzes haben die Organe des Landes und der Gemeinde Wien sowie der durch Landesgesetz geregelten Selbstverwaltung über Angelegenheiten ihres Wirkungsbereiches Auskunft zu erteilen, soweit eine gesetzliche Verschwiegenheitspflicht dem nicht entgegensteht. Somit sind Auskunftsersuchen betreffend der Angelegenheiten eines Wirkungsbereiches von Gemeinde- oder Landesorgane, wie beispielsweise Anfragen betreffend die Versorgung der Stadt Wien mit Trinkwasser nach dem Wiener Auskunftspflichtgesetz zu beantworten. Die Gestaltung von Informations- und Schautafeln liegt im Verantwortungsbereich der einzelnen Magistratsdienststellen und nicht jener Organe, die vom Auskunftspflichtgesetz erfasst sind. Ihre Fragen sind daher nicht gemäß dem Wiener Auskunftspflichtgesetz zu beantworten. Mit freundlichen Grüßen
David Lehner
Sehr geehrt<< Anrede >> bezugnehmend auf meine Anfrage vom 27. Oktober 2017 möchte ich Sie höflich da…
An Wien Details
Von
David Lehner
Betreff
AW: Schau- und Informationstafeln Ulli Sima [#855]
Datum
12. Dezember 2017 15:01
An
Wien
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> bezugnehmend auf meine Anfrage vom 27. Oktober 2017 möchte ich Sie höflich darauf hinweisen, dass Sie mir noch keinen Bescheid ausgestellt haben. Ich beantrage daher nochmals die Ausstellung eines Bescheides nach § 3 Wiener Auskunftspflichtgesetz. Mit freundlichen Grüßen, David Lehner Anfragenr: 855 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift David Lehner
GZ 1050980-2017-3 Beiliegend finden Sie Informationen zu Ihrem Anliegen. Mit freundlichen Grüßen
Von
Wien
Betreff
GZ 1050980-2017-3
Datum
13. Dezember 2017 12:31
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
1050980_17.pdf
373,3 KB
Beiliegend finden Sie Informationen zu Ihrem Anliegen. Mit freundlichen Grüßen
921374/17/2 Sehr geehrter Herr Lehner! Zu Ihrer neuerlichen Anfrage kann ich Ihnen mitteilen, dass ich bereits am…
Von
Wien
Betreff
AW: Schau- und Informationstafeln Ulli Sima [#855]
Datum
22. Dezember 2017 12:29
Status
Warte auf Antwort
921374/17/2 Sehr geehrter Herr Lehner! Zu Ihrer neuerlichen Anfrage kann ich Ihnen mitteilen, dass ich bereits am 30. November 2017 geantwortet habe. Ich füge Ihnen die Antwort unten nochmals an. Ich wiederhole daher, dass Ihre Anfrage (wie unten erwähnt) nicht gemäß Auskunftspflichtgesetz zu beantworten ist. Wenn eine Gesetz folglich nicht berührt ist, kann auf dessen Basis auch keine Bescheid erstellt werden. Mfg G. Schmalzer Von: Schmalzer Günther Gesendet: Donnerstag, 30. November 2017 12:36 An: <<E-Mail-Adresse>> Betreff: Schau- und Informationstafeln Ulli Sima [#855] Sehr geehrter Herr Lehner! Bezugnehmend auf ihre Anfrage vom 27. Oktober 2017 darf ich Sie darüber informieren, dass Ihre Fragen nicht beantwortet werden können, da die abgefragten Informationen nicht vorliegen und Ihre Fragen auch nicht gemäß dem Wiener Auskunftspflichtgesetz zu beantworten sind. Gemäß § 1 Absatz 1 des Wiener Auskunftspflichtgesetzes haben die Organe des Landes und der Gemeinde Wien sowie der durch Landesgesetz geregelten Selbstverwaltung über Angelegenheiten ihres Wirkungsbereiches Auskunft zu erteilen, soweit eine gesetzliche Verschwiegenheitspflicht dem nicht entgegensteht. Somit sind Auskunftsersuchen betreffend der Angelegenheiten eines Wirkungsbereiches von Gemeinde- oder Landesorgane, wie beispielsweise Anfragen betreffend die Versorgung der Stadt Wien mit Trinkwasser nach dem Wiener Auskunftspflichtgesetz zu beantworten. Die Gestaltung von Informations- und Schautafeln liegt im Verantwortungsbereich der einzelnen Magistratsdienststellen und nicht jener Organe, die vom Auskunftspflichtgesetz erfasst sind. Ihre Fragen sind daher nicht gemäß dem Wiener Auskunftspflichtgesetz zu beantworten. Mit freundlichen Grüßen
David Lehner
Sehr geehrt<< Anrede >> die Verfahrensvorschriften des Wiener Auskunftspflichtsgesetz treffen unabhän…
An Wien Details
Von
David Lehner
Betreff
AW: AW: Schau- und Informationstafeln Ulli Sima [#855]
Datum
17. Januar 2018 12:11
An
Wien
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> die Verfahrensvorschriften des Wiener Auskunftspflichtsgesetz treffen unabhängig von der Art der angefragten Information zu.  Gleichzeitig weise ich darauf hin, dass die Magistratsdienststellen interne Organisationseinheiten der Stadt Wien sind und die interne Aufteilung von Verantwortungsbereichen keinen Einfluss auf die Auskunftspflicht hat. Ich bestehe daher auf die Ausstellung eines Bescheides. Die gesetzlichen Fristen für die Bescheidausstellung gelten ab meinem ursprünglichen Bescheidantrag vom 27.10.2017. Freundliche Grüße, David Lehner Anfragenr: 855 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift David Lehner
GZ 54852-2018-3 Beiliegend finden Sie Informationen zu Ihrem Anliegen. Mit freundlichen Grüßen
Von
Wien
Betreff
GZ 54852-2018-3
Datum
18. Januar 2018 13:24
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
54852_18.pdf
388,2 KB
Beiliegend finden Sie Informationen zu Ihrem Anliegen. Mit freundlichen Grüßen