Schau- und Informationstafeln Ulli Sima
- Anfrage an:
- Wien
- Genutztes Gesetz:
- Wiener Auskunftspflichtsgesetz
- Status dieser Anfrage:
- Anfrage eingeschlafen
- Verweigerungsgrund
- n/a
- Zusammenfassung der Anfrage
1. Wie viele Schau- bzw. Informationstafeln gibt es in Wien, auf der Ulli Sima in ihrer Funktion als Stadträtin abgebildet ist?
2. Wo befinden sich diese Schau- bzw. Informationstafeln? - Bitte um Auflistung der genauen Standorte
- David Lehner
- 27.10.2017
- Wien
- 27.10.2017
- 30.11.2017
- David Lehner
- 12.12.2017
- Wien
- 13.12.2017
- 22.12.2017
- David Lehner
- 17.01.2018
- Wien
- 18.01.2018
Korrespondenz
Von | David Lehner |
Betreff | Schau- und Informationstafeln Ulli Sima [#855] |
Datum | 27. Oktober 2017 11:03:42 |
An | Wien |
Status | Warte auf Antwort |
Sehr geehrte Damen und Herren,
Hiermit beantrage ich gem §§ 2,3 Wiener Auskunftspflichtgesetz die Erteilung folgender Auskunft:
1. Wie viele Schau- bzw. Informationstafeln gibt es in Wien, auf der Ulli Sima in ihrer Funktion als Stadträtin abgebildet ist?
2. Wo befinden sich diese Schau- bzw. Informationstafeln? - Bitte um Auflistung der genauen Standorte
Sollte keine oder nur teilweise Antwort gewährt werden, beantrage ich hiermit die Ausstellung eines Bescheids nach § 3 Wiener Auskunftspflichtgesetz.
David Lehner
<<E-Mail-Adresse>>
--
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.at versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.at/hilfe/fuer-behoerden/
[… Zeige kompletten Anfragetext]
Mit freundlichen Grüßen
David Lehner
- 1 Jahr, 3 Monate her27. Oktober 2017 11:06:05: David Lehner hat eine Nachricht an Wien gesendet.
Von | Wien |
Betreff | GZ 919116-2017-3 |
Datum | 27. Oktober 2017 15:50:46 |
Status | Warte auf Antwort |
Anhänge |
|
Beiliegend finden Sie Informationen zu Ihrem Anliegen.
Mit freundlichen Grüßen
- 1 Jahr, 3 Monate her27. Oktober 2017 15:56:35: E-Mail von Wien erhalten.
- 1 Jahr, 3 Monate her28. Oktober 2017 12:08:09: David Lehner veröffentlichte einen Anhang bei der Anfrage Schau- und Informationstafeln Ulli Sima.
Von | Wien |
Betreff | Schau- und Informationstafeln Ulli Sima [#855] |
Datum | 30. November 2017 12:36:07 |
Status | Warte auf Antwort |
Sehr geehrter Herr Lehner!
Bezugnehmend auf ihre Anfrage vom 27. Oktober 2017 darf ich Sie darüber informieren, dass Ihre Fragen nicht beantwortet werden können, da die abgefragten Informationen nicht vorliegen und Ihre Fragen auch nicht gemäß dem Wiener Auskunftspflichtgesetz zu beantworten sind.
Gemäß § 1 Absatz 1 des Wiener Auskunftspflichtgesetzes haben die Organe des Landes und der Gemeinde Wien sowie der durch Landesgesetz geregelten Selbstverwaltung über Angelegenheiten ihres Wirkungsbereiches Auskunft zu erteilen, soweit eine gesetzliche Verschwiegenheitspflicht dem nicht entgegensteht. Somit sind Auskunftsersuchen betreffend der Angelegenheiten eines Wirkungsbereiches von Gemeinde- oder Landesorgane, wie beispielsweise Anfragen betreffend die Versorgung der Stadt Wien mit Trinkwasser nach dem Wiener Auskunftspflichtgesetz zu beantworten.
Die Gestaltung von Informations- und Schautafeln liegt im Verantwortungsbereich der einzelnen Magistratsdienststellen und nicht jener Organe, die vom Auskunftspflichtgesetz erfasst sind. Ihre Fragen sind daher nicht gemäß dem Wiener Auskunftspflichtgesetz zu beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
- 1 Jahr, 2 Monate her30. November 2017 12:41:37: E-Mail von Wien erhalten.
Von | David Lehner |
Betreff | AW: Schau- und Informationstafeln Ulli Sima [#855] |
Datum | 12. Dezember 2017 15:01:56 |
An | Wien |
Sehr geehrt << Anrede >>
bezugnehmend auf meine Anfrage vom 27. Oktober 2017 möchte ich Sie höflich darauf hinweisen, dass Sie mir noch keinen Bescheid ausgestellt haben. Ich beantrage daher nochmals die Ausstellung eines Bescheides nach § 3 Wiener Auskunftspflichtgesetz.
Mit freundlichen Grüßen,
David Lehner
Anfragenr: 855
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Postanschrift
David Lehner
…
--
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.at versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.at/hilfe/fuer-be...
- 1 Jahr, 2 Monate her12. Dezember 2017 15:02:47: David Lehner hat eine Nachricht an Wien gesendet.
Von | Wien |
Betreff | GZ 1050980-2017-3 |
Datum | 13. Dezember 2017 12:31:15 |
Status | Warte auf Antwort |
Anhänge |
Beiliegend finden Sie Informationen zu Ihrem Anliegen.
Mit freundlichen Grüßen
- 1 Jahr, 2 Monate her13. Dezember 2017 12:35:00: E-Mail von Wien erhalten.
Von | Wien |
Betreff | AW: Schau- und Informationstafeln Ulli Sima [#855] |
Datum | 22. Dezember 2017 12:29:08 |
Status | Warte auf Antwort |
921374/17/2
Sehr geehrter Herr Lehner!
Zu Ihrer neuerlichen Anfrage kann ich Ihnen mitteilen, dass ich bereits am 30. November 2017 geantwortet habe. Ich füge Ihnen die Antwort unten nochmals an. Ich wiederhole daher, dass Ihre Anfrage (wie unten erwähnt) nicht gemäß Auskunftspflichtgesetz zu beantworten ist. Wenn eine Gesetz folglich nicht berührt ist, kann auf dessen Basis auch keine Bescheid erstellt werden.
Mfg
G. Schmalzer
Von: Schmalzer Günther
Gesendet: Donnerstag, 30. November 2017 12:36
An: <<E-Mail-Adresse>>
Betreff: Schau- und Informationstafeln Ulli Sima [#855]
Sehr geehrter Herr Lehner!
Bezugnehmend auf ihre Anfrage vom 27. Oktober 2017 darf ich Sie darüber informieren, dass Ihre Fragen nicht beantwortet werden können, da die abgefragten Informationen nicht vorliegen und Ihre Fragen auch nicht gemäß dem Wiener Auskunftspflichtgesetz zu beantworten sind.
Gemäß § 1 Absatz 1 des Wiener Auskunftspflichtgesetzes haben die Organe des Landes und der Gemeinde Wien sowie der durch Landesgesetz geregelten Selbstverwaltung über Angelegenheiten ihres Wirkungsbereiches Auskunft zu erteilen, soweit eine gesetzliche Verschwiegenheitspflicht dem nicht entgegensteht. Somit sind Auskunftsersuchen betreffend der Angelegenheiten eines Wirkungsbereiches von Gemeinde- oder Landesorgane, wie beispielsweise Anfragen betreffend die Versorgung der Stadt Wien mit Trinkwasser nach dem Wiener Auskunftspflichtgesetz zu beantworten.
Die Gestaltung von Informations- und Schautafeln liegt im Verantwortungsbereich der einzelnen Magistratsdienststellen und nicht jener Organe, die vom Auskunftspflichtgesetz erfasst sind. Ihre Fragen sind daher nicht gemäß dem Wiener Auskunftspflichtgesetz zu beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
- 1 Jahr, 2 Monate her22. Dezember 2017 12:31:16: E-Mail von Wien erhalten.
Von | David Lehner |
Betreff | AW: AW: Schau- und Informationstafeln Ulli Sima [#855] |
Datum | 17. Januar 2018 12:11:14 |
An | Wien |
Sehr geehrt << Anrede >>
die Verfahrensvorschriften des Wiener Auskunftspflichtsgesetz treffen unabhängig von der Art der angefragten Information zu.
Gleichzeitig weise ich darauf hin, dass die Magistratsdienststellen interne Organisationseinheiten der Stadt Wien sind und die interne Aufteilung von Verantwortungsbereichen keinen Einfluss auf die Auskunftspflicht hat.
Ich bestehe daher auf die Ausstellung eines Bescheides.
Die gesetzlichen Fristen für die Bescheidausstellung gelten ab meinem ursprünglichen Bescheidantrag vom 27.10.2017.
Freundliche Grüße,
David Lehner
Anfragenr: 855
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Postanschrift
David Lehner
…
--
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.at versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.at/hilfe/fuer-be...
- 1 Jahr, 1 Monat her17. Januar 2018 12:11:23: David Lehner hat eine Nachricht an Wien gesendet.
Von | Wien |
Betreff | GZ 54852-2018-3 |
Datum | 18. Januar 2018 13:24:53 |
Anhänge |
Beiliegend finden Sie Informationen zu Ihrem Anliegen.
Mit freundlichen Grüßen
- 1 Jahr, 1 Monat her18. Januar 2018 13:25:51: E-Mail von Wien erhalten.
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