Sehr geehrtAntragsteller/in
Nach Prüfung Ihrer neu eingebrachten Fragen ist folgendes festzuhalten:
1. Welche Art von Verträgen wurden mit dem Eigentümer des Schloss Trautmannsdorf bzw. diesem nahestehenden Gesellschaften, Firmen und Personen im Zeitraum von 01.01.2015 bis 31.09.2025 geschlossen?
Auch in dieser verbesserten Anfrage nach dem IFG ist der erste Passus „Welche Art von Verträgen“ zu allgemein verfasst, da er weder den Gegenstand der Verträge, die zuständige Organisationseinheit sowie noch die Form der gewünschten Information erkennen lässt. Auf Grund der Unbestimmtheit der Frage, ist diese nicht zu beantworten.
1. Welche Studien oder Gutachten wurden im Zusammenhang mit dem Schloss Trautmannsdorf im Zeitraum von 01.01.2015 bis 31.09.2025 beauftragt?
Auch bei der Formulierung dieser zweiten Frage liegt ein Bestimmtheitsmangel vor, da kein konkretes Projekt oder Aufgabenbereich genannt ist, und auch nicht erkennbar ist, welche Organisationseinheit der Behörde gemeint ist (Bauamt, Tourismus, Kultur, etc).
Es wird festgehalten, dass eine inhaltliche Prüfung oder Teilbewilligung derzeit bei keiner der beiden Fragen möglich ist, da der Gegenstand der begehrten Informationen nicht ausreichend präzise bezeichnet bzw. ausgeführt wurde. Die Ermittlung aller potenziellen Gutachten im gesamten Zeitraum von zehn Jahren würde einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand im Sinne des § 9 Abs 3 IFG verursachen.
Abschließend wird darauf hingewiesen, dass bei nicht ausreichender Verbesserung bzw. Präzisierung hinsichtlich der Vertragsarten, Themenbereiche und Projekte die beantragten Informationen nicht gewährt werden können.
Mit freundlichen Grüßen,