Sektion Verkehr; Gruppe Luft-Oberste Zivilluftfahrtbehörde als Aufsichtsbehörde für Flugsicherungsorganisationen; Schließung der Flugwetterdienststellen Salzburg und Innsbruck
jetzt doch 4 Teile
Dazu nur eine kurze Darstellung zum besseren Verständnis insbesondere die Sonderverfahren betreffend:
Das System der Fernüberwachung mit Sensoren und Kameras hat nämlich einen gravierenden sicherheitsrelevanten Schwachpunkt: Gerade dann wenn aufgrund kritischer Wetterlagen wie Gewitter, Schneefall, Hagel, Nebel oder Vereisung durch gefrierendem Niederschlag die Informationen für die Piloten, Lotsen und Flughafenbetreiber am wichtigsten sind, ist die Wahrscheinlichkeit der Falsch- und Fehlanzeigen am höchsten.
Wenn also bei einer Kaltfront mit Schneefall und vielleicht auch noch in der Nacht keine brauchbaren METARs erstellt werden können, was passiert dann?
Es gibt drei Möglichkeiten:
- der dezentral erstellte METAR entspricht durch Zufall den tatsächlichen Verhältnissen(Idealfall)
- der dezentral erstellte METAR stellt die Wettersituation schlechter dar als es tatsächlich „schön“ ist: Das Flugzeug darf den Anflug gar nicht beginnen: Holding, Ausweichlandung, Bustransfer
- der dezentral erstellte METAR stellt die Wettersituation besser dar als es tatsächlich „schlecht“ ist: Das Flugzeug darf anfliegen und durchbricht dadurch die „Wetter-Sicherheitsauflagen – Schranke“ im Sonderanflugverfahren. Und das ist dann sehr wohl sicherheitsrelevant. Mit anderen Worten: Der Pilot kommt unerwartet in eine Wettersituation, die nicht zu erwarten war. Und das ist im Inntal oder im Salzburger Becken sicherlich nicht erstrebenswert. Und wenn dann vielleicht noch ein anderes Problem hinzukommt, dann kann es sehr schnell vorbei sein.
Nachdem also ein bestimmender Faktor als Voraussetzung zur Nutzung der Sonderverfahren unzuverlässig ist, müssten diese Verfahren in Innsbruck ab 11.7. und in Salzburg ab1.7.2024 jedenfalls gesperrt werden. Das würde bedeuten: Der Flughafen Innsbruck ist wirtschaftlich tot und der Flughafen Salzburg kämpft ums Überleben.
Um Kenntnisnahme und Antwort wird gebeten
Ergebnis der Anfrage
Wenn es konkret kritisch wird, gibt sich die Behörde bedeckt. Ich gehe davon aus, dass es zu sicherheitsrelevanten Vorfällen kommen wird. Jedenfalls Fakt ist, dass keine Sicherheitsbewertungen vor Ort (Flughafen Innsbruck: Kategorie C Flughafen, Salzburg wird von vielen Airlines auch als Kategorie C Platz bewertet) stattgefunden haben. Die Wahrscheinlichkeit der Falsch- und Fehlanzeigen ist bei widrigen Wetterverhältnissen insbesondere in der Nacht sehr hoch. Auch das modernste Auto fährt bei Schneefall nicht autonom. Die zusätzliche kontinuierliche atmosphärische Erwärmung (Klimawandel) wirkt additiv. Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung in der Luftfahrt musste ich meine Bedenken äußern. Ich gehe jetzt davon aus, dass erst ein gravierender sicherheitsrelevanter Vorfall bzw. ein Flugunfall und die sich daraus ergebenen Untersuchungen sodann meine Fragen und Bedenken beantworten werden. Leider !
Und meine Anfrage hat zumindest dazu geführt, dass sich niemand aus der Verantwortung wird schleichen können.
Vielen Dank
Matthias Promegger
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum28. Mai 2024
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23. Juli 2024
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- Von
- Anfragesteller/in
- Betreff
- Sektion Verkehr; Gruppe Luft-Oberste Zivilluftfahrtbehörde als Aufsichtsbehörde für Flugsicherungsorganisationen; Schließung der Flugwetterdienststellen Salzburg und Innsbruck [#3125]
- Datum
- 28. Mai 2024 15:04
- An
- Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
- Betreff
- Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz zu „Inkrafttreten von Veränderungen in der Luft-fahrt(AIRAC Termine) [#3109]“ und „Schließung der Flugwetterdienststellen Salzburg und Innsbruck [#3121-3125]“, vom 20.05.24 und 28.05.24
- Datum
- 17. Juli 2024 09:27
- Status
- Warte auf Antwort
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- Anfragesteller/in
- Betreff
- AW: Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz zu „Inkrafttreten von Veränderungen in der Luft-fahrt(AIRAC Termine) [#3109]“ und „Schließung der Flugwetterdienststellen Salzburg und Innsbruck [#3121-3125]“, vom 20.05.24 und 28.05.24 [#3125]
- Datum
- 21. Juli 2024 22:19
- An
- Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Anfragesteller/in
- Via
- Briefpost
- Betreff
- Antwort an das BMK zur Schließung der Flugwetterdienststellen Salzburg und Innsbruck
- Datum
- 21. Juli 2024
- An
- Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
- Status
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- Anfragesteller/in
- Betreff
- AW: Antwort an das BMK zur Schließung der Flugwetterdienststellen Salzburg und Innsbruck [#3125]
- Datum
- 24. Juli 2024 10:52
- An
- Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
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- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
- Betreff
- AW: Antwort an das BMK zur Schließung der Flugwetterdienststellen Salzburg und Innsbruck [#3125]
- Datum
- 24. Juli 2024 13:51
- Status
- Warte auf Antwort
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- Betreff
- AW: Antwort an das BMK zur Schließung der Flugwetterdienststellen Salzburg und Innsbruck [#3125]
- Datum
- 24. Juli 2024 20:54
- An
- Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
- Betreff
- GZ. 2024-0.570.324; Folgeanfrage nach AuskunftspflichtG; zu Inkrafttreten von Veränderungen in der Luftfahrt (AIRAC Termine) und Schließung der Flugwetterdienststellen Salzburg und Innsbruck
- Datum
- 16. September 2024 12:26
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Anfragesteller/in
- Betreff
- AW: GZ. 2024-0.570.324; Folgeanfrage nach AuskunftspflichtG; zu Inkrafttreten von Veränderungen in der Luftfahrt (AIRAC Termine) und Schließung der Flugwetterdienststellen Salzburg und Innsbruck [#3125]
- Datum
- 23. September 2024 10:50
- An
- Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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