Sektion Verkehr; Gruppe Luft-Oberste Zivilluftfahrtbehörde als Aufsichtsbehörde für Flugsicherungsorganisationen; Schließung der Flugwetterdienststellen Salzburg und Innsbruck

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

jetzt doch 4 Teile

Dazu nur eine kurze Darstellung zum besseren Verständnis insbesondere die Sonderverfahren betreffend:
Das System der Fernüberwachung mit Sensoren und Kameras hat nämlich einen gravierenden sicherheitsrelevanten Schwachpunkt: Gerade dann wenn aufgrund kritischer Wetterlagen wie Gewitter, Schneefall, Hagel, Nebel oder Vereisung durch gefrierendem Niederschlag die Informationen für die Piloten, Lotsen und Flughafenbetreiber am wichtigsten sind, ist die Wahrscheinlichkeit der Falsch- und Fehlanzeigen am höchsten.
Wenn also bei einer Kaltfront mit Schneefall und vielleicht auch noch in der Nacht keine brauchbaren METARs erstellt werden können, was passiert dann?
Es gibt drei Möglichkeiten:
- der dezentral erstellte METAR entspricht durch Zufall den tatsächlichen Verhältnissen(Idealfall)
- der dezentral erstellte METAR stellt die Wettersituation schlechter dar als es tatsächlich „schön“ ist: Das Flugzeug darf den Anflug gar nicht beginnen: Holding, Ausweichlandung, Bustransfer
- der dezentral erstellte METAR stellt die Wettersituation besser dar als es tatsächlich „schlecht“ ist: Das Flugzeug darf anfliegen und durchbricht dadurch die „Wetter-Sicherheitsauflagen – Schranke“ im Sonderanflugverfahren. Und das ist dann sehr wohl sicherheitsrelevant. Mit anderen Worten: Der Pilot kommt unerwartet in eine Wettersituation, die nicht zu erwarten war. Und das ist im Inntal oder im Salzburger Becken sicherlich nicht erstrebenswert. Und wenn dann vielleicht noch ein anderes Problem hinzukommt, dann kann es sehr schnell vorbei sein.

Nachdem also ein bestimmender Faktor als Voraussetzung zur Nutzung der Sonderverfahren unzuverlässig ist, müssten diese Verfahren in Innsbruck ab 11.7. und in Salzburg ab1.7.2024 jedenfalls gesperrt werden. Das würde bedeuten: Der Flughafen Innsbruck ist wirtschaftlich tot und der Flughafen Salzburg kämpft ums Überleben.

Um Kenntnisnahme und Antwort wird gebeten

Ergebnis der Anfrage

Wenn es konkret kritisch wird, gibt sich die Behörde bedeckt. Ich gehe davon aus, dass es zu sicherheitsrelevanten Vorfällen kommen wird. Jedenfalls Fakt ist, dass keine Sicherheitsbewertungen vor Ort (Flughafen Innsbruck: Kategorie C Flughafen, Salzburg wird von vielen Airlines auch als Kategorie C Platz bewertet) stattgefunden haben. Die Wahrscheinlichkeit der Falsch- und Fehlanzeigen ist bei widrigen Wetterverhältnissen insbesondere in der Nacht sehr hoch. Auch das modernste Auto fährt bei Schneefall nicht autonom. Die zusätzliche kontinuierliche atmosphärische Erwärmung (Klimawandel) wirkt additiv. Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung in der Luftfahrt musste ich meine Bedenken äußern. Ich gehe jetzt davon aus, dass erst ein gravierender sicherheitsrelevanter Vorfall bzw. ein Flugunfall und die sich daraus ergebenen Untersuchungen sodann meine Fragen und Bedenken beantworten werden. Leider !
Und meine Anfrage hat zumindest dazu geführt, dass sich niemand aus der Verantwortung wird schleichen können.
Vielen Dank
Matthias Promegger

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    28. Mai 2024
  • Frist
    23. Juli 2024
  • 0 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Sektion Verkehr; Gruppe Luft-Oberste Zivilluftfahrtbehörde als Aufsichtsbehörde für Flugsicherungsorganisationen; Schließung der Flugwetterdienststellen Salzburg und Innsbruck [#3125]
Datum
28. Mai 2024 15:04
An
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
jetzt doch 4 Teile Dazu nur eine kurze Darstellung zum besseren Verständnis insbesondere die Sonderverfahren betreffend: Das System der Fernüberwachung mit Sensoren und Kameras hat nämlich einen gravierenden sicherheitsrelevanten Schwachpunkt: Gerade dann wenn aufgrund kritischer Wetterlagen wie Gewitter, Schneefall, Hagel, Nebel oder Vereisung durch gefrierendem Niederschlag die Informationen für die Piloten, Lotsen und Flughafenbetreiber am wichtigsten sind, ist die Wahrscheinlichkeit der Falsch- und Fehlanzeigen am höchsten. Wenn also bei einer Kaltfront mit Schneefall und vielleicht auch noch in der Nacht keine brauchbaren METARs erstellt werden können, was passiert dann? Es gibt drei Möglichkeiten: - der dezentral erstellte METAR entspricht durch Zufall den tatsächlichen Verhältnissen(Idealfall) - der dezentral erstellte METAR stellt die Wettersituation schlechter dar als es tatsächlich „schön“ ist: Das Flugzeug darf den Anflug gar nicht beginnen: Holding, Ausweichlandung, Bustransfer - der dezentral erstellte METAR stellt die Wettersituation besser dar als es tatsächlich „schlecht“ ist: Das Flugzeug darf anfliegen und durchbricht dadurch die „Wetter-Sicherheitsauflagen – Schranke“ im Sonderanflugverfahren. Und das ist dann sehr wohl sicherheitsrelevant. Mit anderen Worten: Der Pilot kommt unerwartet in eine Wettersituation, die nicht zu erwarten war. Und das ist im Inntal oder im Salzburger Becken sicherlich nicht erstrebenswert. Und wenn dann vielleicht noch ein anderes Problem hinzukommt, dann kann es sehr schnell vorbei sein. Nachdem also ein bestimmender Faktor als Voraussetzung zur Nutzung der Sonderverfahren unzuverlässig ist, müssten diese Verfahren in Innsbruck ab 11.7. und in Salzburg ab1.7.2024 jedenfalls gesperrt werden. Das würde bedeuten: Der Flughafen Innsbruck ist wirtschaftlich tot und der Flughafen Salzburg kämpft ums Überleben. Um Kenntnisnahme und Antwort wird gebeten
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 3125 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3125/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz zu „Inkrafttreten von Veränderungen in der Luft-fahrt(AIRAC Termine) [#31…
Von
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Betreff
Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz zu „Inkrafttreten von Veränderungen in der Luft-fahrt(AIRAC Termine) [#3109]“ und „Schließung der Flugwetterdienststellen Salzburg und Innsbruck [#3121-3125]“, vom 20.05.24 und 28.05.24
Datum
17. Juli 2024 09:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in bitte beachten Sie die Erledigung im Anhang. Es darf darauf hingewiesen werden, dass in eine Veröffentlichung der, in gegenständlicher Erledigung enthaltenen personenbezogenen Daten nicht eingewilligt und dementsprechend Widerspruch gemäß Art. 21 DSGVO eingelegt wird. Mit freundlichen Grüßen
Anfragesteller/in
AW: Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz zu „Inkrafttreten von Veränderungen in der Luft-fahrt(AIRAC Termine) …
An Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz zu „Inkrafttreten von Veränderungen in der Luft-fahrt(AIRAC Termine) [#3109]“ und „Schließung der Flugwetterdienststellen Salzburg und Innsbruck [#3121-3125]“, vom 20.05.24 und 28.05.24 [#3125]
Datum
21. Juli 2024 22:19
An
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
antwort-bmk.pdf
129,8 KB
Guten Tag, vielen Dank für die erste Antwort. War inhaltlich wirklich nicht aufschlussreich. Ich habe eine Antwort an das BMK. Siehe im Anhang Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - antwort-bmk.pdf Anfragenr: 3125 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3125/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Anfragesteller/in
Antwort an das BMK zur Schließung der Flugwetterdienststellen Salzburg und Innsbruck Die Antwort vom BMK war nicht…
An Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Details
Von
Anfragesteller/in
Via
Briefpost
Betreff
Antwort an das BMK zur Schließung der Flugwetterdienststellen Salzburg und Innsbruck
Datum
21. Juli 2024
An
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Status
Die Antwort vom BMK war nicht aufschlussreich und unzureichend begründet. Auf die vorhandenen internationalen Vorschriften wurde nicht eingegangen. Es ist nun mal so, dass Kameras zur Sichtbestimmung nicht den internationalen Vorschriften entspricht. Weiters ist ist die Beobachtung aus der Ferne ausschließlich nur vollautomatisch möglich. "Human Inputs" dürfen aus der Ferne nicht vorgenommen werden. Gemäß BMK hätten dazu umfangreiche Sicherheitsbewertungen (safety assessments) stattgefunden. Dazu müssen alle relevanten Stellen und Fachbereiche einbezogen werden. Nachdem diese Bewertungen anscheinend so umfangreich waren, dürfte es ja kein Problem sein, umfangreich dahingehend zu antworten. Ich habe in meiner angeführten Stellungnahme insbesondere um die Beantwortung der Fragen zu den Sicherheitsbewertungen ersucht. Weiters ist die Bestimmung der Flugsicht durch Bodensichtmessgeräte irreführend. Das habe ebenfalls angeführt und um die dazugehörige Sicherheitsbewertung ersucht. Um Antwort wird gebeten.
Anfragesteller/in
AW: Antwort an das BMK zur Schließung der Flugwetterdienststellen Salzburg und Innsbruck [#3125] Guten Tag, meine…
An Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: Antwort an das BMK zur Schließung der Flugwetterdienststellen Salzburg und Innsbruck [#3125]
Datum
24. Juli 2024 10:52
An
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
antwort-bmk.pdf
129,8 KB
Guten Tag, meine Anfrage "Sektion Verkehr; Gruppe Luft-Oberste Zivilluftfahrtbehörde als Aufsichtsbehörde für Flugsicherungsorganisationen; Schließung der Flugwetterdienststellen Salzburg und Innsbruck" vom 28.05.2024 (#3125) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
AW: Antwort an das BMK zur Schließung der Flugwetterdienststellen Salzburg und Innsbruck [#3125] Sehr geehrtAntrag…
Von
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Betreff
AW: Antwort an das BMK zur Schließung der Flugwetterdienststellen Salzburg und Innsbruck [#3125]
Datum
24. Juli 2024 13:51
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
anfragennachdemauskunftspflichtgesetzzu.eml
392,3 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage wurde gesammelt mit den restlichen im Mai eingegangenen Anfragen mittels GZ 2024-0.408.702 (BMK/Vollzug Auskunftspflichtgesetz) beantwortet und Ihnen am 17.07.2024 übermittelt (sehen Sie anbei). Mit freundlichen Grüßen
Anfragesteller/in
AW: Antwort an das BMK zur Schließung der Flugwetterdienststellen Salzburg und Innsbruck [#3125] Guten Tag, nachde…
An Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: Antwort an das BMK zur Schließung der Flugwetterdienststellen Salzburg und Innsbruck [#3125]
Datum
24. Juli 2024 20:54
An
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
antwort-bmk.pdf
129,8 KB
Guten Tag, nachdem die angeführte Antwort des BMK unzureichend war, habe ich bereits eine Rückantwort verfasst und auch bereits übermittelt. Sollte es notwendig sein, dass diese Antwort in eine erneute zusätzliche Anfrage "gegossen" werden muss, dann ersuche ich, mir das mitzuteilen. Im Anhang nochmals meine Antwort mit den zusätzlichen Fragen. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
GZ. 2024-0.570.324; Folgeanfrage nach AuskunftspflichtG; zu Inkrafttreten von Veränderungen in der Luftfahrt (AIRA…
Von
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Betreff
GZ. 2024-0.570.324; Folgeanfrage nach AuskunftspflichtG; zu Inkrafttreten von Veränderungen in der Luftfahrt (AIRAC Termine) und Schließung der Flugwetterdienststellen Salzburg und Innsbruck
Datum
16. September 2024 12:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Bitte beachten Sie das Schreiben im Anhang. Es wird darauf hingewiesen, dass in eine Veröffentlichung der in gegenständlicher Erledigung enthaltenen personenbezogenen Daten nicht eingewilligt und dementsprechend Widerspruch gemäß Art. 21 DSGVO eingelegt wird. Mit freundlichen Grüßen
Anfragesteller/in
AW: GZ. 2024-0.570.324; Folgeanfrage nach AuskunftspflichtG; zu Inkrafttreten von Veränderungen in der Luftfahrt (…
An Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: GZ. 2024-0.570.324; Folgeanfrage nach AuskunftspflichtG; zu Inkrafttreten von Veränderungen in der Luftfahrt (AIRAC Termine) und Schließung der Flugwetterdienststellen Salzburg und Innsbruck [#3125]
Datum
23. September 2024 10:50
An
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Wenn es konkret kritisch wird, gibt sich die Behörde bedeckt. Ich gehe davon aus, dass es zu sicherheitsrelevanten Vorfällen kommen wird. Jedenfalls Fakt ist, dass keine Sicherheitsbewertungen vor Ort (Flughafen Innsbruck: Kategorie C Flughafen, Salzburg wird von vielen Airlines auch als Kategorie C Platz bewertet) stattgefunden haben. Die Wahrscheinlichkeit der Falsch- und Fehlanzeigen ist bei widrigen Wetterverhältnissen insbesondere in der Nacht sehr hoch. Auch das modernste Auto fährt bei Schneefall nicht autonom. Die zusätzliche kontinuierliche atmosphärische Erwärmung (Klimawandel) wirkt additiv. Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung in der Luftfahrt musste ich meine Bedenken äußern. Ich gehe jetzt davon aus, dass erst ein gravierender sicherheitsrelevanter Vorfall bzw. ein Flugunfall und die sich daraus ergebenen Untersuchungen sodann meine Fragen und Bedenken beantworten werden. Leider ! Und meine Anfrage hat zumindest dazu geführt, dass sich niemand aus der Verantwortung wird schleichen können. Vielen Dank Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 3125 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3125/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>