Speicherung von Passbildern
Anfrage an:
Bundesministerium für Inneres
Verwendetes Gesetz:
Auskunftspflichtgesetz
Lt.Passgesetz obliegt die Vollziehung dem BMI. Bei der Beantragung eines Reisepasses muss man ein Lichtbild abgeben. Wird dieses Lichtbild nach der Ausstellung des Reisepasses weiterhin gespeichert? Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage? Ich kann im Passgesetz nur die Verarbeitung der Daten finden, womit wohl nicht das dauerhafte Abspeichern des Fotos jedes Bürgers gemeint sein kann oder irre ich mich?
Anfrage erfolgreich
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Datum31. März 2015
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26. Mai 2015
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