Speicherung von Passbildern

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Lt.Passgesetz obliegt die Vollziehung dem BMI. Bei der Beantragung eines Reisepasses muss man ein Lichtbild abgeben. Wird dieses Lichtbild nach der Ausstellung des Reisepasses weiterhin gespeichert? Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage? Ich kann im Passgesetz nur die Verarbeitung der Daten finden, womit wohl nicht das dauerhafte Abspeichern des Fotos jedes Bürgers gemeint sein kann oder irre ich mich?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. März 2015
  • Frist
    26. Mai 2015
  • 0 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Speicherung von Passbildern [#335]
Datum
31. März 2015 18:05
An
Bundesministerium für Inneres
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Lt.Passgesetz obliegt die Vollziehung dem BMI. Bei der Beantragung eines Reisepasses muss man ein Lichtbild abgeben. Wird dieses Lichtbild nach der Ausstellung des Reisepasses weiterhin gespeichert? Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage? Ich kann im Passgesetz nur die Verarbeitung der Daten finden, womit wohl nicht das dauerhafte Abspeichern des Fotos jedes Bürgers gemeint sein kann oder irre ich mich?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesministerium für Inneres
Anfrage vom 31.3.2015 Sehr geehrtAntragsteller/in Bezüglich Ihrer Anfrage vom 31.3.2015 teil Ihnen das Referat II…
Von
Bundesministerium für Inneres
Betreff
Anfrage vom 31.3.2015
Datum
16. April 2015 13:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Bezüglich Ihrer Anfrage vom 31.3.2015 teil Ihnen das Referat III/3/a, Passwesen im Bundesministerium für Inneres, mit, dass die personenbezogenen Daten - ua das Lichtbild - anlässlich der Antragstellung nach Maßgabe der §§ 22a und b PassG 1992 idgF (Anhang) lokal und zentral im Identitätsdokumenteregister verwendet werden. Die Rechtsgrundlage für die Löschung befindet sich im § 22c PassG 1992 idgF. Mit freundlichen Grüßen