Sehr geehrter Herr Zawodsky!
Die Datenschutzbehörde nimmt zu Ihrer weiteren Eingabe wie folgt Stellung:
1) Wurde seitens Tele2 um eine solche Genehmigung angesucht und wurde diese von der Datenschutzbehörde positiv beantwortet? Falls ja, bitte um die entsprechenden Schriftstücke.
Wie bereits ausgeführt, unterliegt der Datenverkehr mit Empfängern innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes keinen Einschränkungen. Die Heranziehung eines Dienstleisters innerhalb des EWR (bspw. in Estland) bedarf folglich auch keiner Genehmigung der Datenschutzbehörde (siehe dazu § 12 DSG 2000). Unter bestimmten Voraussetzungen (etwa Vorliegen eines angemessenen Datenschutzniveaus) ist auch der Datenverkehr mit Drittstaaten genehmigungsfrei (§ 13 DSG 2000).
2) Wurde die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen von der Datenschutzbehörde überprüft? Falls ja, bitte um die Ergebnisse des Prüfberichtes. Falls nein, bitte um eine Begründung warum dies nicht erfolgt ist.
Die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen durch die Tele2 Telecommunication GmbH wurde durch die Datenschutzkommission/Datenschutzbehörde nicht überprüft.
Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes die Auskunftspflicht die Pflicht zur Information über die Tätigkeit der Behörde, nicht aber eine Verpflichtung zur Begründung behördlichen Handelns oder Unterlassens umfasst. Sollten Sie darüber die Ausstellung eines Bescheides wünschen, so werden Sie ersucht, dies der Datenschutzbehörde mitzuteilen.
3) Wieviele VDS speicherpflichtige Unternehmen haben um eine Genehmigung zur Speicherung dieser Daten im Ausland Angesucht und um welche Anbieter handelt es sich dabei?
Die Datenschutzbehörde verweist zunächst auf die Antwort zu Frage 1.
Darüber hinaus ergab eine Aktenrecherche, dass kein Antrag nach § 13 DSG 2000 in diesem Zusammenhang an die Datenschutzkommission/Datenschutzbehörde gestellt wurde.
Für die Leiterin der Datenschutzbehörde
______________________________________________
Dr. Matthias Schmidl
Stv Leiter der Datenschutzbehörde/Deputy Head of the Austrian Data Protection Authority
Hohenstaufengasse 3
1010 Wien
Tel.: +43 1 53115 – 202493
Fax: +43 1 53109 – 202690
E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>
Helfen Sie der Umwelt und drucken Sie dieses Mail nur aus, wenn unbedingt nötig.
Zeige die zitierte Nachricht an