Sperrung des Zugangs zur Sillschlucht (Bretterkeller)

Anfrage an: Innsbruck
Verwendetes Gesetz: Tiroler Auskunftspflichtsgesetz

Der Zugang zur Sillschlucht ist nun seit geraumer Zeit gesperrt (ursprünglich begründet durch Bauarbeiten an der Autobahn). Ich bitte Sie, mir konkrete Informationen bezüglich der Dauer der Sperre sowie eine Erklärung für die längerfristige Unerreichbarkeit des unteren Teils der Sillschlucht zukommen zu lassen.

Weiters möchte ich darauf hinweisen, dass die Informationspolitik diesbezüglich wenig transparent war.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    27. März 2018
  • Frist
    22. Mai 2018
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Lukas Legner
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem § 2 Tiroler Auskunftspflichtgesetz die Erteilung folgen…
An Innsbruck Details
Von
Lukas Legner
Betreff
Sperrung des Zugangs zur Sillschlucht (Bretterkeller) [#1507]
Datum
27. März 2018 11:39
An
Innsbruck
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem § 2 Tiroler Auskunftspflichtgesetz die Erteilung folgender Auskunft:
Der Zugang zur Sillschlucht ist nun seit geraumer Zeit gesperrt (ursprünglich begründet durch Bauarbeiten an der Autobahn). Ich bitte Sie, mir konkrete Informationen bezüglich der Dauer der Sperre sowie eine Erklärung für die längerfristige Unerreichbarkeit des unteren Teils der Sillschlucht zukommen zu lassen. Weiters möchte ich darauf hinweisen, dass die Informationspolitik diesbezüglich wenig transparent war.
Für den Fall der Verweigerung der Erteilung der beantragten Auskunft beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 Tiroler Auskunftspflichtgesetz. Sollten Kosten anfallen, bitte ich um vorherige Absprache. Ich bitte weiters um Informationen bezüglich eventuellen Bedingungen zur Weiterverwendung der in der Antwort enthaltenen Daten. Lukas Legner <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Lukas Legner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Lukas Legner
Das ist eine automatisch generierte Empfangsbestaetigung durch das E-Mailsystem der Stadt Innsbruck. Ihr E-Mail w…
Von
Innsbruck
Betreff
Empfangsbestaetigung Stadtmagistrat Innsbruck - Betreff: Sperrung des Zugangs zur Sillschlucht (Bretterkeller) [#1507]
Datum
27. März 2018 12:16
Status
Warte auf Antwort
Das ist eine automatisch generierte Empfangsbestaetigung durch das E-Mailsystem der Stadt Innsbruck. Ihr E-Mail wird zur Bearbeitung an die zustaendige Sachbearbeiterin bzw. den zustaendigen Sachbearbeiter weitergeleitet. Für rechtswirksame elektronische Anbringen (§ 13 Abs. 2 und 5 AVG) an alle bei der Landeshauptstadt Innsbruck eingerichteten Behörden und Dienststellen ist ausschließlich das entsprechend gekennzeichnete Formular auf der Homepage der Stadt Innsbruck (www.innsbruck.gv.at/formulare) oder per E-Mail die Adresse <<E-Mail-Adresse>> zu verwenden. _______________________________________ Stadt Innsbruck Maria-Theresien-Straße 18 A-6010 Innsbruck Homepage: www.innsbruck.gv.at Vermittlung: +43 (0)512 5360 0 techn. Kontakt: <<E-Mail-Adresse>>
MagIbk/14251/MD-SO/4 Sperrung des Zugangs zur Sillschlucht (Bretterkeller) [#1507]; Ihre E-Mail-Nachricht vom 27.0…
Von
Innsbruck
Betreff
Sperrung des Zugangs zur Sillschlucht (Bretterkeller) [#1507]
Datum
10. April 2018 10:44
Status
Warte auf Antwort
MagIbk/14251/MD-SO/4 Sperrung des Zugangs zur Sillschlucht (Bretterkeller) [#1507]; Ihre E-Mail-Nachricht vom 27.03.2018 Sehr geehrter Herr Legner, nach Rücksprache mit der zuständigen Fachdienststelle, teilen wir Ihnen zu Ihrer Anfrage vom 27.03.2018 folgendes mit: Die Sperre des Zugangsweges zur Sillschlucht, ausgehend von der Klostergasse, ist auf Grund der Bauarbeiten für den Zubringertunnel zum Brennerbasistunnel notwendig. In diesem Zusammenhang wurde die Überführung Bartlmä bzw. das Ostportal mit FußgängerInnen-Überführung des Autobahntunnels Wilten der A12 bereits neu gestaltet. In weiterer Folge soll entlang des bisherigen Zugangsweges der zweigleisige Ausbau der Zubringerstrecke erfolgen. Es ist daher vorgesehen, den Zugangsweg unmittelbar südlich der Autobahnüberführung nach Osten über die Sill auf das orographisch rechte Ufer zu führen, um den Bereich der Zubringerstrecke zu umgehen und dann weiter südlich über bestehende Brücken wieder auf die orographisch linke Seite der Sill zu gelangen und in den Sillschluchtsteig zu münden. Da die Bauarbeiten sehr umfangreich sind und mehrere Jahre andauern werden, wurde der Zugangsweg ausgehend vom Bergisel entsprechend adaptiert. Er ist begehbar, sodass von der Klostergasse über den Bretterkeller zum Kaiserjägermuseum und dann Richtung Süden eine Möglichkeit besteht zum Sillschluchtsteig zu gelangen. Zur Frage bezüglich eventueller Bedingungen zur Weiterverwendung der in der Antwort enthaltenen Daten, kann ohne die Information durch Sie, wozu Sie diese verwenden wollen, noch keine Auskunft erteilt werden. Freundliche Grüße Peter Brühwasser [Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung: 4-Logo_Test] [Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung: Wappen_Test] Landeshauptstadt Innsbruck Büro des Magistratsdirektors Dr. Peter Brühwasser Büroleiter Maria-Theresien-Straße 18 A-<< Adresse entfernt >> Telefon +43 512 53 60 3314 Mobil +43 664 3854739 Telefax +43 512 53 60 1753 <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> www.innsbruck.gv.at<http://www.innsbruck.gv.at/> Diese E-Mail enthaelt vertrauliche und/oder rechtlich geschuetzte Informationen. Wenn Sie nicht die/der richtige AdressatIn sind oder diese E-Mail irrtuemlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort die/den AbsenderIn und vernichten Sie diese E-Mail. Das unerlaubte Kopieren sowie die unbefugte Weitergabe dieser E-Mail ist nicht gestattet. Für rechtswirksame elektronische Anbringen (§ 13 Abs. 2 und 5 AVG) an alle bei der Landeshauptstadt Innsbruck eingerichteten Behörden und Dienststellen ist ausschließlich das entsprechend gekennzeichnete Formular auf der Homepage der Stadt Innsbruck (www.innsbruck.gv.at/formulare) oder per E-Mail die Adresse <<E-Mail-Adresse>> zu verwenden.
Lukas Legner
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich danke Ihnen für die Antwort vom 10. April 2018. Dabei sind für mich folgende F…
An Innsbruck Details
Von
Lukas Legner
Betreff
AW: Sperrung des Zugangs zur Sillschlucht (Bretterkeller) [#1507]
Datum
10. April 2018 11:30
An
Innsbruck
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich danke Ihnen für die Antwort vom 10. April 2018. Dabei sind für mich folgende Fragen offen geblieben: 1.) Ich habe Informationen erhalten, wonach das Forstamt Innsbruck mit der Einrichtung eines neuen Wanderweges von der J-Haltestelle Igler Straße - Kraftwerk in den unteren Teil der Sillschlucht plant. Können Sie konkrete Informationen über den Beginn dieses Projektes geben? 2.) Das von Ihnen beschriebene Projekt an der Sill schreibt öffentlich keine Deadline aus. Muss man als Bürger mit einer Sperre bis 2026 (also der geplanten Fertigstellung) rechnen? Ich bitte Sie um möglichst konkrete Informationen zum spätestmöglichen (evtl. vertraglich gesicherten) Termin der Wieder-Begehbarkeit des unteren Teils der Sillschlucht. Mit freundlichen Grüßen Lukas Legner Anfragenr: 1507 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Lukas Legner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Das ist eine automatisch generierte Empfangsbestaetigung durch das E-Mailsystem der Stadt Innsbruck. Ihr E-Mail w…
Von
Innsbruck
Betreff
Empfangsbestaetigung Stadtmagistrat Innsbruck - Betreff: AW: Sperrung des Zugangs zur Sillschlucht (Bretterkeller) [#1507]
Datum
10. April 2018 11:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Das ist eine automatisch generierte Empfangsbestaetigung durch das E-Mailsystem der Stadt Innsbruck. Ihr E-Mail wird zur Bearbeitung an die zustaendige Sachbearbeiterin bzw. den zustaendigen Sachbearbeiter weitergeleitet. Für rechtswirksame elektronische Anbringen (§ 13 Abs. 2 und 5 AVG) an alle bei der Landeshauptstadt Innsbruck eingerichteten Behörden und Dienststellen ist ausschließlich das entsprechend gekennzeichnete Formular auf der Homepage der Stadt Innsbruck (www.innsbruck.gv.at/formulare) oder per E-Mail die Adresse <<E-Mail-Adresse>> zu verwenden. _______________________________________ Stadt Innsbruck Maria-Theresien-Straße 18 A-6010 Innsbruck Homepage: www.innsbruck.gv.at Vermittlung: +43 (0)512 5360 0 techn. Kontakt: <<E-Mail-Adresse>>
Sehr geehrter Herr Legner, zu Ihren Ergänzungsfragen teilen wir Ihnen Folgendes mit: 1.) Ich habe Informationen…
Von
Innsbruck
Betreff
Sperrung des Zugangs zur Sillschlucht (Bretterkeller) [#1507]
Datum
12. April 2018 13:14
Status
Sehr geehrter Herr Legner, zu Ihren Ergänzungsfragen teilen wir Ihnen Folgendes mit: 1.) Ich habe Informationen erhalten, wonach das Forstamt Innsbruck mit der Einrichtung eines neuen Wanderweges von der J-Haltestelle Igler Straße - Kraftwerk in den unteren Teil der Sillschlucht plant. Können Sie konkrete Informationen über den Beginn dieses Projektes geben? Auf der orographisch rechten Seite der Sill zwischen der Viller Landesstraße und der Sill befinden sich ausschließlich Waldflächen im Privateigentum und nicht im Eigentum der Stadt Innsbruck. Ohne die Zustimmung der Eigentümer kann weder ein Projekt für die entsprechenden Genehmigungen (Forstgesetz, Naturschutzgesetz) eingereicht bzw. entwickelt werden, noch kann über eine mögliche Realisierung Auskunft gegeben werden. 2.) Das von Ihnen beschriebene Projekt an der Sill schreibt öffentlich keine Deadline aus. Muss man als Bürger mit einer Sperre bis 2026 (also der geplanten Fertigstellung) rechnen? Ich bitte Sie um möglichst konkrete Informationen zum spätestmöglichen (evtl. vertraglich gesicherten) Termin der Wieder-Begehbarkeit des unteren Teils der Sillschlucht. Die Frage hinsichtlich der Fertigstellung der Zulaufstrecke zum Brenner Basis Tunnel ist von vielen Einzelfaktoren (Geologie, etc.) abhängig. Weder diese Faktoren noch die Bereitstellung der notwendigen Ressourcen stehen im Einflussbereich der Stadt Innsbruck. Daher kann die Frage des Termins der Wieder - Begehbarkeit des unteren Teils der Sillschlucht durch die Stadt Innsbruck nicht beantwortet werden. Freundliche Grüße Peter Brühwasser Magistratsdirektion Büro des Magistratsdirektors Dr. Peter Brühwasser Büroleiter Telefon +43 512 53 60 3314 Mobil +43 664 3854739 Telefax +43 512 53 60 1753 <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> <<E-Mail-Adresse>> Diese E-Mail enthaelt vertrauliche und/oder rechtlich geschuetzte Informationen. Wenn Sie nicht die/der richtige AdressatIn sind oder diese E-Mail irrtuemlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort die/den AbsenderIn und vernichten Sie diese E-Mail. Das unerlaubte Kopieren sowie die unbefugte Weitergabe dieser E-Mail ist nicht gestattet. Für rechtswirksame elektronische Anbringen (§ 13 Abs. 2 und 5 AVG) an alle bei der Landeshauptstadt Innsbruck eingerichteten Behörden und Dienststellen ist ausschließlich das entsprechend gekennzeichnete Formular auf der Homepage der Stadt Innsbruck (www.innsbruck.gv.at/formulare) oder per E-Mail die Adresse <<E-Mail-Adresse>> zu verwenden.