Staatsbürgerschaft Prof. Dr. Alexander Van der Bellen

Anfrage an: Landesregierung Tirol
Verwendetes Gesetz: Tiroler Auskunftspflichtsgesetz

Laut nachfolgendem amtlichem Internetauftritt besteht für die Fragestellung eine Zuständigkeit der Staatsbürgerschaftsabteilung des Amtes der Tiroler Landesregierung.

https://www.oesterreich.gv.at/themen/me…

Die Rechtsgrundlage meiner Anfrage ist § 10 Abs 3, 28 Staatsbürgerschaftsgesetz (StbG)

Aus der Presseberichterstattung des Jahres 2016, speziell des renommierten Qualitätsmediums derStandard, ergibt sich der Umstand, dass Herr Prof. Dr. Alexander Van der Bellen, geboren am 18. Jänner 1944 in Wien, die estnische Staatsbürgerschaft besitzt.

Das Staatsbürgerschaftsgesetz besagt, dass die Bewilligung der Beibehaltung der Österreichischen Staatsbürgerschaft bei Staatsbürgerschaft einer fremden Nation vor der Beantragung der fremden Staatsbürgerschaft erfolgen müsse, da sonst die österreichische Staatsbürgerschaft automatisch als verloren gilt.

Deshalb hier meine Fragen:

Ist ihnen bekannt, dass Prof. Dr. Van der Bellen die estnische Staatsbürgerschaft besitzt?
Existiert eine Bewilligung der Beibehaltung seiner österreichischen Staatsbürgerschaft?
Existiert eine sonstige Sondergenehmigung für eine Doppelstaatsbürgerschaft von Herrn Van der Bellen?
Gibt es sonst eine Rechtsgrundlage für diese Doppelstaatsbürgerschaft?
Haben estnische Staatsbürger das passive Wahlrecht zum Österreichischen Bundespräsidenten (falls Sie diese Auskunft aus Zuständigkeitsgründen nicht erteilen können, ersuche ich um Mitteilung welches Amt dies kann).

Ich weise darauf hin, dass Prof. Dr. Van der Bellen eine Person des öffentlichen Interesses ist und die Frage um seine Staatsbürgerschaft von öffentlichem Interesse ist. Bedenken hinsichtlich Datenschutz und Persönlichkeitsrecht sehe ich deshalb hier als nachrangig an.

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    29. Januar 2024
  • Frist
    25. März 2024
  • 0 Follower:innen
Florian Machl
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem § 2 Tiroler Auskunftspflichtgesetz die Erteilung folgen…
An Landesregierung Tirol Details
Von
Florian Machl
Betreff
Staatsbürgerschaft Prof. Dr. Alexander Van der Bellen [#3010]
Datum
29. Januar 2024 15:04
An
Landesregierung Tirol
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem § 2 Tiroler Auskunftspflichtgesetz die Erteilung folgender Auskunft:
Laut nachfolgendem amtlichem Internetauftritt besteht für die Fragestellung eine Zuständigkeit der Staatsbürgerschaftsabteilung des Amtes der Tiroler Landesregierung. https://www.oesterreich.gv.at/themen/menschen_aus_anderen_staaten/staatsbuergerschaft/Seite.260430.html#%C3%96sterreicher Die Rechtsgrundlage meiner Anfrage ist § 10 Abs 3, 28 Staatsbürgerschaftsgesetz (StbG) Aus der Presseberichterstattung des Jahres 2016, speziell des renommierten Qualitätsmediums derStandard, ergibt sich der Umstand, dass Herr Prof. Dr. Alexander Van der Bellen, geboren am 18. Jänner 1944 in Wien, die estnische Staatsbürgerschaft besitzt. Das Staatsbürgerschaftsgesetz besagt, dass die Bewilligung der Beibehaltung der Österreichischen Staatsbürgerschaft bei Staatsbürgerschaft einer fremden Nation vor der Beantragung der fremden Staatsbürgerschaft erfolgen müsse, da sonst die österreichische Staatsbürgerschaft automatisch als verloren gilt. Deshalb hier meine Fragen: Ist ihnen bekannt, dass Prof. Dr. Van der Bellen die estnische Staatsbürgerschaft besitzt? Existiert eine Bewilligung der Beibehaltung seiner österreichischen Staatsbürgerschaft? Existiert eine sonstige Sondergenehmigung für eine Doppelstaatsbürgerschaft von Herrn Van der Bellen? Gibt es sonst eine Rechtsgrundlage für diese Doppelstaatsbürgerschaft? Haben estnische Staatsbürger das passive Wahlrecht zum Österreichischen Bundespräsidenten (falls Sie diese Auskunft aus Zuständigkeitsgründen nicht erteilen können, ersuche ich um Mitteilung welches Amt dies kann). Ich weise darauf hin, dass Prof. Dr. Van der Bellen eine Person des öffentlichen Interesses ist und die Frage um seine Staatsbürgerschaft von öffentlichem Interesse ist. Bedenken hinsichtlich Datenschutz und Persönlichkeitsrecht sehe ich deshalb hier als nachrangig an.
Für den Fall der Verweigerung der Erteilung der beantragten Auskunft beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 Tiroler Auskunftspflichtgesetz. Sollten Kosten anfallen, bitte ich um vorherige Absprache. Ich bitte weiters um Informationen bezüglich eventuellen Bedingungen zur Weiterverwendung der in der Antwort enthaltenen Daten. Florian Machl Anfragenr: 3010 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3010/ Postanschrift Florian Machl << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Florian Machl
Landesregierung Tirol
Dies ist eine automatisch generierte Empfangsbestätigung durch das E-Mailsystem des Amtes der Tiroler Landesregier…
Von
Landesregierung Tirol
Betreff
AW: Staatsbürgerschaft Prof. Dr. Alexander Van der Bellen [#3010]
Datum
29. Januar 2024 15:04
Status
Warte auf Antwort
Dies ist eine automatisch generierte Empfangsbestätigung durch das E-Mailsystem des Amtes der Tiroler Landesregierung. Ihr E-Mail ist im Postfach des Amtes der Tiroler Landesregierung eingelangt und wird sofern erforderlich an die zuständige Stelle weitergeleitet. Für eine gesicherte (verschlüsselte) Kommunikation mit der Behörde verwenden Sie bitte die Online-Formulare unter www.tirol.gv.at/formulare<http://www.tirol.gv.at/formulare>. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens bzw. zur Durchführung des Verfahrens werden personenbezogene Daten verarbeitet. Informationen zum Datenschutz und Ihren Rechten sowie zum rechtswirksamen Einbringen finden Sie unter www.tirol.gv.at/information<http://www.tirol.gv.at/einbringen>. Amt der Tiroler Landesregierung Eduard-Wallnöfer-Platz 3 6020 Innsbruck Tel: +43 512 508 Fax: +43 512 508 741990 <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> https://www.tirol.gv.at
Florian Machl
Guten Tag, meine Anfrage "Staatsbürgerschaft Prof. Dr. Alexander Van der Bellen" vom 29.01.2024 (#3010) wurde von…
An Landesregierung Tirol Details
Von
Florian Machl
Betreff
AW: Staatsbürgerschaft Prof. Dr. Alexander Van der Bellen [#3010]
Datum
20. April 2024 15:35
An
Landesregierung Tirol
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Anfrage "Staatsbürgerschaft Prof. Dr. Alexander Van der Bellen" vom 29.01.2024 (#3010) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 26 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Florian Machl
Landesregierung Tirol
Sehr geehrter Herr Machl, wir haben Ihr Auskunftsbegehren erst heute weitergeleitet erhalten. Die Tiroler Landes…
Von
Landesregierung Tirol
Betreff
AW: Staatsbürgerschaft Prof. Dr. Alexander Van der Bellen [#3010]
Datum
22. April 2024 09:06
Status
image001.jpg
5,4 KB


Sehr geehrter Herr Machl, wir haben Ihr Auskunftsbegehren erst heute weitergeleitet erhalten. Die Tiroler Landesregierung ist gegenständlich örtlich unzuständig. Nachdem HBP Prof. Dr. van der Bellen in Wien geboren ist und dort den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen besitzt, ist die Wiener Landesregierung die zuständige Staatsbürgerschaftsbehörde (§ 39 Abs. 2 StbG 1985). Die Tiroler Landesregierung ist daher nicht zur – allfälligen – Auskunftserteilung verpflichtet. Die Auskunft wird nicht erteilt, da es sich um keine Angelegenheit der – Tiroler – Landesverwaltung handelt (§ 1 Abs. 1 Tiroler Auskunftspflichtgesetz: „Die Organe des Landes, der Gemeinden, der Gemeindeverbände und der übrigen durch Landesgesetz geregelten Selbstverwaltungskörper sind verpflichtet, über Angelegenheiten ihres Wirkungsbereiches jedermann Auskunft zu erteilen, ...“). Mit freundlichen Grüßen